# taz.de -- Frauenrechte in Deutschland: Paragraf 218-Kommission verzögert
       
       > Eigentlich sollte im Bundestag längst eine Kommission darüber
       > diskutieren, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen
       > werden kann.
       
 (IMG) Bild: Demos gegen Paragraf 218 gibt es schon lange: Hier im Jahr 2015 in Berlin
       
       Berlin taz | Die geplante [1][Kommission zum Paragraf 218] im
       Strafgesetzbuch (StGB) verzögert sich. Im derzeitigen Koalitionsvertrag ist
       festgelegt, dass „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb
       des Strafgesetzbuches“ in einer solchen Kommission geprüft werden soll.
       
       Der taz liegt eine schriftliche Anfrage von [2][Linken-Abgeordneten Heidi
       Reichinnek] vor, wonach laut Sabine Dittmar (SPD), Staatssekretärin im
       Bundesgesundheitsministerium, „ein konkreter Zeitpunkt für die Errichtung
       der Kommission noch nicht feststeht“.
       
       Begründet wird dies damit, dass „der Austausch innerhalb der
       Bundesregierung über die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
       Fortpflanzungsmedizin noch nicht abgeschlossen ist“.
       
       Möglichkeiten zur [3][Legalisierung der Eizellspende] und der
       „altruistischen Leihmutterschaft“ sollen in derselben Kommission überprüft
       werden.
       
       ## Hinhaltetaktik der Regierung?
       
       „Die Regierung verstrickt sich mal wieder im Kompetenzgerangel und am Ende
       passiert: nichts“, kritisiert Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der
       Linken. „Es wirkt wie eine Hinhaltetaktik. Es ist Anfang Dezember und die
       Regierung kann immer noch nicht den Zeitpunkt nennen, wann die Kommission
       ihre Arbeit aufnehmen soll“, so Reichinnek. Im August hatte
       Familienministerin Lisa Paus (Grüne) noch darauf hingewiesen, dass die
       Kommission nach der Sommerpause „zügig eingesetzt“ werde.
       
       Anfang November lagen der taz Informationen vor, nach denen sich die
       Kommission im selben Monat zusammenfinden werde. Auch das ist nicht
       geschehen. „Die Ampel-Koalition wurde besonders von Frauen und
       Feminist*innen als lange erhoffte Chance wahrgenommen. Die Kommission
       muss endlich ihre Arbeit aufnehmen, damit Paragraf 218 aus dem
       Strafgesetzbuch gestrichen werden kann“, fordert Reichinnek die Koalition
       auf und weist daraufhin, dass auch noch nicht feststehe, wer an der
       Kommission teilnehmen wird.
       
       Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb), der am Donnerstag ein Papier mit
       Vorschlägen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des
       StGBs vorstellen wird, spricht sich für ein baldiges Einsetzen der
       Kommission aus: „Die Kommission der Bundesregierung ist ein enorm wichtiges
       Vorhaben mit einem absehbar dichten Arbeitsprogramm. Ich hoffe sehr, dass
       sie zeitnah eingesetzt wird“, so Maria Wersig, Präsidentin des djb.
       
       Durch den Paragraf 218 im StGB sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
       verboten, lediglich in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft und nach
       vorheriger Beratung bleibt der Abbruch straffrei. Feminist:innen setzen
       sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung des Paragrafen 218 ein, [4][der
       Ärzt:innen] und Schwangere bei einem Abbruch unter Strafe stellt. Die
       Urfassung entstand im Jahr 1871. Ob der Paragraf tatsächlich aus dem StGB
       gestrichen wird, ist unklar: Die Grüne Familienministerin Lisa Paus spricht
       sich dafür aus, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will an dem
       Paragrafen festhalten.
       
       Korrektur: In einer vorherigen Fassung war davon die Rede, dass
       Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sich für eine Streichung des
       Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch einsetzt. Das ist nicht der Fall.
       
       4 Dec 2022
       
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       ## AUTOREN
       
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