# taz.de -- Schweinekopf vor Moschee: Urteil bestätigt
       
       > Ein 43-jähriger Rechtsextremist wurde wegen Anstiftung zu Beleidigung
       > verurteilt. Er hatte Menschen beauftragt, einen Schweinekopf vor einer
       > Moschee abzulegen.
       
 (IMG) Bild: Die Fassade des Landgerichts in Mönchengladbach
       
       Mönchengladbach dpa | Im Prozess um einen vor einer Moschee [1][abgelegten
       Schweinekopf] hat das Landgericht Mönchengladbach im Berufungsverfahren das
       Urteil gegen einen Rechtsextremisten bestätigt. Der justizbekannte
       43-Jährige soll demnach vor drei Jahren zwei Komplizen angestiftet haben,
       einen Schweinekopf vor das [2][muslimische Gotteshaus] zu legen und trotz
       Verbotes im Mai 2020 eine Demonstration gegen Coronamaßnahmen durchgeführt
       haben.
       
       Das Landgericht bestätigte die viermonatige Bewährungsstrafe für den
       43-Jährigen und verwarf seine Berufung gegen zwei erstinstanzliche Urteile.
       Das Amtsgericht hatte ihn in zwei getrennten Verfahren wegen Verstoßes
       gegen das Versammlungsgesetz zu 2.550 Euro Geldstrafe und wegen Anstiftung
       zur Beleidigung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
       
       Das sei „ausreichend“, meinte die Richterin und beließ es bei den
       ausgeurteilten Strafen. Das Landgericht zeigte sich überzeugt, dass der
       43-Jährige im Mai 2019 zwei Gleichgesinnte dazu angestiftet hat, vor einer
       Demonstration unter dem Motto „Wir wollen keine Salafistenschweine“
       [3][einen Schweinekopf und Schweineblut] vor der Baustelle einer Moschee in
       Mönchengladbach abzulegen. Die Komplizen wurden bereits rechtskräftig zu
       Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.
       
       Der 43-jährige Funktionär der rechten Szene wird in
       NRW-Verfassungsschutzberichten erwähnt. Die Entscheidung des Landgerichts
       ist noch nicht rechtskräftig.
       
       12 Jul 2022
       
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