# taz.de -- Volkswirt über Erbschaftsteuer: „Viele Privilegien für Milliardäre“
       
       > FDP und Union wollen höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Sie
       > mogeln sich um die eigentliche Debatte herum, sagt Finanzexperte Gerhard
       > Schick.
       
 (IMG) Bild: „Der Ball liegt auf dem Elfmeterpunkt“: Christian Lindner, Bundesminister für Finanzen
       
       taz: Herr Schick, es gibt einen Kompromiss der Ampel, höhere Freibeträge
       bei der Erbschaftsteuer mitzutragen, wenn es eine entsprechende
       Gesetzesinitiative der Bundesländer gibt. Finanzminister und FDP-Chef
       Christian Lindner hat dazu gesagt: [1][Der Ball liegt auf dem
       Elfmeterpunkt.] Würden Sie den Ball reinschießen?
       
       Gerhard Schick: So nicht.
       
       Warum nicht? 
       
       Bisher diskutieren wir nur die Höhe der Freibeträge, die länger nicht
       angepasst worden sind. Und diese Diskussion ist legitim. Aber es gibt einen
       zweiten Punkt: Wir haben seit Jahren ein [2][verfassungswidriges
       Erbschaftsteuerrecht.] Wenn man jetzt bei der Erbschaftsteuer
       gesetzgeberisch tätig wird, dann muss auch dieses Thema gelöst werden.
       
       Was müsste gelöst werden? 
       
       Dass wir Privilegien für Milliardäre in unserem Land haben.
       
       Heißt, wir können über höhere Freibeträge sprechen, aber wir müssen dann
       auch an anderer Stelle tätig werden? 
       
       Exakt.
       
       Bleiben wir erst mal bei den Freibeträgen. Der Hintergrund der Aufregung
       ist, dass nach einem Verfassungsgerichtsurteil die Wertermittlung bei
       Immobilien angepasst wird. Erben von Immobilien müssten dann mehr
       Erbschaftsteuer zahlen. Ist das denn verkehrt? 
       
       Es ist völlig richtig, dass jedes Vermögen zu seinem Marktwert einbezogen
       wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach bestätigt: Der
       Gesetzgeber darf Freibeträge einziehen und begründete Ausnahmen schaffen.
       Aber was nicht geht: willkürlich einen Wert ermitteln. Dieser
       verfassungsrechtlichen Vorgabe muss man folgen. Die Immobilienpreise sind
       gigantisch gestiegen in vielen Orten in den letzten Jahren. Und das führt
       jetzt bei der Erbschaftsteuer dazu, dass man mehr Steuern zahlen muss, wenn
       man größere Vermögen vererbt.
       
       Die FDP argumentiert so: Wenn man die Freibeträge nicht erhöht – seit 2009
       wurden sie nicht angepasst –, dann werden Miethäuser aus Familienbesitz in
       die Hände von Investoren fallen. Das würde der gesamten Gesellschaft
       schaden. 
       
       Erstens: Das ist überhaupt nicht belegt. Zweitens ist es schon merkwürdig,
       von der FDP plötzlich Argumente gegen Finanzinvestoren zu hören. Ich habe
       das mit einem Schmunzeln aufgenommen. Wissen Sie, was man thematisieren
       müsste? Wenn jemand 300 Wohnungen erbt, wird das als Betrieb gewertet und
       praktisch steuerfrei übertragen. Wenn jemand fünf Wohnungen erbt, muss er
       es versteuern. Das kann nicht gerecht sein. Um diese Debatte mogelt sich
       die FDP mit solchen Äußerungen herum.
       
       Die FDP ist aber nicht allein. Der bayerische Ministerpräsident Markus
       Söder (CSU) will auch die Freibeträge erhöhen und prüft eine
       Verfassungsklage. Wie finden Sie das? 
       
       Seit 2006 haben wir ein verfassungswidriges Erbschaftsteuerrecht. Ich kenne
       keine Initiative von Herrn Söder, diese Verfassungswidrigkeit zu
       überwinden. Allein seit 2009 sparten Superreiche aufgrund der höchsten
       Steuersubvention unseres Landes über 74 Milliarden Euro, dank der sie quasi
       steuerfrei Vermögen an die nächste Generation weitergeben können. Das ist
       eine Riesenungerechtigkeit. Aber bei den Freibeträgen will er vor das
       Verfassungsgericht gehen, weil es ihm politisch in den Kram passt. Dieses
       Rosinenpicken in der Verfassung, das muss jeder Demokrat im Rechtsstaat
       ablehnen. Söder und FDP suchen sich nur einen kleinen Ausschnitt raus, wo
       jetzt Vermögende stärker belastet werden. Wir müssen uns das Gesamtpaket
       angucken.
       
       Wie sieht das aus? 
       
       Die allermeisten Menschen [3][erben überhaupt nichts]. Auf der anderen
       Seite haben wir Menschen mit Milliardenvermögen, die nichts zahlen, obwohl
       sie Milliarden erben. Wenn wir diese beiden großen Felder in dieser
       Erbschaftsdiskussion ausklammern, dann haben wir eine völlig schiefe
       Debatte.
       
       Was müsste sich denn ändern, damit das Erbschaftsteuerrecht wieder
       verfassungskonform wird? 
       
       Es gibt zu viele Ausnahmen bei den ganz großen Vermögen. Sie betreffen die
       [4][großen Betriebsvermögen in unserem Land und die großen
       Immobilienbestände]. Diese Privilegien müssen abgeschafft werden, damit
       unser Erbschaftsteuerrecht wieder verfassungskonform wird. Wie soll ich
       jemandem erklären, dass auf kleinere Erbschaften und Schenkungen im Schnitt
       ein höherer Steuersatz erhoben wird als auf größere? Das Prinzip der
       Leistungsfähigkeit sagt uns doch: „Starke Schultern tragen mehr als
       schwache Schultern.“ Im Erbschaftsteuerrecht ist dieses Prinzip aber
       umgekehrt worden. Das müssen wir korrigieren.
       
       Union und FDP argumentieren gegen eine höhere Besteuerung von
       Betriebsvermögen, weil daran ja auch Arbeitsplätze hängen. 
       
       Dieses Argument ist aber in den Bereich der Fake News einzuordnen. Es
       [5][gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
       Bundesfinanzministerium], das zu einem anderen Ergebnis kommt. Bei einer
       Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen gibt es auch Stundungsregelungen. In
       Deutschland ist noch kein einziger Betrieb durch die Erbschaftsteuer ins
       Schlingern gekommen. Das ist ein Scheinargument, um den Leuten Angst zu
       machen. Die Stiftung Familienunternehmen, wo viele der größten
       Milliardärsfamilien dieses Landes organisiert sind, hat systematisch
       versucht, Angst zu schüren, dass bei einer sinnvollen Erbschaftsbesteuerung
       Arbeitsplätze verloren gehen. Und dieses Argument ist weitverbreitet in
       unserem Land, ist aber trotzdem falsch.
       
       Die FDP möchte eine Erhöhung der Freibeträge um 25 Prozent und dann eine
       künftige Anpassung an die Inflation. Für sie ist das eine Frage der
       Anerkennung von Leistung. Jemand hat sich etwas erarbeitet und das darf der
       Staat ihm dann nicht durch hohe Steuern wegnehmen. 
       
       Das ist eine völlig schiefe Debatte! Über die Hälfte des Vermögens, das es
       heute in Deutschland gibt, ist nicht durch persönliche Leistung, sondern
       durch Erben entstanden. Das heißt, wer sich für mehr Leistungsgerechtigkeit
       einsetzen will, muss dafür sorgen, dass Erbschaften höher besteuert und
       Einkommen weniger belastet werden.
       
       Sie haben die Vermögensungleichheit in Deutschland angesprochen: Wie
       verändert das unsere Gesellschaft? 
       
       Wenn Vermögen sich zu stark konzentrieren, ist das nicht gut für die
       demokratische Gesellschaft, weil dann Menschen mit sehr viel Geld einfach
       auch sehr viel Einfluss nehmen können. Deswegen steht in unserem
       Grundgesetz: Eigentum verpflichtet. Deswegen sagt das Verfassungsgericht:
       Wir dürfen nicht einfach Milliardäre willkürlich privilegieren. Das sind
       Grundlagen unseres Rechtsstaates, die wir nicht ignorieren dürfen.
       
       Sie haben selbst Ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Sind Sie eigentlich
       enttäuscht über die Kompromissbereitschaft von den Grünen? 
       
       Es ist ja klar, dass die Grünen in der Ampel Kompromisse machen müssen.
       Spätestens bei der Verfassung muss aber Schluss sein. Und das ist ohnehin
       ein parteiübergreifendes Thema. Winfried Kretschmann hat sich für die
       verfassungswidrigen Privilegien genauso eingesetzt wie Markus Söder. Es ist
       eine gesellschaftliche Diskussion: Wollen wir zulassen, dass sich das große
       Geld durchsetzt gegen die Regeln unserer Verfassung? Ich habe im Bundestag
       selbst erlebt, dass die Lobby so stark war, dass man da nichts erreichen
       konnte. Das ist der Grund, warum wir die Bürgerbewegung Finanzwende als
       Gegengewicht gegründet haben.
       
       Das ist ja eine interessante Perspektive als Ex-Parlamentarier – wie genau
       hat sich der Lobbyismus bemerkbar gemacht? 
       
       Wenn sich ein Milliardär, der ein großes Unternehmen leitet, meldet, dann
       bekommt er sofort einen Termin bei vielen Politikern. Es hat über die Jahre
       eine Art Brainwashing der gesellschaftlichen Diskussion stattgefunden.
       Heute fragt doch kaum jemand nach dem Verhältnis zwischen denen, die erben,
       und denen, die nichts erben. Alle haben einfach nur Angst, dass
       Arbeitsplätze verloren gehen, wenn die Erbschaftssteuer erhoben wird. Davon
       muss sich diese Gesellschaft wieder befreien. Wenn das Signal unserer
       Gesellschaft ist: Du kannst nur gut leben, wenn du erbst, dann ist das
       leistungsfeindlich. Und das ist der Weg, auf den uns FDP und CSU gerade
       treiben.
       
       Ein anderes Argument lautet: Die Erbschaftssteuer ist eine doppelte
       Besteuerung. 
       
       Wenn ich mir ein Stück Kuchen kaufe, zahle ich darauf Mehrwertsteuer und
       die zahle ich aus meinem bereits versteuerten Einkommen. Das ist oft so in
       unserem Steuerrecht, erst recht bei einem Eigentumsübertrag. Das kann also
       kein Argument gegen die Erbschaftssteuer sein.
       
       Wie geht es jetzt politisch weiter? Werden sich die Bundesländer einigen
       können? 
       
       Ich bin gespannt. Denn es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit zwischen
       einzelnen Landesteilen, zwischen Ost und West, zwischen reichen und ärmeren
       Regionen in unserem Land. Mir ist wichtig, dass wir nicht nur über die
       Freibeträge reden. Die Länder haben da teilweise in der Vergangenheit eine
       problematische Rolle gespielt: Immer wieder haben sie geklagt, dass sie zu
       wenig Geld haben, um ihren Aufgaben gerecht zu werden, und gleichzeitig bei
       der Erbschaftssteuer immer wieder nette Ausnahmen ins Gespräch gebracht.
       
       16 Dec 2022
       
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 (DIR) [3] /Erben-in-Deutschland/!5810657
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 (DIR) [5] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/02-03-2012-ErbSt.html
       
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