# taz.de -- Cum-Ex-Geschäfte: Kein Verdacht gegen Scholz
       
       > Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Beschwerde gegen Olaf Scholz im
       > Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften zurück. Er habe sich nicht
       > strafbar gemacht.
       
 (IMG) Bild: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) musste sich wegen Cum-Ex äußern
       
       Berlin/Hamburg dpa | In der sogenannten [1][Cum-Ex-Affäre] hat die
       Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung
       von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen
       Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies
       bestätigte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem
       der Tagesspiegel dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am
       10. August ergangen.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im
       Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur
       Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator
       Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen. Sie
       habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.
       
       Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon
       abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie
       weiterhin einen [2][strafprozessualen Anfangsverdacht verneint] habe. Aus
       der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten
       hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen
       abzuweichen. Diese frühere Entscheidung sei auch durch
       Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021
       bestätigt gewesen.
       
       „Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und
       somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in
       Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete
       Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften
       von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ In Ihrer Entscheidung vom 14.
       März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden
       tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im
       Cum-Ex-Untersuchungsausschuss.
       
       Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg
       Bank weiterhin jede Verantwortung zurückgewiesen. „Es gibt keine
       Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat“,
       sagte er am vorigen Donnerstag in Berlin. „Ich bin sicher, dass diese
       Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.“
       
       Nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den
       Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 hatte
       die Hamburger Finanzverwaltung eine hohe Millionen-Steuerrückforderung
       gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Erst später bemühte sie sich auf
       Druck des Bundesfinanzministeriums und eines Gerichtsbeschlusses doch um
       Eintreibung.
       
       In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft bereits gegen zwei
       ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des
       Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Auch ein
       Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft befasst sich damit.
       
       Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner
       Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die
       stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU),
       sagte der Bild: „Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten
       E-Mail-Verkehr offenlegen.“ Diesen in die Ermittlungen einzubeziehen,
       verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger
       Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): „Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von
       Scholz durchgesehen werden.“
       
       16 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verwicklungen-der-SPD/!5871477
 (DIR) [2] /Scholz-Kahrs-und-der-Cum-Ex-Skandal/!5871556
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Cum-Ex-Geschäfte
 (DIR) Olaf Scholz
 (DIR) Generalstaatsanwaltschaft
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Betrug
 (DIR) Cum-Ex-Geschäfte
 (DIR) Verkehrswende
 (DIR) Johannes Kahrs
 (DIR) Johannes Kahrs
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Abgeordneter über Scholz und Cum-Ex: „Ein Auge zudrücken beim Bankraub“
       
       Der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Hackbusch glaubt dem Kanzler seine
       Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal nicht. Nun muss Scholz vor den
       Ausschuss.
       
 (DIR) Gas, Klima und der Kanzler: Scholz walkt in Richtung Winter
       
       Die Rhetorik von Kanzler Scholz erinnert an „Der Pate“. Unsere Autorin ist
       trotzdem wütend: Entlastungspakete sind dringend nötig.
       
 (DIR) Scholz, Kahrs und der Cum-Ex-Skandal: Schuldig bei Verdacht?
       
       Wie tief steckt Olaf Scholz in der Hamburger Cum-Ex-Affäre? Geraunt wird
       viel, doch die Unschuldsvermutung gilt auch für den Kanzler.
       
 (DIR) Verwicklungen der SPD: Ein Raubzug namens Cum-ex
       
       Das Hamburger Bankhaus Warburg, ein verbrecherisches Hütchenspiel – und was
       das mit Kanzler Olaf Scholz und SPD-Politiker Johannes Kahrs zu tun hat.