# taz.de -- Verkehrsaktivist vor Gericht: Und es war doch ein triftiger Grund
       
       > Als „Polizeibeobachter“ lässt Andreas Schwiede Falschparker abschleppen.
       > Der Polizei stößt das sauer auf. Jetzt musste er vor Gericht erscheinen.
       
 (IMG) Bild: Andreas Schwiede lässt gerne Autos fliegen (Symbolbild)
       
       Berlin taz | Er ist der „Polizeibeobachter“: Andreas Schwiede meldet seit
       vielen Jahren Falschparker, die den Fuß- und Radverkehr gefährden, vor
       allem in Schöneberg, aber auch anderswo, je nachdem, wo er gerade so
       vorbeikommt. Seit 2016 [1][twittert er auch über diese Tätigkeit fast
       täglich] unter dem Kürzel „poliauwei“, was ihm einige Follower eingebracht
       hat – virtuelle, aber auch solche, die es ihm auf der Straße gleichtun und
       sich das Label „Abschleppgruppe“ gegeben haben.
       
       Das schmeckt weder den angezeigten Falschparkenden noch der Berliner
       Polizei. Wie Schwiede unlängst der taz im Interview erläuterte, hat er
       einen Leitfaden entwickelt, bei dessen akribischer Befolgung durch Meldende
       den BeamtInnen kaum etwas übrig bleibt, als das Corpus delicti versetzen –
       vulgo: abschleppen – zu lassen. Begeistert sind sie von so viel ungefragter
       Hilfestellung allerdings überhaupt nicht.
       
       [2][Im taz-Gespräch erklärte Schwiede auch], warum ihm eine simple Anzeige
       nicht reicht: Sie führe meist nicht zum Abschleppen des Wagens, also bleibe
       die Verkehrsgefährdung bestehen. Würden nun die Bußgelder deutlich erhöht,
       sei das auch keine Lösung, denn: „Es würde nur dazu führen, dass stärker
       juristisch dagegen vorgegangen und Widerspruch eingelegt wird. Das wird
       dann alles eingestellt, die Staatsanwaltschaft hat nicht die Kapazitäten.“
       
       Am Mittwoch wurde Schwiede vor dem Amtsgericht Tiergarten vorstellig, denn
       diesmal war er es selbst, der sich gegen einen Bußgeldbescheid gewehrt
       hatte: Im Januar 2021 war er auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle gewesen,
       wozu er am Südkreuz umsteigen muss. Beim Warten auf den Bus wollte er einen
       Falschparker anzeigen, aber die Beamten, an die er sich wandte, versuchten
       den Spieß umzudrehen: Damals herrschte ein strenger Coronalockdown, und
       Schwiede, so jedenfalls ihre Interpretation, war ohne triftigen Grund in
       der Öffentlichkeit unterwegs.
       
       ## Zu den Akten gelegt
       
       Für Schwiede ist klar: „Denen geht es darum, uns aus dem Verkehr zu
       ziehen.“ Gerade der Polizeiabschnitt 42 habe ihn auf dem Kieker. Es war
       auch nicht das einzige „Lockdown-Bußgeld“ für die Abschleppgruppe, einige
       seiner Mitstreiter traf es ebenso – und ihn selbst gleich vier Mal. Alle
       anderen Fälle wurden vom zuständigen Gesundheitsamt wieder zu den Akten
       gelegt. In einem Fall, so Schwiede, habe er nachweisbar gar nicht seine
       Wohnung verlassen, sondern nur die Beobachtung einer Bekannten telefonisch
       der Polizei gemeldet.
       
       Der Vorfall vom Südkreuz hat es nun doch in den Gerichtssaal geschafft.
       Besonders lange dauert das Ganze aber nicht, der Richter lässt sich von
       Schwiede Belege seiner Arbeitsschichten zeigen und fragt ein paar Mal nach
       dem genauen Weg, der dorthin zurückzulegen ist. Dann stellt er das
       Verfahren ein.
       
       Schwiedes Erklärung, die Polizei möge ihn halt nicht, weil er ihre
       Untätigkeit bloßstelle, quittiert der Richter mit einem schulterzuckenden
       „Kann schon sein“. Und ob ein eingestelltes Verfahren nicht ein „Freispruch
       zweiter Klasse“ sei? „Damit müssen Sie nun leben.“ Dass Schwiede damit
       leben kann und weitermacht, lässt sich sicherlich zeitnah auf Twitter
       verfolgen.
       
       20 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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