# taz.de -- Zweckentfremdung von Wohnraum: Wohnungen zurückgeholt
       
       > 20.000 einst zweckentfremdete Wohnungen, davon 6.500 Ferienappartements
       > sind wieder Mietwohnungen. Bei Leerstand greift das Gesetz kaum.
       
 (IMG) Bild: Wohnen kann man das nicht nennen
       
       Berlin taz | Gegen [1][zweckentfremdete Wohnungen], die nicht als solche
       genutzt werden, wurden seit Inkrafttreten des Berliner
       Zweckentfremdungsverbotsgesetzes 2014 bis Ende Juni dieses Jahres insgesamt
       38.545 Verfahren eröffnet. Dabei konnten 20.468 Wohnungen dem regulären
       Mietwohnungsmarkt zurückgeführt werden.
       
       Das geht aus einer noch unveröffentlichten Anfrage des Linken-Abgeordneten
       Niklas Schenker hervor, die der taz exklusiv vorliegt. Für Schenker ein
       Zeichen, dass „das Zweckentfremdungsverbot wirkt“. Er sagt: „In Zeiten der
       Wohnungsnot ist es alles andere als ein Kavaliersdelikt, eine Wohnung zu
       anderen Zwecken als zum Wohnen zu nutzen.“
       
       Die meisten Wohnungen zurückgewonnen wurden demnach mit fast 4.000 in
       Tempelhof-Schöneberg, dicht gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg. Dass die
       Innenstadtbezirke die Nase vorn haben, liegt auch daran, dass dort die
       Anzahl an Ferienwohnungen am größten ist.
       
       Berlinweit konnten bislang, trotz aller Schwierigkeiten bei der
       [2][Ermittlung illegaler Ferienappartements] und der Verweigerungshaltung
       von Airbnb, Daten herauszurücken, 6.485 ehemalige Ferien- wieder in
       Mietwohnungen umgewandelt werden. Angesichts eines geschätzten dauerhaften
       Angebots von 20.000 Ferienwohnungen eine übersichtliche Zahl.
       
       Legal dürfen Ferienwohnungen seit einer Gesetzesverschärfung 2018 nur
       betreiben werden, wenn dies das Bezirksamt ausdrücklich genehmigt und eine
       Registriernummer vergibt. 2.944-mal ist das geschehen. Die Mehrheit der
       Ferienwohnungen wird demnach weiterhin illegal vermietet; bei einem
       Nachweis drohen den Anbietern hohe Strafen.
       
       ## Nur ein Drittel der Strafen eingetrieben
       
       Auch die Summe der Strafgelder, die insgesamt für die Zweckentfremdung von
       Wohnraum verhängt wurden, hat Schenker abgefragt. So wurden in den
       vergangenen Jahren insgesamt 7,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt,
       fast die Hälfte davon in Friedrichshain-Kreuzberg. Tatsächlich eingetrieben
       wurden bislang allerdings nur Strafen in Höhe von 2,2 Millionen Euro.
       
       Wenig durchschlagskräftig ist das Gesetz bei der Bekämpfung von
       [3][illegalem Leerstand], der bereits ab drei Monaten beginnt. Hier gelang
       es über den gesamten Zeitraum lediglich bei 757 Wohnungen, diesen zu
       beenden. Ernüchternd ist auch die Bilanz beim Abriss von Wohnraum. Für etwa
       2.200 Wohnungen wurden Abrissanträge positiv beschieden.
       Vermieter:innen versuchen dafür mit, so Schenker, oft zweifelhaften
       Gutachten nachzuweisen, dass eine Sanierung teurer wäre als zehn
       Jahresmieten. Wird das akzeptiert, müssen sie nicht einmal Ersatzwohnraum
       schaffen.
       
       Schenker hofft daher auf eine weitere Schärfung des Gesetzes: „Wie im
       Koalitionsvertrag verabredet, wollen wir das Zweckentfremdungsverbot weiter
       anpassen und es zu einem Wohnraumschutzgesetz erweitern.“ Bezirke sollen in
       die Lage versetzt werden, „noch konsequenter“gegen illegale Nutzungen und
       Leerstand vorzugehen.
       
       18 Aug 2022
       
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