# taz.de -- Angriffe auf Social-Media-Plattformen: Blume siegt gegen Twitter
       
       > Immer wieder wird gegen den Antisemitismusbeauftragten gehetzt. Ein
       > Gericht verpflichtet Twitter nun, bestimmte Tweets zu suchen und zu
       > entfernen.
       
 (IMG) Bild: 24.11.2022: Michael Blume im Gerichtssaal in Frankfurt am Main
       
       [1][Twitter] muss den [2][baden-württembergischen
       Antisemitismusbeauftragten Michael Blume] wirksam vor einer
       Verleumdungskampagne schützen. Das entschied am Mittwoch das
       Landgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren. Bestimmte
       Anschuldigungen und auch „kerngleiche Äußerungen“ darf Twitter nicht mehr
       verbreiten.
       
       Im September 2022 hetzte der Jerusalemer Journalist Ben Weinthal, den
       viele für einen rechten Troll, also Mobber, halten, mit dutzenden Tweets
       gegen Blume. Unter anderem wurde Blume Nähe zur Pädophilie unterstellt und
       die Landesregierung gefragt, ob sie Blumes „sexuelles Fehlverhalten“
       billige.
       
       Blume forderte von Twitter die Entfernung von 46 derartigen Tweets, doch
       Twitter kam dem nur bei 3 Tweets nach. Später sperrte der Konzern
       Weinthals Account, gab ihn aber nach drei Tagen wieder frei, um ihn nach
       drei weiteren Tagen erneut zu sperren. Derzeit ist der Account noch
       gesperrt. „Aber niemand weiß, wie lange das so bleibt“, sagte Blumes Anwalt
       Chan-jo Jun vor der Gerichtsverhandlung Ende November. [3][Deshalb
       beantragte Blume in einem Eilverfahren am Landgericht Frankfurt, dass sechs
       Äußerungen und „kerngleiche“ Abwandlungen von Twitter nicht mehr verbreitet
       werden dürfen.]
       
       ## Was nicht mehr verbreitet werden darf
       
       In fünf von sechs Fällen gab die Pressekammer des Landgerichts Blumes
       Anträgen nun statt, weil sein Persönlichkeitsrecht verletzt werde. So darf
       Twitter nicht mehr verbreiten, dass Blume „eine Nähe zur Pädophilie“
       aufweise. „Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung“, sagte die vorsitzende
       Richterin Ina Frost, „es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass Herr Blume
       pädophil ist.“ Auch die Aussage, Blume habe „einen Seitensprung gemacht“,
       darf Twitter nicht mehr verbreiten. Hier sei ebenfalls nichts dafür
       vorgetragen worden, dass die Aussage wahr ist. Außerdem gehe es dabei um
       die besonders geschützte Intimsphäre.
       
       Der dritte Komplex war diffiziler, aber auch hier obsiegte Kläger Blume.
       Die Behauptung, Blume sei „Teil eines antisemitischen Packs“, stufte das
       Gericht zwar als „Werturteil“ ein. Doch auch hier seien „wahre
       Anknüpfungstatsachen“ erforderlich, die Twitter nicht vorlegen konnte. Der
       „platte Antisemitismus-Vorwurf“ trage daher nichts zur öffentlichen
       Meinungsbildung bei und sei deshalb ebenfalls rechtswidrig.
       
       Da Twitter sich die Aussagen seiner 237 Millionen Nutzer:innen nicht zu
       eigen macht, sondern diese nur als Plattform weiterverbreitet, haftet das
       Unternehmen nur als sogenannter Störer für rechtswidrige Aussagen. Das
       heißt: Twitter muss nur reagieren, wenn sich ein Betroffener wie Blume
       beschwert. Diese Pflicht, einen angezeigten Vorfall angemessen zu prüfen,
       habe Twitter im Fall Blume verletzt, stellte Richterin Frost fest.
       
       Nur in einem Punkt hatte Twitter Erfolg. Auf die Eintragung Blumes in die
       Liste der 10 größten Antisemiten des Jahres 2021, die das rechtsgerichtete
       Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles vornahm, darf Journalist Weinthal
       in seinen Tweets weiter hinweisen. Diese Eintragung sei zwar umstritten,
       aber ein Fakt.
       
       Als „neu“ bezeichnete Richterin Frost an ihrem Urteil die Ausweitung der
       Unterlassungspflicht auf „kerngleiche“ Äußerungen. Twitter hatte in der
       Verhandlung vor zwei Wochen zwar vorgetragen, es sei viel zu aufwendig und
       damit unzumutbar, nach Äußerungen zu suchen, die sich zwar im Wortlaut
       unterscheiden, aber den gleichen Inhalt transportieren. Die Bedenken
       Twitters seien aber zu unkonkret gewesen, so das Gericht. Die Gefahr eines
       [4][Overblockings, also des voreiligen Entfernens von Inhalten, die
       eigentlich zulässig sind,] kann Twitter laut Urteil vermeiden, wenn es die
       Betroffenen, hier Weinthal, beteilige, wie es im deutschen
       Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgesehen ist.
       
       ## Konsequenzen
       
       Twitter muss nun also „kerngleiche“ Äußerungen immer dann stoppen, wenn sie
       binnen 24 Stunden mehr als zehnmal verbreitet werden – sei es als neue
       Äußerung oder als Weiterleitung. Diese Einschränkung hatte Anwalt Jun
       selbst vorgeschlagen.
       
       Sollte Twitter gegen die Pflicht verstoßen, droht dem Unternehmen ein
       Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Wenn dieses nicht gezahlt wird, müsste der
       Geschäftsführer von Twitter International in Dublin, Laurence O’Brien,
       sechs Monate in Ordnungshaft.
       
       Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Twitter kann noch Berufung
       beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
       
       14 Dec 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Expertin-ueber-Overblocking-bei-Twitter/!5593230
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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