# taz.de -- Schufa-Auskunft zu Unrecht gefordert: Nackig machen vor der Wohnungstür
       
       > Viele Makler in Hamburg fordern von potentiellen Mieter*innen Infos,
       > die sie nichts angehen. Der Datenschutzbeauftragte will nun dagegen
       > vorgehen.
       
 (IMG) Bild: Makler wollen oft viel von den Bewerber*innen wissen – manchmal mehr, als sie dürfen
       
       Bremen taz | Eine 2-Zimmer-Wohnung in Hamburg, 64 Quadratmeter, unter 1.000
       Euro warm – könnte das was sein? Wer weiß – vor die Besichtigung hat der
       Makler noch Hürden gesetzt: In der Selbstauskunft will er von allen
       Mietinteressent*innen noch Beruf, Einkommen und Staatsangehörigkeit
       sowie den aktuellen Vermieter genannt bekommen, das Ganze bitte belegt mit
       Kopien des Ausweises, des Arbeitsvertrags, der letzten Gehaltsabrechnungen.
       
       Das Beispiel stammt aus einer aktuellen Anzeige bei Immobilienscout: Es ist
       nicht die Mehrzahl, aber doch eine Vielzahl der Angebote auf den Portalen,
       die schon früh im Bewerbungsprozess sensible persönliche Daten von
       Mietinteressent*innen einfordern. Hamburgs Datenschutzbehörde will
       gegen solche Sammelwut auf dem Immobilienmarkt nun vorgehen: Vieles, was
       Maklerfirmen an Daten verlangten, sei schlicht rechtswidrig, sagt Thomas
       Fuchs, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
       
       Den rechtlichen Rahmen schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor – und
       die setzt auf Datensparsamkeit. Heißt: Um personenbezogene Infos über
       jemanden zu erheben, braucht es ein berechtigtes Interesse. Je sensibler
       die Daten sind, desto besser muss der Anspruch begründet sein.
       
       Die [1][Schufa-Auskunft zum Beispiel ist definitiv sensibel:] Konnte ich
       meine Schulden bedienen, werde ich noch als kreditwürdig eingeschätzt? Ein
       Interesse an diesen Daten können Vermieter*innen durchaus erklären –
       allerdings nicht pauschal bei allen Bewerber*innen. Nur dann, wenn ein
       Vertragsabschluss kurz bevor steht, dürfte es tatsächlich ein berechtigtes
       Interesse geben.
       
       ## Datenschutzverstöße könnten teuer werden
       
       Das Thema ist nicht ganz neu, mittlerweile bietet die Schufa in Kooperation
       mit Immobilienportalen aber sogar eine Art Abo an: Gegen einen Geldbetrag
       gibt es jeden Monat eine frische Auskunft über die eigene Kreditwürdigkeit.
       „Wenn es einen Markt gibt, damit Menschen praktisch ständig ihre aktuelle
       Schufa-Auskunft in der Jackentasche tragen“, so Fuchs, „dann können wir von
       einem wahnsinnigen Missstand ausgehen.“
       
       In den kommenden Monaten wolle seine Behörde daher gezielt auf Maklerfirmen
       und Immobilienverwaltungen zugehen und abfragen, was Bewerber*innen
       wann im Prozess von sich preisgeben sollen. Wer sich nicht regelkonform
       verhält, soll erst einmal ermahnt werden. Auf Firmen, die auch dann nicht
       reagieren, können [2][empfindliche Strafen] zukommen: Datenschutz ist
       mittlerweile ein scharfes Schwert. [3][Seit der europäischen
       Gesetzesänderung 2018] können bei schweren Verstößen bis zu vier Prozent
       des Jahresumsatzes fällig werden.
       
       Der Immobilienverband IVD Nord, der in Hamburg allein 500 Maklerfirmen
       vertritt, zeigt Verständnis für das Vorhaben der Datenschutzbehörde. Die
       Immobilienportale im Netz mit ihren Premiumprofilen hätten dazu geführt,
       dass die Abgabe von persönlichen Daten schon bei der Bewerbung immer mehr
       als Selbstverständlichkeit gelte.
       
       „Wir sehen das auch kritisch“, so Geschäftsführer Peter-Georg Wagner.
       Längst nicht alle Vermieter*innen hätten überhaupt Interesse an diesen
       Datenmassen, erklärt er – ergänzt dann aber doch, dass gerade private
       Vermieter*innen doch eine gewisse Nachfrage erzeugten.
       
       ## Enger Wohnungsmarkt erzeugt Druck
       
       Der Hamburger Makler Jakob F. geht davon aus, dass er sich
       datenschutzkonform verhält. Doch auch er will am Tag nach einer
       Besichtigung von allen Bewerber*innen, die weiter Interesse haben, die
       Schufa-Auskunft sehen. Da es sich dabei laut F. noch immer um 30 bis 40
       Prozent der ursprünglichen Bewerber*innen handelt, dürfte auch diese
       Forderung wenig datenschutzkonform sein.
       
       „Der Wohnungsmarkt tickt so, die Vermieter drängeln“, erklärt sich F. –
       alles sei schnelllebiger geworden. „Ich kann einfach nicht darauf warten,
       dass jemand vor Vertragsabschluss erst noch eine Schufa-Auskunft beantragt
       – und die dann vielleicht negativ ist. Dann werde ich nicht mehr gebucht.“
       
       Das [4][Grundproblem des knappen Wohnungsangebotes,] das weiß auch Fuchs,
       kann die Datenschutzbehörde nicht beheben: „Der Mietmarkt hier ist ein
       Angebotsmarkt, die Menschen, die eine Wohnung suchen, sind damit immer in
       der schwachen Position“, so der Datenschutzbeauftragte. Definitiv sei damit
       zu rechnen, dass viele im vorauseilenden Gehorsam ihre Schufa-Auskunft auch
       ungefragt auf den Tisch legen. „Die Menschen werden wohl weiter alles tun,
       womit sie sich bessere Chancen ausrechnen“, sagt er.
       
       2 Nov 2022
       
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 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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