# taz.de -- Prozess wegen Z-Symbol: Der allerletzte Buchstabe
       
       > Das Hamburger Amtsgericht verurteilt einen 62-Jährigen, der ein Z-Symbol
       > im Auto angebracht hat. Der Angeklagte bestreitet jede politische
       > Bedeutung.
       
 (IMG) Bild: Führt auch mal zu einer ordentlichen Geldstrafe: Propaganda für den russischen Angriffskrieg
       
       Hamburg taz | „So viel Publikum für mich“, sagt der Angeklagte und sieht
       sich beifällig im Saal 201a des Amtsgerichts Hamburg um. Das Publikum ist
       nicht mal zweistellig, die Hälfte davon Journalist:innen. Immerhin ist dies
       der erste Prozess in der Stadt, der wegen der [1][Verwendung des russischen
       Z-Symbols] geführt wird. Das „Z“ meint „Za Pobedu“ – für den Sieg – so hat
       es zumindest das russische Verteidigungsministerium auf Instagram erklärt.
       
       „Guten Tag allerseits“, sagt der Angeklagte, ein kleiner Mann in blauem
       Sweatshirt, mit gestutztem Schnurrbart und einer runden Brille. Sie
       verleiht ihm einen Hauch von Peter Lustig, der sich als trügerisch erweisen
       wird. Die Richterin lässt die Fotograf:innen herein, aber hier stockt
       das übliche Ritual: „Ich will mich nicht fotografieren lassen“, sagt Jörg
       S., über dessen Personenstand man nicht mehr erfahren wird, als dass er 62
       Jahre alt ist und in Hamburg-Schnelsen lebt.
       
       Andere Auskünfte möchte er dem Gericht nicht geben. Jörg S. verlässt den
       Gerichtssaal, sein Anwalt kann ihn nicht davon überzeugen, zu den
       Fotograf:innen zurückzukehren. „Dann ist die Marschroute ja klar“, sagt
       die Richterin.
       
       Jörg S. ist mit 15 Minuten Verspätung zur Verhandlung erschienen, weil das
       Personal „einen ziemlichen Aufstand gemacht hat“, als es eine Kinderschere
       in seiner Tasche fand. Er scheint ein Mann zu sein, der bereit ist zu
       Widerspruch, so auch gegen den Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen der
       Billigung von Straftaten. Er soll am 29. März ein weißes DIN-A4-Blatt mit
       aufgemaltem blauen Z gut sichtbar an der Heckscheibe seines PKWs angebracht
       haben und damit gefahren sein.
       
       ## S. bagatellisierte den Krieg
       
       Warum er Einspruch gegen den Strafbefehl einlege, will die Richterin von S.
       wissen. „Ich sehe das als letzten Buchstaben des lateinischen Alphabets,
       mehr nicht“, sagt S. „Alles andere ist eine steile These.“ „Warum haben Sie
       den letzten Buchstaben des Alphabets in Ihrem Auto?“, fragt die Richterin.
       „Das steht jedem frei.“ Die Befragung hat eine gewisse Ähnlichkeit mit
       einem Tennisspiel, aber das Ganze endet mit einem Ass für die Richterin.
       „Mir steht frei, was ich von Ihrer Einlassung halte“, sagt sie und ruft den
       Zeugen herein.
       
       Der Zeuge ist der Polizeibeamte, bei dem die Anzeige wegen des Zettels
       einging, tatsächlich gab es sogar zwei Anzeigen. „Das funktioniert ja ganz
       gut in Deutschland, das Denunziantentum“, sagt S. dazu. Der Beamte rief bei
       ihm an, nachdem S. erklärt hatte, nicht zur Vernehmung zu erscheinen. Sie
       hätten nicht direkt über das Z gesprochen, sagt der Beamte, S. habe den
       Krieg in der Ukraine bagatellisiert.
       
       „So haben Sie das ausgelegt“, fährt S. dazwischen. „Sie sind nicht dran“,
       pfeift ihn die Richterin zurück. Als S. dran ist, hinterfragt er die
       Aussage des Polizisten. „Was habe ich gesagt – Putin forever?“, will er
       wissen. Der Polizist rudert ein wenig, aber nicht weit zurück. Die
       Richterin liest den Aktenvermerk vor: S. stellte den Angriffskrieg in
       Frage, „Marionetten des Staates wollten ihn einschüchtern und versuchten
       sein Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken“.
       
       Die Richterin schließt die Beweisaufnahme, die Staatsanwältin verlangt eine
       Strafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro. Der Verteidiger fordert, S.
       freizusprechen. Das Z werde in den Medien auch in ganz anderer Bedeutung
       benutzt, erklärt er und zitiert: „So tickt Hamburg Generation Z.“ „Erwähnen
       Sie den Film ‚Z‘ von Costa“, unterbricht ihn S. „Ja, ja“, sagt der Anwalt
       und fährt fort. Das Z sei kein verbotenes Symbol, eine Billigung von
       Straftaten sei nur gegeben, wenn für die wahrnehmende Gesellschaft keine
       andere Deutung möglich sei.
       
       ## Z ist nicht nur Kneipe oder Film
       
       Der Angeklagte hat das letzte Wort und er nutzt es ausführlich, um weitere
       Z-Deutungen anzubieten: [2][Den Film „Z“] eines französisch-algerischen
       Regisseurs, in dem es um den Mord an einem griechischen Gewerkschaftler
       geht, aber auch eine Kneipe gleichen Namens, die es in Hamburg gegeben
       habe.
       
       Es ist still im Gerichtssaal, die Richterin schreibt, die Staatsanwältin
       schaut vor sich auf den Tisch. „Doch noch eine Bemerkung“, sagt der
       Angeklagte. Die Leute am Empfang hätten sein Handy einkassiert, sonst
       könnte er das Foto seiner Heckscheibe zeigen, die in „diesem Zusammenhang“
       zertrümmert worden sei. Es klingt so, als wolle S. sagen, dass man ihm
       doppelt unrecht tue.
       
       Die Richterin verurteilt S. zu 80 Tagessätzen à 50 Euro und erklärt
       ausführlich, warum. Laut Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs stehe die
       Billigung von Straftaten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
       Frieden zu stören, unter Strafe. Es gehe weniger darum, was der Angeklagte
       denke, sondern darum, was das Z in einem verständigen Durchschnittsbürger
       auslöse.
       
       Tatsächlich sei es als Symbol der russischen Kriegsführung durch die Medien
       gegangen. Der öffentliche Frieden werde gestört, wenn sich potenzielle
       Täter:innen gestärkt fühlten. „In der Bevölkerung wird Verunsicherung
       geschürt, wenn solche Äußerungen straffrei bleiben“, sagt die Richterin.
       „Sie müssen mit dem Urteil nicht einverstanden sein“, endet sie. „Bin ich
       auch nicht“, sagt Jörg S.
       
       25 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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