# taz.de -- Karlsruher Urteil zu EU-Schulden: Klüger, als das Recht erlaubt
       
       > Es ist ein Gebot juristischer Klugheit, bei der Auslegung der EU-Verträge
       > großzügiger zu sein als bei der Auslegung des Grundgesetzes.
       
 (IMG) Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag
       
       Das Bundesverfassungsgericht [1][akzeptiert, dass die EU Schulden machen
       darf] – zwar nur für bestimmte Zwecke, befristet und in der Höhe
       beschränkt. Aber immerhin. Vor einigen Jahren hätte sich niemand vorstellen
       können, dass Karlsruhe so etwas durchgehen lässt. Die Zeitenwende ist
       offensichtlich auch am Bundesverfassungsgericht angekommen. Alle müssen
       alte Gewissheiten beiseitelegen.
       
       Welchen Sprung das Verfassungsgericht hier gemacht hat, versteht man
       schnell, wenn man das Minderheitsvotum von Verfassungsrichter Peter Müller
       liest, der als Einziger an der alten strengen Karlsruher Linie festhält:
       Die Verträge sehen keine Kreditaufnahme durch die EU vor, also kann auch
       ein Mega-Ereignis wie die Coronapandemie hieran nichts ändern. Wer einmal
       eine Ausnahme zulässt, lädt nur dazu ein, neue Ausnahmen zu erfinden, so
       Müllers Argumentation.
       
       Zwar räumen auch Kritiker des [2][schuldenfinanzierten EU-Corona-Fonds]
       ein, dass es hierfür gute politische Gründe gebe. Aber wenn etwas
       vertraglich nicht vorgesehen ist, müssten eben die EU-Verträge geändert
       werden. Juristisch ist das logisch.
       
       Doch wer so argumentiert, macht die EU kaputt. Denn die Hürden für eine
       Vertragsänderung sind ungleich höher als innerstaatliche Hürden für eine
       Verfassungsänderung. Das Grundgesetz kann mit Zweidrittelmehrheit in
       Bundestag und Bundesrat an neue Anforderungen angepasst werden. Einer
       Änderung der EU-Verträge muss dagegen jeder einzelne der 27 EU-Staaten
       zustimmen, auch Problemstaaten wie Polen und Ungarn. Vor allem aber sind in
       vielen EU-Staaten Volksabstimmungen erforderlich, die oft von
       Populist:innen für ihre Zwecke gekapert werden.
       
       Es ist daher ein Gebot juristischer Klugheit, bei der Auslegung der
       EU-Verträge großzügiger zu sein als bei der Auslegung des Grundgesetzes.
       Auch die EU muss sich neuen Bedürfnissen anpassen können. Sie ist zwar kein
       Staat, sondern „nur“ ein Staatenverbund. Aber ohne EU wären die 27
       Mitgliedstaaten politisch irrelevant. Die Mehrheit des Zweiten Senats am
       Bundesverfassungsgericht hat dies wohl erkannt. Sie hat den von allen
       EU-Staaten mitgetragenen kreditfinanzierten EU-Corona-Fonds deshalb trotz
       großer juristischer Bedenken nicht beanstandet.
       
       Es ist eine Ironie dieses Urteils, dass es ausgerechnet von dem
       Ex-Politiker Peter Müller abgelehnt wird, obwohl er doch ins
       Verfassungsgericht gewählt wurde, um dort politisches Denken fruchtbar zu
       machen. Doch nun argumentiert Müller wie ein stockkonservativer
       Rechtsprofessor, während die tatsächlichen Professor:innen und
       ehemaligen Bundesrichter:innen zeigen, dass auch Jurist:innen
       politisch denken können und manchmal klüger sind, als das Recht erlaubt.
       
       7 Dec 2022
       
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