# taz.de -- Späte Schwangerschaftsabbrüche: Drei Komma drei Prozent
       
       > Ralf Schild nimmt späte Schwangerschaftsbbrüche vor. Damit ist er
       > ziemlich allein, denn viele Mediziner:innen ducken sich weg.
       
 (IMG) Bild: Weidekörbchen des Henriettenstifts in Hannover zur Aufbahrung tot geborener Kinder
       
       Die Weidekörbchen hat Anke Scholl extra anfertigen lassen, in Bioqualität.
       In drei Größen liegen sie im Schrank der Geburtsstation des
       [1][Henriettenstift]s in Hannover, neben winzigen Schlafsäcken. Darin
       können tot geborene Kinder nach der Geburt aufgebahrt werden. „Hier, halten
       'Se mal bitte.“ Anke Scholl, die Pastorin, drückt Ralf Schild, dem Chefarzt
       der Geburtshilfe, ein Körbchen in die Hand. Für die Fotografin, die gerade
       im lila Zimmer – gelegen in einem ruhigen Seitengang – Bilder macht. Hier
       gebären oft die Frauen, deren Kinder [2][nach einem
       Schwangerschaftsabbruch] tot zur Welt kommen. „Wir versuchen sie aus dem
       Getümmel des Kreißsaal-Geschehens herauszuhalten“, sagt Scholl.
       
       An diesem Nachmittag Mitte September ist es ruhig auf der Station. Nur eine
       Frau in den Wehen läuft auf und ab. Das kann sich jederzeit ändern: Das
       Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft ist mit jährlich 4.107 Geburten
       Deutschlands zweitgrößte Geburtsklinik.
       
       Diese Geschichte handelt davon, warum ausgerechnet in diesem
       konfessionellen Haus Schwangerschaftsabbrüche aufgrund von Fehlbildungen
       stattfinden. Auch nach der 22. Woche nach Empfängnis, zu einem Zeitpunkt,
       an dem die Föten mit medizinischer Hilfe außerhalb des Mutterleibs
       überleben können. Deshalb werden sie vor Einleitung der Geburt mit einer
       Kaliumchloridspritze ins Herz getötet. Das Henriettenstift ist eine der
       wenigen Kliniken in Deutschland, [3][in denen diese medizinische Leistung]
       regelhaft angeboten wird – und die das nicht versteckt.
       
       In dieser Geschichte geht es nicht nur um den Mut eines Arztes und seines
       Teams. Sie handelt auch davon, wie Schwangere und ihre Partner:innen in
       Deutschland dem Zufall und der Entscheidungsmacht von Ärzt:innen
       ausgeliefert sind, wenn sie eine Schwangerschaft nach den ersten drei
       Monaten abbrechen wollen – eine vom Gesetzgeber willkürlich festgelegte
       Frist. Danach greift die Ausnahmeregelung des Strafrechtsparagrafen 218
       nicht mehr, der Abtreibungen bis zur 12. Woche nach Pflichtberatung und
       dreitägiger Bedenkzeit erlaubt.
       
       ## 3,3 Prozent aller Abtreibungen
       
       Über die frühen Schwangerschaftsabbrüche wird wieder diskutiert. Nicht aber
       über die späten. Sie machten im vergangenen Jahr 3,3 Prozent aller
       Abtreibungen aus. Tatsache ist: Wenn die Versorgungssituation in den ersten
       drei Monaten in vielen Regionen schon dramatisch ist, dann ist sie das
       danach nahezu flächendeckend katastrophal. Und das bei stetig steigenden
       Zahlen: Im vergangenen Jahr hat es laut Statistischem Bundesamt 3.068
       Abbrüche nach der 12. Woche gegeben, davon 728 nach der 22. Woche. Das sind
       im Vergleich mit dem Jahr 2010 knapp 20 Prozent mehr nach der 12. und knapp
       60 Prozent mehr nach der 22. Woche.
       
       Wie viele Schwangerschaften jenseits der 28. oder gar der 34. Woche
       abgebrochen werden, ist unbekannt. Es gehört zu den Besonderheiten des
       deutschen Abtreibungsrechts, dass eine detaillierte Statistik nur bis zur
       22. Woche verfügbar ist. Danach will man es nicht mehr so genau wissen.
       „Einen kollektiven Abwehrprozess“, nennt die Pastorin Anke Scholl den
       Umgang der Deutschen mit dem Thema Spätabtreibung.
       
       „Das hätte ich mir nie vorstellen können“, ist der Satz, den sie fast immer
       hört, wenn sie das erste Mal mit Frauen oder Paaren über ihren Wunsch
       spricht, die Schwangerschaft abzubrechen. Sie hatten die
       Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen, ohne sich überlegt zu haben,
       was sie machen, wenn dabei eine Fehlbildung gefunden wird. Und jetzt sind
       sie im Henriettenstift und sprechen nicht über die Geburt, sondern über
       eine Abtreibung.
       
       Anke Scholl ist die Erste, der sie hier begegnen. Sie „eröffnet einen
       Raum“, wie sie es nennt, versucht herauszufinden, in welcher Situation sich
       die Betroffenen befinden, ob eine Frau die Abtreibung will oder jemand
       anderes. Ob sie sich mit Alternativen zum Abbruch beschäftigt haben. Dass
       eine Pastorin sie empfängt, wundere die wenigsten, sagt Anke Scholl. „Ich
       glaube, sie sind froh, überhaupt mit jemand ausführlich und in Ruhe
       sprechen zu können.“
       
       Dennoch ist ihre Rolle erklärungsbedürftig, denn offiziell gibt es sie gar
       nicht. [4][Das Gesetz schreibt nur den Ärzt:innen vor], Frauen vor späten
       Abbrüchen zu beraten. Die wiederum benötigen die Bescheinigung eines Arztes
       oder einer Ärztin, dass ein Fortsetzen der Schwangerschaft ihre seelische
       oder körperliche Gesundheit bedroht. So steht es seit 1995 im Gesetz. Zuvor
       galt eine Fehlbildung des Fötus als Indikation für eine Abtreibung.
       
       De facto gilt das weiter. Denn fast alle Schwangerschaftsabbrüche nach den
       ersten zwölf Wochen geschehen [5][aufgrund einer pränatal diagnostizierten
       Behinderung]. Das zeigen die Daten der einzigen beiden Kliniken, die ihre
       Zahlen öffentlich gemacht haben, der Universitätskliniken Gießen und
       Leipzig. Und obwohl es um den Zustand der Frau gehen soll, stellen in der
       Regel nicht Psychiater:innen oder Psycholog:innen die Bescheinigung
       aus, sondern Gynäkolog:innen. Zu ihrer Qualifikation schweigt sich das
       Gesetz aus. Es müssen nur andere Ärzt:innen sein als die, die den Abbruch
       durchführen.
       
       ## Die Probleme beginnen mit der Beratung
       
       Wer ein voraussichtlich behindertes Kind erwartet, hat keine Probleme, die
       Bescheinigung zu bekommen. Zum einen sei dies die einzige Antwort, die
       Ärzt:innen verzweifelten Eltern geben können, wenn diese nach einem
       niederschmetternden Befund fragen: „Was können wir machen?“ Das sagt die
       Gynäkologin und Psychotherapeutin Juliane Marschke. Sie hat anderthalb
       Jahre in der Geburtshilfe der Berliner Charité gearbeitet und Frauen dort
       psychosomatisch betreut, unter anderem während eines
       Schwangerschaftsabbruchs. „Wir Ärzt:innen wollen immer etwas tun, dabei
       geht das in diesen Fällen kaum.“ Das Wichtigste sei, den Druck
       rauszunehmen, [6][damit die Frau eine Entscheidung treffen kann], hinter
       der sie steht.
       
       Zum anderen schützen sich Ärzt:innen mit den Indikationen vor
       Schadensersatzansprüchen, wenn sie eine Fehlbildung übersehen und den
       Eltern damit die Möglichkeit eines Abbruchs genommen haben. So irre es
       klingen mag: Ärzt:innen riskieren in Deutschland eine zivilrechtliche
       Klage, wenn sie eine Straftat nicht ermöglicht haben. Nach Paragraf 218
       sind Schwangerschaftsabbrüche Tötungsdelikte.
       
       Doch wer die Indikation hat, muss eine zweite Hürde überwinden, die nicht
       im Gesetz steht. Denn die Kliniken nehmen nicht jede Patientin. Sie
       beurteilen ein zweites Mal, ob aus ihrer Sicht ein Austragen der
       Schwangerschaft zumutbar ist. Das hat damit zu tun, dass niemand gerne
       diese späten Abbrüche macht. Aber auch damit, dass die Indikation so
       schnell gestellt wird.
       
       Die Hürde besteht im guten Fall aus Menschen wie Anke Scholl und dem
       Chefarzt Ralf Schild, die sich die Zeit nehmen, eine Frau oder ein Paar
       kennen zu lernen, um ihren Wunsch nach einem Abbruch zu verstehen.
       Objektive Kriterien, von denen sie sich leiten lassen können, gibt es
       nicht: Auch hierzu sagt das Gesetz nichts – weil sich eine Straftat nicht
       regulieren lässt.
       
       „Es ist immer eine Gewissensentscheidung, kein Schwarz-Weiß-Business“, sagt
       Ralf Schild, jeder Fall sei anders. Mal ist die Behinderung sehr
       schwerwiegend, aber eine Frau oder ein Paar kommt im Gespräch mit ihm, der
       Pastorin und der Kinderärztin zu der Entscheidung, die Schwangerschaft
       auszutragen. Oder die Prognose ist recht gut, aber die Elternbeziehung
       wirkt labil, vielleicht gibt es noch zwei kleine Kinder. Von vornherein
       Nein sagt Schild nur bei leicht operierbaren Behinderungen wie einer
       Gaumenspalte oder fehlenden Fingern. Auch Fetozide zwecks
       „Mehrlingsreduktion“ mache er nicht. Und: „Je weiter die Schwangerschaft
       fortgeschritten, desto höher die Messlatte.“
       
       Auch wenn Anke Scholl bei den Gesprächen dabei ist und ihre Einschätzung
       gibt: Die Entscheidung trifft Schild am Ende selbst. „Ich traue mir das zu,
       sonst würde ich es nicht machen“, sagt er. Wie groß die Verantwortung ist,
       die der Gesetzgeber Mediziner:innen wie ihm auferlegt hat, zeigt ein
       Satz, den der 60-Jährige etwas später äußert: „Die Sorge ist, dass
       Enttäuschte Suizid begehen.“
       
       An vielen Kliniken gibt es Ethikkomitees, die über Spätabtreibungen
       entscheiden. Sie treten in der Regel ad hoc zusammen, ohne Geschäftsordnung
       oder gewählte Mitglieder. Je nach Haltung der Teilnehmer:innen erleben
       die Frauen das als Gespräch oder als Verhör. Im Henriettenstift sind sie
       meistens zu dritt, anderswo sitzen bis zu 15 Leute beisammen. Ralf Schild
       hat das an anderen Häusern erlebt. „Wie ein Tribunal“ sei ihm das
       vorgekommen.
       
       ## Sinn und Unsinn von Ethikkomitees
       
       Der Leiter der Geburtshilfe am Leipziger Uniklinikum, Holger Stepan, lehnt
       Ethikkomitees ab. „Die helfen nicht den Betroffenen, sondern den Ärzten,
       die sich hinter der Entscheidung der Gruppe verstecken können“, sagt er am
       Telefon. Er habe Paare erlebt, die das traumatisiert habe. „Die gehen durch
       die Hölle, kämpfen mit einer schweren Entscheidung und müssen sich dann vor
       Personen rechtfertigen, die weder die konkrete noch die künftige
       Lebenssituation einschätzen können.“
       
       Allerdings müssen sich diejenigen glücklich schätzen, die vor einem solchen
       Tribunal überhaupt vorsprechen dürfen. Denn nur wenige Kliniken machen
       Abbrüche nach der 12. Woche, noch weniger nach der 22. Wie viele es sind,
       weiß niemand.
       
       Die wenigen Kliniken, die es regelhaft und nicht nur im absoluten
       Ausnahmefall tun, schreiben es nicht auf ihre Internetseiten – obwohl sie
       es nach [7][Abschaffung des „Werbeverbotsparagrafen“ 219a] dürften. Auch
       Beratungsstellen können selten weiterhelfen, heißt es in einer [8][Studie
       der Hochschule Merseburg im Auftrag von Pro Familia]. Von 46 Kliniken, die
       im vergangenen Jahr an deren Befragung zu Spätabbrüchen teilgenommen
       hatten, waren nur zehn einverstanden, wenn ihre Kontaktdaten an Betroffene
       weitergegeben werden.
       
       ## „Alles unklar bis zum Abwinken“
       
       Eine Klinik für einen späten Abbruch zu finden, war noch nie leicht, sagt
       Renate Rosenberg, eine Gynäkologin, die seit 1996 eine Praxis für
       Pränataldiagnostik in Münster hat. Spezialisierte Ärzt:innen wie sie sind
       häufig diejenigen, die für ihre Patient:innen eine Klinik suchen, wenn
       sie per Ultraschall eine Fehlbildung entdeckt haben. „Es ist alles unklar
       bis zum Abwinken“, sagt sie am Telefon, „es hat etwas mit persönlichen
       Kontakten und Gefälligkeiten zu tun, und das in Situationen, in denen
       Menschen schwer in Not sind.“
       
       Renate Rosenberg ist Vizechefin ihres Fachverbands in der Deutschen
       Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin. Vor einem Jahr hat sie die
       Mitglieder darum gebeten, ihre Erfahrungen mit Spätabtreibungen zu
       schildern. „Es war entsetzlich, was die Kolleg:innen berichteten“, sagt
       sie. In vielen Regionen werde es immer schwerer, Kliniken zu finden, in
       Süddeutschland ganz besonders.
       
       Rosenberg erfuhr von ihren Kolleg:innen, dass sie immer häufiger in ihren
       Praxen den Fetozid, die Tötung des Fötus, vornehmen, weil die Kliniken das
       verweigern. Manche nehmen die Patientinnen dann zur Geburt an. Ein Beispiel
       ist die Uniklinik Essen, die bestätigt, es gebe ein entsprechendes
       Arrangement mit einer Praxis. Zur Begründung sagt ein Sprecher der Klinik:
       „Man muss nicht alles machen, was man machen kann.“
       
       Besonders erschüttert haben Rosenberg Berichte aus Süddeutschland, wo
       Frauen mit totem Kind im Bauch von mehreren Kliniken abgewiesen wurden. Das
       ist nicht nur psychisch eine extreme Belastung, sondern auch potenziell
       lebensgefährlich. Wenn Lebensgefahr besteht, dürfen Ärzt:innen ihre
       Teilnahme am Schwangerschaftsabbruch nicht verweigern, [9][so steht es im
       Gesetz.]
       
       ## Das große Schweigen um die Zahlen
       
       Um herauszubekommen, auf welche Kliniken sich das Gros der Spätabtreibungen
       verteilt, habe ich alle 33 Unikliniken mit eigener geburtshilflicher
       Abteilung angeschrieben. Sie sind als Häuser der Maximalversorgung so
       ausgestattet, dass sie Schwangerschaften bis kurz vor der Geburt abbrechen
       können. Geantwortet haben 30, davon macht eine Klinik gar keine Abbrüche,
       eine sagt, nur bis zur 12., zwei weitere bis zur 22. Woche. Viele sagen, es
       handle sich um seltene Einzelfälle, bei anderen lässt sich dies aus den
       jährlichen Qualitätsberichten ablesen.
       
       Beantworten kann ich meine Ausgangsfrage nicht, da 13 Kliniken keine Zahlen
       herausgeben – darunter die, von denen bekannt ist, dass dort
       überdurchschnittlich viele Spätabbrüche stattfinden. Wenn sie es begründen,
       dann mit der Angst vor Angriffen durch Fundamentalist:innen sowie der
       Sorge vor „Abtreibungstourismus“. Einige Antwort-Mails beginnen mit dem
       Hinweis, es handle sich um ein „sensibles Thema“, zu dem man „zum Schutz
       der Patientinnen“ nichts sagen wolle. Diejenigen, die Zahlen nennen,
       befürchten, die Einzigen zu sein, die im Artikel vorkommen. Ein Chefarzt
       bittet darum, darüber nicht zu schreiben, um keine Diskussion anzufachen,
       die eine Verschlechterung der Situation bewirkt.
       
       In diesem Gemenge von Intransparenz und Geheimniskrämerei sitzen die
       Pastorin Anke Scholl und der Pränataldiagnostiker Ralf Schild in dessen
       geräumigen Chefarztzimmer im Erdgeschoss des Henriettenstifts in Hannover.
       Sie erklären das Verfahren, wenn sie eine Anfrage auf einen späten
       Schwangerschaftsabbruch bekommen. Vom ersten Anruf bis zur Entlassung aus
       der Klinik – sollte es zum Abbruch kommen.
       
       Dass es ein solches Verfahren gibt, mit klaren Handlungsschritten sowie
       eine Mitarbeiterin wie Anke Scholl, die eine Frau oder ein Paar von Anfang
       bis Ende begleitet, ist keine Selbstverständlichkeit. In anderen Kliniken
       müssten die Mitarbeiter:innen oft erst einmal die Zuständigkeiten
       klären, sagt Ulf Gronau, Leiter der Beratungsstelle von Pro Familia in
       Hannover. Er und seine Kolleg:innen helfen in Einzelfällen Schwangeren,
       die nach den ersten drei Monaten eine Abtreibung benötigen. Auch das
       Henriettenstift entscheide nicht immer so, wie die Frauen es sich wünschen,
       sagt Ulf Gronau. „Aber die Tür ist erst einmal offen.“
       
       Auch mir als taz-Redakteurin wurde ein Gespräch angeboten, bevor ich danach
       gefragt hatte. Nur die Zahlen, die wollte auch der Pressesprecher des
       Klinikträgers Diakovere zunächst nicht verraten. Schwangerschaftsabbrüche
       sind die einzige medizinische Leistung, mit der man sich angreifbar macht.
       Auch im eigenen Haus, erst recht in einem evangelischen. Als mit Ralf
       Schilds Einstellung in Hannover vor 14 Jahren die Abtreibungszahlen
       stiegen, beschwerten sich Mitarbeiter:innen bei Lokalzeitungen.
       Diskutiert würde immer noch gelegentlich, aber die frühere theologische
       Geschäftsführung habe die Einstellung vertreten, dass christliche
       Nächstenliebe bedeutet, allen Menschen in Not zumindest ein
       Gesprächsangebot zu machen, sagt Ralf Schild.
       
       Am Ende des dreistündigen Besuchs schreibt er die Zahlen auf einen kleinen
       Zettel und schiebt ihn über den Konferenztisch. 29 Abbrüche, davon 10
       Fetozide, gab es danach im ersten Halbjahr dieses Jahres. Zum Vergleich: An
       der medizinischen Hochschule Hannover – einer Uniklinik – waren es gerade
       einmal sieben. Und in ganz Niedersachsen gab es in diesem Zeitraum 67
       Abbrüche nach der 12. Woche, davon 9 nach der 22. Woche, die in der Regel
       mit Fetozid einhergehen. Das Henriettenstift trägt damit die Hauptlast in
       dem Bundesland.
       
       ## Problematische Verteilung
       
       Dabei selektiert die Klinik relativ stark und nimmt keine Patientinnen aus
       anderen Bundesländern. Andere Krankenhäuser machen zwei bis drei Mal so
       viele Abbrüche und sagen das auch öffentlich. Bei denen, die ihre Zahlen
       geheim halten, sind es teils noch mehr. Mit allen Belastungen auch für die
       Mitarbeiter:innen. „Es bringt alle Beteiligten in Grenzsituationen“,
       sagt Anke Scholl.
       
       Die Last könnte anders verteilt werden: Es gibt in Deutschland 211
       Geburtskliniken, die als Perinatalzentren der Level I und II klassifiziert
       sind, in denen Kinderärzt:innen und OP-Teams bereitstehen. Dazu gehören
       die Unikliniken. Wenn sie alle späte Schwangerschaftsabbrüche durchführen
       würden, wären es pro Haus gerade einmal 14 im vergangenen Jahr gewesen.
       Fetozide gäbe es nur drei bis vier im Jahr. Statt 60 wie etwa am
       Universitätsklinikum Leipzig.
       
       Dessen Leiter der Geburtsmedizin, Holger Stepan, ist der Arzt in
       Deutschland, der am offensivsten mit dem Thema umgeht. Er hat vor einem
       Jahr eine wissenschaftliche Publikation zu Fetoziden in seiner Klinik
       veröffentlicht. Es geht ihm nicht nur um Transparenz, sondern auch um
       professionelles medizinisches Handeln. Das Thema ist kein Gegenstand von
       Fachtagungen, und [10][die medizinische Leitlinie], die die Deutsche
       Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gerade entwickelt, behandelt
       nur den Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche.
       
       Seine Klinik versorge weitgehend die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt
       und Thüringen, erzählt er am Telefon, „das schaffen wir gut, aber mehr geht
       nicht, wir wollen keine Abtreibungsklinik sein“. Jede Woche habe er
       Anfragen aus anderen Bundesländern, vor allem aus Bayern und
       Baden-Württemberg, sagt Stepan. „Die Kollegen ducken sich weg.“
       
       Dass nicht jedes Kreiskrankenhaus das mache, sei richtig, weil es auch
       Expertise brauche, aber Häuser der Maximalversorgung wie die Unikliniken
       müssten sich auch der „dark side of the moon“ in der Pränatalmedizin
       stellen, wie er es nennt. Es ärgert ihn, wenn die großen Kliniken
       Pränataldiagnostik auf höchstem Niveau anbieten, aber keine oder kaum
       Abbrüche machen. „Das geht nicht.“
       
       Dasselbe sagt Ralf Schild in Hannover. Er macht Pränataldiagnostik auf
       diesem Niveau, Degum Stufe III heißt das. Wer so klassifiziert ist, soll
       Fehlbildungen am Ultraschall am besten einschätzen können. Die Diagnostik
       kann in manchen Fällen Leben retten oder zumindest Leiden lindern, wenn
       noch während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt das Neugeborene
       so operiert werden kann, dass seine Überlebenschancen steigen, die
       Lebensqualität verbessert wird. Doch allzu oft gibt es nach pathologischen
       Befunden keine Heilungsmöglichkeit, nur das Aushalten dessen, was ist.
       
       Aber was macht er, wenn eine Frau oder ein Paar sagt, „das schaffen wir
       nicht“? Schild ist zu dem Schluss gekommen, dass er Verantwortung
       übernehmen muss. „Man darf nicht dort aufhören, wo es wehtut“, sagt er.
       Menschen in solchen Notsituationen sollten nicht herumfahren müssen,
       sondern bräuchten eine gute heimatnahe Versorgung für die Zeit des Abbruchs
       und danach. Denn: „Sie verschwinden nicht, wenn man sie ignoriert.“
       
       24 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.diakovere.de/unternehmen-und-mehr/krankenhaeuser/henriettenstift/
 (DIR) [2] /Frauenrechte-in-Deutschland/!5866465
 (DIR) [3] /Marsch-fuer-das-Leben-in-Berlin/!5881694
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218c.html
 (DIR) [5] /Spaetabtreibungen-in-Deutschland/!5681768
 (DIR) [6] /Britische-Aerztin-ueber-Abtreibungen/!5760130
 (DIR) [7] /Abschaffung-von-Paragraf-219a/!5863226
 (DIR) [8] https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/hintergrund_KAST_2021.pdf
 (DIR) [9] https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html
 (DIR) [10] https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-094.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
       ## TAGS
       
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