# taz.de -- Prozess um „NSU 2.0“-Drohserie: Hohe Haftstrafe gefordert
       
       > Die Staatsanwaltschaft macht den mutmaßlichen „NSU 2.0“-Drahtzieher für
       > 83 Drohschreiben verantwortlich. Das Urteil soll im November fallen.
       
 (IMG) Bild: Mutmaßlicher Verfasser der „NSU 2.0“-Schreiben vor Gericht in Frankfurt
       
       Frankfurt am Main taz | Sieben Jahre und sechs Monate Haft forderte die
       [1][Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Alexander M. vor dem Frankfurter
       Landgericht.] Unter anderem wegen Beleidigung, Volksverhetzung, versuchter
       Nötigung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
       und eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte.
       
       Es gebe keine vernünftigen Zweifel daran, dass der arbeitslose 54-jährige
       Berliner, der seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, alleiniger Urheber der
       „schrecklichen und unsäglichen“ Mails unter dem Absender NSU 2.0 sei. Mit
       [2][Morddrohungen, rassistischen und sexistischen Beleidigungen] habe er
       vom August 2018 bis zu seiner Verhaftung RechtsanwältInnen, PublizistInnen,
       Linken-PolitikerInnen und andere öffentliche Personen und Institutionen
       bedroht, so Staatsanwalt Sinan Akdogan in seinem Plädoyer.
       
       Mit der Nutzung privater Daten, die er sich über unberechtigte Abrufe bei
       der Polizei beschafft hatte, sei er auch für den entstandenen
       Vertrauensverlust in Staat und Polizei verantwortlich. Nach dem Auffliegen
       rechter Chatgruppen in der hessischen Polizei hatte sich der Verdacht
       zeitweise gegen Polizeibeamte gerichtet.
       
       ## „Er hat sich sicher gefühlt“
       
       Sämtliche Drohmails gegen die Frankfurter [3][Rechtsanwältin Seda
       Başay-Yıldız,] mit der die Drohserie am 2. August 2018 begann, rechnet die
       Staatsanwaltschaft allein dem Angeklagten zu. Die Nebenklage macht dagegen
       für das erste [4][Schreiben den Polizeibeamten Johannes S.] verantwortlich,
       der im August 2018 im 1. Frankfurter Polizeirevier im Dienst war, als
       personenbezogene Daten der Rechtsanwältin abgerufen worden waren.
       
       Für dessen Täterschaft gebe es keinerlei Anhaltspunkte, argumentierte
       Staatsanwältin Patrizia Neubert. Trotz der auf seinem Computer
       installierten Löschtools und Verschleierungssoftware hätten Sachverständige
       und Computerexperten dagegen ausschließlich auf seinen Festplatten
       Fragmente der Drohmails gefunden, die unter NSU 2.0 versandt wurden. M.s
       Erklärung, er habe die Texte aus einem Forum im Darknet heruntergeladen,
       wertet die Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung.
       
       Vor der NSU-2.0-Serie hatte M. schon mehrfach Morddrohungen gegen
       PublizistInnen und PolitikerInnen verschickt. Zuletzt traf es im Jahr 2017
       einen Anwalt mit Migrationshintergrund aus Würzburg, der wie Başay-Yıldız
       einen Mandaten mit Migrationshintergrund vertrat. Das eingeleitete
       Strafverfahren gegen M. war ohne Schuldspruch am 23. 7. 2018 beendet
       worden. Wenige Tage danach begannen die Morddrohungen gegen Başay-Yıldız.
       „Er hat sich sicher gefühlt“, so Neubert. Für die Serie habe er unter NSU
       2.0 russische Server und Tor-Browser im Darknet genutzt, um seine Spuren zu
       verwischen.
       
       ## Urteil wird Anfang November erwartet
       
       Ausführlich erinnerte Staatsanwalt Akdogan an das Leid der Betroffenen und
       ihrer Familien. Angst und Schrecken habe der Angeklagte verbreitet. Die
       Drohungen hätten auch die geschockt, zu deren Berufsrisiko Bedrohungen
       gehören: brutale Sprache, Verweise auf den Holocaust und NS-Methoden.
       
       Nahezu alle Adressaten sorgten sich um die eigene Sicherheit, um die ihrer
       Kinder und anderer Angehöriger. Zehntausende Euro mussten sie in die
       Sicherung von Privatwohnungen und Büros investieren. Sie erlebten
       berufliche Beeinträchtigungen, etwa wenn sie Auftritte durch Security
       absichern mussten. Bei einigen der Betroffenen war die Not so groß, dass
       sie therapeutische Unterstützung benötigten.
       
       Ob RechtsanwältIn, taz-Kolumnistin, Linken-Politikerin,
       Gerichtspräsidentin, Fernsehmoderatorin oder LKA-Sachbearbeiter, alle
       AdressatInnen der Drohbriefe hätten unter den „massiven Folgen“ gelitten.
       Zudem habe der Verdacht, dass Polizeibeamte in die Affäre verwickelt sein
       könnten, zusätzlich zur Verunsicherung beigetragen. Am 27. Oktober spricht
       die Verteidigung, Anfang November wird das Urteil erwartet.
       
       24 Oct 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Schmidt-Lunau
       
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