# taz.de -- Neue Vorgaben für die Öffentlichen-Rechtlichen: Größtmögliche Transparenz
       
       > Die Öffentlich-Rechtlichen müssen künftig im Internet mehr über sich
       > preisgeben. Dazu zwingt sie die Rundfunkkommission der Länder. Richtig
       > so!
       
 (IMG) Bild: Größtmögliche Transparenz heißt auch die Anschaffung eines Massagesessels nicht zu verschweigen
       
       Früher war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die
       Medienpolitik Verlass. Sie fand schlicht kaum statt. Und wenn sie doch mal
       stattfand, störte sie kaum. Medienpolitik hieß damals, sich drauf verlassen
       zu können, dass 16 Bundesländer ohnehin keine Einigung auf etwas Konkretes
       und Ernsthaftes hinkriegen würden. Da waren die unterschiedlichen
       Standortinteressen von Bremen bis München. Jede Landesregierung hielt treu
       die Hand über ihre ARD-Anstalt, im Verwaltungsrat des ZDF wimmelte es von
       Ministerpräsident*innen. Und ins Interview mit „Politik am Morgen“ beim
       Deutschlandfunk wollen eh alle.
       
       Lang, lang ist’s her. Also jedenfalls ein paar Monate. [1][Seit dem
       RBB-Skandal] macht die Medienpolitik Dampf. Jetzt wird sogar der eigentlich
       ja schon fix und fertig gezurrte nächsten Medienstaatsvertrag noch mal
       aufgeschnürt. Die Rundfunkkommission der Länder schärft kurzfristig in
       Sachen Compliance und Transparenz nach. „Medienpolitik heißt heute, sich
       darauf verlassen können, dass 16 Bundesländer sich einig sind, die Hose
       runter zu lassen?“, fragt die Mitbewohnerin.
       
       Exakt! [2][Wie die FAZ berichtet], werden die Sender nun von der Politik
       zur größtmöglichen Transparenz verpflichtet. Alle Satzungen, Richtlinien,
       Geschäftsordnungen müssen in Zukunft im Internet veröffentlicht werden.
       Dazu gehören auch die Bezüge der Intendant*innen und Direktor*innen,
       inklusive Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, sonstige geldwerte
       Vorteile wie Dienstwagen mit oder ohne Massagesitz, Kohle für
       Aufsichtsrats- und andere Tätigkeiten bei Tochter- und
       Beteiligungsgesellschaften sowie die berühmte Altersversorgung und andere
       Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit. Bei der Compliance wird diese
       jetzt schlicht mal für alle einheitlich vorgeschrieben, inklusive
       verbindlich-überprüfbarere Standards.
       
       Das ist a) gut und richtig und b) ein Armutszeugnis für die
       öffentlich-rechtlichen Chef*innenetagen. Denn sie sind immer noch zu
       langsam und warten lieber auf gesetzliche Vorgaben statt selbst mal mit
       gutem Beispiel voranzugehen. Die ARD wollte im November immerhin mal
       schneller als die Politik sein. Dabei gelang ihr aber der Sockenschuss,
       sich zwar auf einheitliche Compliance-Spielregeln zu einigen. Nur um die
       dann zunächst mal als interne Angelegenheit zu deklarieren, die die
       Öffentlichkeit nichts angehe.
       
       Zum Glück merkte sie dann relativ fix, dass sich der Quatsch nicht
       durchhalten ließ und stellte den Compliance-Leitfaden dann doch ins Netz.
       So lassen sich in der Öffentlichkeit keine Blumenpötte gewinnen und
       Legitimationspunkte sammeln. Was muss eigentlich noch passieren, bis das in
       Anstaltsleitungen jemand merkt?
       
       8 Dec 2022
       
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 (DIR) [1] /Schlesinger-Affaere-beim-RBB/!5876613
 (DIR) [2] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-chef-buhrow-kontert-kritik-der-laender-18517490.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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