# taz.de -- Polizeigewalt: Demonstrant klagt gegen Polizisten
       
       > Ein Übergriff bei einer Anti-AfD-Kundgebung hat für einen beteiligten
       > Polizisten ein gerichtliches Nachspiel. Eine Verurteilung wäre ein
       > wichtiges Signal.
       
 (IMG) Bild: Berlin bleibt bunt: Protest gegen Parteitag der AfD in Biesdorf
       
       Berlin taz | Ein Teilnehmer einer Kundgebung gegen einen Landesparteitag
       der AfD hat Anzeige gegen einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt,
       Nötigung, falscher Verdächtigung und Falschaussage erhoben. Dies gab die
       Initiative „Kein Raum der AfD“ am Montag bekannt.
       
       Der Übergriff hatte sich im Laufe von [1][Protestaktionen im Juni 2021 in
       Biesdorf] ereignet. Der Demoteilnehmer war dort demnach von einem
       Polizisten umgeschubst und zu Boden gerungen worden. Zuvor hatte das
       Amtsgericht Tiergarten den Aktivisten am 20. September von der
       Anschuldigung freigesprochen, dass dieser dort selbst einen Polizisten
       geschlagen haben soll. Für die Richter:innen stand nach Sichtung von
       Videos zweifelsfrei fest, dass der Mann im mittleren Alter die Tat nicht
       begangen hat.
       
       Auch der taz liegen Videos vor, die den Vorfall in Gänze zeigen. Zu sehen
       ist, wie acht Polizist:innen eine Demonstrantin abführen. Der nun
       klagende Mann steht auf dem geräumigen Platz herum. Als die
       Polizist:innen auf ihn zukommen, tritt er beiseite. Ein Polizist,
       gegen den sich die Klage nun richtet, schubst ihn leicht. Anschließend
       dreht er sich unvermittelt um, packt den Mann am Arm und zerrt ihn ruppig
       zu Boden.
       
       Von dem „Handkantenschlag“, den der Demonstrant ihm zugefügt haben soll,
       ist nichts zu sehen. Der Demoteilnehmer wird von mehreren Beamt:innen
       abgeführt, dabei drehen sie die Arme des Mannes auf seinen Rücken. In dem
       folgenden Tumult beschweren sich Demonstrierende über das Vorgehen der
       Beamt:innen. Polizist:innen greifen wiederholt nach den Köpfen von
       Demonstrant:innen und ringen sie teils brutal zu Boden. Laut „Kein Raum
       der AfD“ mussten Protestierende anschließend im Krankenhaus behandelt
       werden.
       
       ## Klare Beweislage
       
       Für den beschuldigten Polizisten hat der Einsatz während der Kundgebung nun
       ein Nachspiel. Zwar laufen Strafanzeigen gegen Polizist:innen oftmals
       ins Leere. Angesichts der Klarheit der Beweislage hofft Tim Reiche,
       Pressesprecher von Kein Raum der AfD, dennoch auf eine Verurteilung. „Ein
       Urteil gegen den Beamten wäre ein wichtiges Zeichen gegen Polizeigewalt“,
       sagte er der taz.
       
       Auch der Anwalt des klagenden Demonstranten, Peer Stolle, sagte, es brauche
       „Druck von außen“, damit sich in der Polizei eine „Fehlerkultur“ entwickle.
       Klagen wie diese könnten helfen, indem sie interne Ermittlungen anstoßen.
       „Es geht auch darum, Aktivist:innen zu schützen, die friedlich ihre
       Meinung bekunden wollen“, sagte Stolle.
       
       Es ist nicht der erste Prozess im Nachgang des fraglichen Polizeieinsatzes.
       Das Verwaltungsgericht befasst sich bereits mit einer Klage des
       Versammlungsleiters, die die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes insgesamt
       feststellen soll.
       
       Zu der Eskalation auf der friedlichen Kundgebung mit rund 30 bis 40
       Teilnehmer:innen kam es, [2][nachdem der SPD-Innenpolitiker Tom
       Schreiber sich von einer Demonstrantin beleidigt fühlte und Strafanzeige
       erstattete]. Schreiber hospitierte an dem Tag bei der in der linken Szene
       berüchtigten 11. Einsatzhundertschaft. Weil Aussagen von Polizist:innen
       Schreibers Eindruck deckten, verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Mitte
       Oktober eine Aktivistin.
       
       31 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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       Schreiber.