# taz.de -- Nach dem EuGH-Urteil: Der Vorratsdatenstreit ist wieder da
       
       > Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entbrennt wieder der
       > Streit über das anlasslose Datenspeichern – diesmal in der Ampel und
       > innerhalb der SPD.
       
 (IMG) Bild: Das klassische Symbolbild zur Vorratsdatenspeicherung: Zahlen, Zahlen, Zahlen
       
       BERLIN taz | Kaum hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) die
       deutsche [1][Vorratsdatenspeicherung] für rechtswidrig erklärt, da
       entbrannte hierzulande der politische Streit um das Instrument – mal
       wieder. Man werde die Vorratsdatenspeicherung nun „zügig und endgültig aus
       dem Gesetz streichen“, verkündete Justizminister Marco Buschmann (FDP)
       sofort. Die Grünen forderten, das Instrument „auf die Müllhalde der
       Geschichte“ zu verfrachten. [2][Bundesinnenministerin Nancy Faeser] (SPD)
       dagegen betonte, sie wolle die vom EuGH offengehaltenen Möglichkeiten
       „nutzen“ und die Vorratsdatenspeicherung in engem Rahmen wiedereinführen.
       
       Es ist ein Streit, der seit 15 Jahren um die Vorratsdatenspeicherung
       geführt wird. Diesmal zieht er sich quer durch die Ampel – und die SPD.
       
       Schon 2010 hatte die FDP vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht, dass
       die drei Jahre zuvor eingeführte Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig
       erklärt wurde. Auch eine Neuauflage mit verkürzten Speicherfristen von zehn
       Wochen statt sechs Monaten, 2015 von der SPD angeschoben, wurde gerichtlich
       gestoppt und lag seitdem auf Eis. Bis nun auch der EuGH erklärte, dass eine
       [3][anlasslose Speicherung] von Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland
       mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Nur in Fällen einer ernsten Bedrohung für
       die nationale Sicherheit sei eine „gezielte“ Erfassung von IP-Adressen
       möglich.
       
       Schon vor dem Urteil hatte Innenministerin Faeser klargemacht, dass sie
       dafür eintritt, diese absehbare rechtliche Option zu nutzen, um die
       Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, insbesondere um sexualisierte
       Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen. Sie weiß die Sicherheitsbehörden dabei
       hinter sich. Und Faeser betonte dies auch am Dienstag. Das EuGH-Urteil
       enthalte „sehr wichtige Aussagen“, lobte die Sozialdemokratin. Man könne
       und sollte nun IP-Adressen speichern, um schwere Kriminalität zu bekämpfen.
       Dies sei „zulässig und dringend notwendig“, um Täter identifizieren zu
       können. Und es sei für sie auch keine ideologische Frage, so Faeser. „Ich
       will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln.“
       
       ## Widerspruch erntet Faeser auch aus der eigenen Partei
       
       Da aber hatte Justizminister Buschmann das EuGH-Urteil bereits als
       „historisch“ bejubelt – mit ganz anderer Interpretation. Es sei ein „guter
       Tag für die Bürgerrechte und den Rechtsstaat“, erklärte der FDP-Mann. Die
       Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte, stelle die
       Bürger:innen unter Generalverdacht, sei „totes Recht“ und leiste keinen
       messbaren Effekt bei der Aufklärung von Straftaten. Er werde sie deshalb
       abschaffen – und stattdessen „in Kürze“ das Quick-Freeze-Verfahren
       einführen. Mit diesem sollen Daten nicht anlasslos, sondern erst nach einem
       Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat und nur von konkret verdächtigten
       Nutzer:innen erfasst werden.
       
       Die Grünen sekundierten: Das EuGH-Urteil sei eine „herbe Klatsche“ für die
       Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, erklärten dort Fraktionsvize
       Konstantin von Notz und Rechtsexperte Helge Limburg. Auch sie betonten den
       Generalverdacht und dass konkrete Gefahren nicht zielgerichtet abgewehrt
       würden. „Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der
       Vorratsdatenspeicherung sehen wir weder rechtlichen noch politischen
       Spielraum.“ Stattdessen stellten sich die Grünen hinter Buschmanns
       Quick-Freeze-Vorstoß.
       
       Und Widerspruch erntete Faeser auch aus der eigenen Partei. Sie sei „froh“
       über das EuGH-Urteil, sagte SPD-Chefin Saskia Esken der taz, langjährige
       Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung. „Das Urteil bestätigt meine
       Einschätzung erneut: Eine präventive, allgemeine und anlasslose
       Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist mit dem
       Europarecht unvereinbar.“ Auch sie wolle, dass schwere Straftaten im
       Internet aufgeklärt würden. Dafür gelte es nun den Koalitionsvertrag
       umzusetzen.
       
       Das Problem ist nur: Der ist nicht so eindeutig. Schon in den
       Koalitionsverhandlungen hatten SPD, FDP und Grüne hart um die
       Vorratsdatenspeicherung gerungen. Am Ende stand keine definitive Absage.
       Festgehalten aber wurde, dass diese „rechtssicher anlassbezogen und durch
       richterlichen Beschluss“ ausgestattet werden soll. Was aus Sicht von Grünen
       und FDP ein Massenspeichern ausschließt – aus Sicht von Faeser aber
       Spielräume offenlässt.
       
       Sie werde nun zeitnah mit Buschmann in Gespräche gehen, erklärte Faeser,
       und sei sicher, gute Lösungen zu finden. Der indes will nur über Quick
       Freeze reden, zu dem er bereits seit Monaten einen Gesetzentwurf
       vorbereitet. Diese Variante bedeute „effektive Strafverfolgung und
       Grundrechtsschutz“, so der FDP-Mann. Der dabei Schützenhilfe von SPD-Chefin
       Esken bekommt. „Ich erwarte, dass die Bundesregierung zeitnah ein
       Quick-Freeze-Gesetz vorlegen wird“, sagte auch sie der taz. Esken plädiert
       zudem für die sogenannte Login-Falle, die ebenso im Koalitionsvertrag steht
       und bei der die IP-Adresse von Nutzer:innen erst gespeichert wird, wenn
       diese straffällig wurden und sich erneut einloggen. Beides allerdings wird
       in Faesers Ministerium und den Sicherheitsbehörden eher als Placebo
       gesehen.
       
       Die Frage ist nun, wem der Rest der SPD folgt. Deren Innen- und
       Rechtspolitiker:innen erteilten der Vorratsdatenspeicherung am
       Dienstag jedenfalls keine Absage. Klar sei, dass diese nur anlassbezogen
       zur Aufklärung schwerer Straftaten erfolgen dürfe, erklärten die
       SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und Detlef Müller. Man wolle aber die
       rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um schwere Straftaten aufzuklären,
       betonten auch sie. Gleichzeitig unterstützten beiden auch den
       Quick-Freeze-Vorstoß von Buschmann und die Login-Falle. Die Debatte um das
       Massenspeichern, sie ist wieder eröffnet.
       
       20 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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