# taz.de -- Umstrittener Polizeieinsatz in Sachsen: Gewaltsame Inobhutnahme
       
       > Einer Mutter wird mit Gewalt das Kind entrissen. Der Polizeieinsatz wirft
       > Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf.
       
 (IMG) Bild: Die Art des Polizeieinsatzes wirft für die beteiligte Sozialarbeiterin Fragen auf
       
       Berlin taz | Am Donnerstagabend vergangener Woche kam es in Königshain im
       sächsischen Landkreis Görlitz zu einem Einsatz, bei dem Polizist:innen
       den fünf Wochen alten Benjamin (Name geändert) gewaltsam in Obhut nahmen.
       Der Fall wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit eines solchen
       Polizeieinsatzes auf.
       
       Benjamin befand sich zu dem Zeitpunkt mit seiner 31-jährigen, aus Augsburg
       stammenden, leiblichen Mutter Margarete Katz (Name geändert) bei der
       Sozialarbeiterin und Aktivistin Carola Wilcke in einer
       Eltern-Kind-Einrichtung. Gegen 18.30 Uhr, es war schon dunkel, stürmten
       Polizeibeamt:innen Wilckes Haus. Sie verlangten von der Mutter, die
       gerade beim Stillen war, die Herausgabe des Säuglings.
       
       ## Verdacht auf „Entziehung eines Minderjährigen“
       
       Dazu habe ein Beamter Margarete Katz am Hals gepackt, sodass sie ihre Arme
       öffnete, berichtet Wilcke. „Zwei weibliche Beamtinnen verdrehten der Mama
       die Arme und entrissen wenig feinfühlig das schreiende Baby“, so die
       Sozialarbeiterin. Ebenfalls vor Ort seien mehrere Personen gewesen, die die
       Geschehnisse als Augenzeug:innen miterlebten: eine andere Mutter mit
       ihrer achtjährigen Tochter sowie zwei weitere Kinder im Alter von drei und
       vier Jahren, die Wilcke in Pflege hat.
       
       Auf Anfrage der taz berichtet der Sprecher der Polizeidirektion Görlitz Kai
       Siebenäuger, was sich nach Darstellung seiner Behörde zugetragen hat. Die
       sächsischen Beamt:innen hätten in Amtshilfe für die Behörden in Augsburg
       gehandelt, die wegen „Entziehung eines Minderjährigen“ Ermittlungen gegen
       die Mutter führen. Der Einsatz diente dazu, das [1][Baby von der Mutter zu
       trennen] und zum leiblichen Vater nach Augsburg zu bringen.
       
       Am Nachmittag hätten die eingesetzten Beamt:innen in dem Haus in
       Königshain zunächst niemanden angetroffen. Als abends dann doch jemand im
       Haus war und sie in Begleitung eines Notarztes zurückkehrten, sei nicht
       geöffnet worden, so Siebenäuger. Ein Schlüsseldienst sei hinzugerufen
       worden, um die Haustür zu öffnen.
       
       Über die Abläufe des dann folgenden Polizeieinsatzes gibt es
       unterschiedliche Darstellungen: Polizeisprecher Siebenäuger sagt, die
       Mutter des Säuglings habe sich gewehrt und ihr Kind nicht freiwillig
       herausgeben wollen. Sie habe sich im Badezimmer eingeschlossen. Der
       Polizeisprecher sagt auch, es sei inzwischen Strafanzeige gegen die Mutter
       gestellt worden. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
       
       Die Leiterin der Mutter-Kind-Einrichtung hingegen wirft den Beamt:innen
       einen „klaren Fall von Polizeigewalt“ vor. Bei der Polizeidirektion Görlitz
       heißt es dazu: Es liege keine entsprechende Anzeige vor: „Wenn es zu einer
       Situation gekommen ist, wo sich jemand als Geschädigter sieht, muss er das
       zur Anzeige bringen. Das ist bisher nicht der Fall.“
       
       ## Herausgabe des Säugling wurde angeordnet
       
       Behörden und Polizei beziehen sich bei ihrem Vorgehen auf zwei Dokumente
       aus Augsburg, einen Bericht des dortigen Jugendamtes vom 20. Oktober sowie
       einen „wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung“ gefassten
       Beschluss des Augsburger Familiengerichts vom 13. Oktober. Nach Darstellung
       des Jugendamtes befand sich die Kindsmutter „mit einem besonders
       schutzbedürftigen Neugeborenen auf der Flucht“.
       
       Es gehe um eine „akute Kindeswohlgefährdung, welche schnellstmöglich zu
       beenden ist“. Bei der Mutter sei „im Fallverlauf eine labile psychische
       Verfassung wahrgenommen“ worden. „Aufgrund der derzeitigen Flucht ist daher
       davon auszugehen, dass sich der damit verbundene Druck zusätzlich negativ
       auf die psychische Verfassung der Kindsmutter auswirkt.“ Die geschilderten
       Umstände könnten „bei einem Säugling sehr schnell zu einer akuten
       Gefährdung für Leib und Leben des Kindes führen“.
       
       Das Amtsgericht wiederum hatte beschlossen, dass die Mutter das Kind an den
       Kindsvater „herauszugeben“ habe. Ausdrücklich ermächtigt wurde in dem
       Beschluss, „bei der Vollstreckung unmittelbaren Zwang gegenüber der zur
       Herausgabe verpflichteten Person auszuüben“. Sollte sich die Mutter
       weigern, wurde ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro, ersatzweise bis
       zu sechs Monate Ordnungshaft, angedroht.
       
       Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, sagte der
       taz, nach seinem Eindruck sei der ihm beschriebene Polizeieinsatz
       „gründlich schiefgegangen“. Becker, selbst ehemaliger Polizist, erläuterte:
       „Die eingesetzten Beamten bezogen sich rechtlich auf Paragraf 22 des
       Sächsischen Polizeigesetzes, der es grundsätzlich ermöglicht, ein Kind in
       Gewahrsam zu nehmen, das sich der Obhut seines Sorgeberechtigten entzogen
       hat. Allerdings verweist derselbe Paragraf auf das hier einschlägige
       Verfahren in Familiensachen, und hiernach wäre zunächst einmal ein
       Gerichtsvollzieher zuständig gewesen, den Säugling in Obhut zu nehmen.“
       
       Dieser hätte die Polizei „allenfalls anrufen können, wenn er die
       begründbare Gefahr gesehen hätte, dass er bei der Vollstreckungsmaßnahme
       tätlich angegriffen wird“. Eine Ausnahme hiervon hätte allenfalls bei so
       genannter Gefahr im Verzuge bestanden. Diese hätte in diesem Fall das um
       Amtshilfe ersuchende Jugendamt konkret begründen müssen, sagte Becker.
       „Bloße Vermutungen oder Behauptungen reichen hierfür auf keinen Fall aus,
       und die Polizei hätte hier konkret nachfragen und gegebenenfalls die
       erbetene Amtshilfe verweigern müssen.“ Allein die Tatsache, dass sich die
       Mutter des Kindes in einer betreuten Mutter-Kind-Einrichtung befand, sprach
       nach seinen Worten „in erheblichem Maße gegen Vermutungen, dass die Mutter
       zum Beispiel suizidgefährdet sein könnte.“
       
       ## Konflikt der Eltern beim Jugendamt bekannt
       
       Beim Augsburger Jugendamt ist der Konflikt der Eltern seit Jahren bekannt.
       Die beiden haben gemeinsam noch eine siebenjährige Tochter, die seit April
       in einer Pflegefamilie untergebracht ist. Die noch verheirateten Eltern des
       kleinen Benjamin leben seit Januar, kurz nachdem die Mutter schwanger
       wurde, getrennt. Der Vater stellte seine Frau beim Jugendamt als „sehr
       belastet und psychisch instabil“ dar und berichtete von „enormen
       Wutausbrüchen“ seiner Frau, wie aus der taz vorliegenden Dokumenten
       hervorgeht. Die Frau wiederum sagt, sie werde von ihrem Mann „psychisch
       unterdrückt“ und erhebt den [2][Vorwurf häuslicher Gewalt]. Im Verlauf des
       Verfahrens machte sich das Jugendamt weitgehend die Sicht des Vaters
       zueigen.
       
       Die Mutter wurde noch am Donnerstagabend im Städtischen Klinikum auf
       Veranlassung des Notarztes psychiatrisch vorgestellt. Der Facharzt
       bescheinigt der Frau, sie sei „bewusstseinsklar, psychosomatisch
       unauffällig, kontaktbereit und kontaktfähig, freundlich zugewandt“. Weiter
       heißt es: „Die Patientin war durch den gewaltigen Entzug ihres neugeborenen
       Kindes erschüttert, was völlig verständlich war.“ Im psychopathologischen
       Befund hätten sich „keine Auffälligkeiten“ ergeben, berichtet der Arzt
       weiter.
       
       Benjamin* wurde nach Angaben des Polizeisprechers Bereitschaftspflegeeltern
       übergeben und soll sich jetzt nach taz-Informationen bei dem leiblichen
       Vater in Augsburg befinden.
       
       31 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Matthias Meisner
       
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