# taz.de -- Ausstellung von Pässen in Botschaften: Erfolg für Exil-Eritreer
       
       > Flüchtlinge, die in Botschaften Eritreas einen Pass beantragen, müssen
       > Geld abdrücken. Deutsche Behörden dürfen sie dort nun nicht mehr
       > hinschicken.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       
       Berlin taz | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wegweisendes
       Urteil für eritreische Flüchtlinge gesprochen: Die Bundesländer müssen
       ihnen einen deutschen Reiseausweis für Ausländer ausstellen und dürfen sie
       nicht darauf verweisen, sich in der eritreischen Botschaft einen Pass zu
       besorgen.
       
       Den Pass braucht man beispielsweise, um ins Ausland zu reisen, um zu
       heiraten, für die Einbürgerung in Deutschland und auch für den [1][Antrag
       auf Familiennachzug]. Bisher galt: Ein deutsches Ausweispapier bekamen nur
       anerkannte eritreische Asylberechtigte. Wer hingegen einen subsidiären
       Schutzstatus hat, und das sind die allermeisten eritreischen Asylsuchenden,
       sollte in der eritreischen Botschaft einen Pass beantragen.
       
       Das Problem: Eritrea verlangt für sämtliche konsularischen Dienste, auch
       für die Passausstellung, eine Reueerklärung. Darin müssen die Antragsteller
       erklären, ihre Flucht aus der Diktatur und die „Nichterfüllung nationaler
       Verpflichtungen“ zu bereuen – gemeint ist mit Letzterem der oft
       lebenslängliche Militärzwangsdienst. Teil der Reueerklärung ist auch, dass
       die Antragsteller Strafen vom eritreischen Regime akzeptieren.
       
       Außerdem müssen alle im Ausland lebenden Eritreer für konsularische Dienste
       ab dem Zeitpunkt ihrer Flucht zwei Prozent ihrer Einkünfte als
       „Diasporasteuer“ an den eritreischen Staat abführen. Das gilt sogar für
       Sozialleistungen. Mit deutscher Hilfe finanziert sich bislang auf diese
       Weise eine der brutalsten Diktaturen weltweit. Und es liegt nahe, dass mit
       dem Geld auch [2][der Krieg im benachbarten Äthiopien] mitfinanziert wird,
       in den Eritrea Sklavensoldaten gegen deren Willen entsendet.
       
       ## Eingriff in die Gewissensfreiheit
       
       Als einziges Bundesland verzichtet Berlin seit rund einem Jahr bereits
       darauf, subsidiär schutzbedürftige Eritreer zu deren Auslandsvertretung zu
       schicken, und stellt ihnen stattdessen einen Reiseausweis für Ausländer
       aus.
       
       Während deutsche Gerichte die Zweiprozentabgabe bisher überwiegend nicht
       angriffen und damit der eritreischen Militärdiktatur das Recht zubilligten,
       sich mit deutscher Hilfe zu finanzieren, sei die Rechtsprechung zu den
       Reueerklärungen bisher uneindeutig, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt
       Marcel Kasprzyk, der auf eritreische Geflüchtete spezialisiert ist.
       
       Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hätte sich nun die Sicht
       durchgesetzt, dass die Abgabe einer Reueerklärung ein unzulässiger Eingriff
       in die Gewissensfreiheit ist. „Wir müssen abwarten, wie die
       Ausländerbehörden mit dem Urteil umgehen. Ich empfehle meinen Mandanten, in
       ihren Anträgen die Gewissensentscheidung zu thematisieren.“
       
       Pro Asyl-Rechtsexperte Peter von Auer sagt: „Wer der eritreischen Diktatur
       entkommen ist und hier Schutz findet, darf nicht von deutschen Behörden
       dazu genötigt werden, sich für die Passbeschaffung an sein Herkunftsland zu
       wenden und diesem gegenüber zu erklären, dass er mit einer Bestrafung für
       die Flucht aus dem mörderischen Nationaldienst und aus dem Land
       einverstanden ist.“ Pro Asyl hat das Gerichtsverfahren finanziell
       bezuschusst.
       
       Rechtsanwalt Kasprzyk sieht die Gefahr, „dass auch Eritrea das Urteil liest
       und in Zukunft auf die Abgabe der Reueerklärung verzichtet, weil ihnen die
       Einnahmen aus der Diasporasteuer zu wichtig sind.“ Dann könnten die
       Ausländerbehörden Eritreer wieder auf die Ausstellung von Pässen in der
       eritreischen Botschaft verweisen.
       
       Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz fordert deshalb,
       subsidiär Schutzbedürftigen aus Eritrea sowie Syrien prinzipiell deutsche
       Reisepässe auszustellen. Auch Syrien [3][versucht, Antragstellern Geld
       abzunehmen]. Die Schutzbedürftigen weiter zu den Botschaften zu schicken,
       leiste „der Finanzierung von korrupten und kriegerischen Machenschaften in
       Syrien und Eritrea weiter Vorschub“, sagt von Notz. Außerdem gefährde es
       die Sicherheit der Schutzsuchenden, denn die Regimes könnten dann Daten
       über die Betroffenen und ihre Angehörigen erheben.
       
       13 Oct 2022
       
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