# taz.de -- Urteil zu „NSU 2.0“- Drohschreiben: Fast sechs Jahre Gefängnis
       
       > Ein 54-Jähriger hatte Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens
       > geschickt. Nun wurde er zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Alexander M. wies in einem letzten Vortrag alle Vorwürfe zurück
       
       Frankfurt am Main epd/afp | Im Prozess um die Drohschreiben mit der
       Unterschrift [1][„NSU 2.0“] hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den
       Angeklagten Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
       Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sprach den 54-jährigen Berliner
       am Donnerstag einer Vielzahl von Vergehen schuldig, darunter der
       öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung,
       Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. (AZ: 5/17
       KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21))
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte für M. [2][eine Haftstrafe von sieben Jahren
       und sechs Monaten gefordert]. Der Angeklagte wies in einem letzten Vortrag
       alle Vorwürfe zurück. Diese seien nicht belegt. Staatsanwaltschaft und
       Polizei verbreiteten Lügen, um den Verdacht auf ihn als angeblichen
       Einzeltäter zu lenken, sagte er. Er sei lediglich Mitglied einer rechten
       Chatgruppe im Darknet gewesen, habe aber keine Straftaten begangen. Er
       beantragte nach einem Jahr und sieben Monaten Untersuchungshaft
       Haftverschonung gegen geeignete Auflagen.
       
       ## Wissler und Başay-Yıldız fordern weitere Aufklärung
       
       Zwischen August 2018 und März 2021 waren mehr als 80 Drohschreiben per
       E-Mail, Fax oder SMS verschickt worden. Diese waren gespickt mit wüsten
       Beschimpfungen und Todesdrohungen. Adressaten waren vor allem Frauen des
       öffentlichen Lebens, Rechtsanwältinnen, Politikerinnen, Journalistinnen,
       Staatsanwältinnen. Die Schreiben waren mit „Heil Hitler“ unterschrieben.
       Die Bezeichnung „NSU 2.0“ spielte auf die rechtsextreme Gruppe an, die von
       2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete.
       
       Vor dem Urteilsspruch hatten Empfängerinnen der Drohschreiben weitere
       Aufklärung gefordert. Die Ermittlungen zu den Abrufen privater Daten der
       Betroffenen auf Polizeicomputern müssten mit Nachdruck fortgesetzt werden,
       forderten Linke-Politikerinnen wie Janine Wissler und Frauen des
       öffentlichen Lebens, darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda
       Başay-Yıldız, die als erste Drohschreiben erhielt.
       
       Die Betroffenen gingen davon aus, dass zumindest das erste Drohfax von
       einem Polizisten und nicht vom Angeklagten verschickt worden sei. Die
       Gewerkschaft der Polizei hat diesen Verdacht zurückgewiesen.
       
       17 Nov 2022
       
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