# taz.de -- Sanktionen gegen Russland: Den Oligarchen an den Kragen
       
       > Das eingefrorene Vermögen von reichen Russ:innen könnte für den
       > Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden. Doch es gibt einige rechtliche
       > Hindernisse.
       
 (IMG) Bild: Dilbar, die Superyacht des russischen Oligarchen Usmanow
       
       Berlin taz | Während russische Waffen ukrainische Städte zerstören, könnte
       das eingefrorene Vermögen reicher Russ:innen dazu genutzt werden, den
       Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren. Das Geld und der Erlös aus dem
       Verkauf von Villen, Yachten und Flugzeugen könnten dabei direkt an das Land
       überwiesen werden. Die Idee fasziniert viele in Europa und den USA, von
       Kommissionspräsidentin [1][Ursula von der Leyen] bis US-Präsident Joe
       Biden. Doch es gibt rechtliche und praktische Hindernisse.
       
       Nach den neuesten Zahlen der EU-Kommission stehen 1.158 Russ:innen auf
       der Sanktionsliste der EU. Darunter sind Politiker wie Präsident Wladimir
       Putin und alle Duma-Abgeordneten, aber auch Militärs und über 30 kremlnahe
       Unternehmer, sogenannte Oligarchen. Vor allem ihnen gilt das Interesse,
       weil ein Großteil ihres Reichtums im Westen liegt und inzwischen durch
       Sanktionen eingefroren wurde.
       
       So teilte die EU-Kommission mit, dass bei Unternehmen und Einzelpersonen
       insgesamt Werte in Höhe von rund 12,5 Milliarden Euro „eingefroren“ sind,
       darunter Villen, Yachten, Hubschrauber, Kunstgegenstände, Geld und Aktien.
       Im April waren es nur 6,7 Milliarden Euro. Hinzu kommen russische
       Zentralbankreserven im Wert von 23 Milliarden Euro sowie Transaktionen
       russischer Banken in Höhe von 196 Milliarden Euro. Wenn Gelder
       „eingefroren“ sind, heißt das, dass die Oligarchen ihr Geld weder abheben
       noch nach Russland überweisen können. Die Villen, Yachten und
       Privatflugzeuge dürfen sie nicht verkaufen oder vermieten, allerdings
       weiterhin selbst nutzen. Sie bleiben rechtlich auch Eigentümer.
       
       Umsetzung schwierig 
       
       Um diese Vermögen für den Wiederaufbau in der Ukraine zu verwenden, müssten
       die Oligarchen erst enteignet werden, dann könnte der Staat die Villen und
       Yachten verkaufen und die Erlöse schließlich zusammen mit dem konfiszierten
       Geldvermögen an die Ukraine überweisen. „Das würde gegen das Grundgesetz
       und die EU-Grundrechtecharta verstoßen“, sagt jedoch Rechtsprofessor und
       Sanktions-Experte Christian Tietje. Sein Kollege Kilian Wegner stimmt zu:
       „Privatpersonen allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder einer
       irgendwie gearteten Nähe zu einer Kriegspartei zu enteignen ist mit Grund-
       und Menschenrechten unvereinbar.“
       
       „Erforderlich wäre mindestens eine strafrechtliche Verurteilung im
       Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt“, so Experte Tietje, „denn dann könnte
       Vermögen, das im Zusammenhang mit der Tat steht, vom Staat eingezogen
       werden.“ In der Regel dürfte es um strafbare Sanktionsverstöße gehen, etwa
       wenn eingefrorenes Vermögen verkauft oder vermietet wird.
       
       In diesem Zusammenhang hat jetzt die Staatsanwaltschaft München drei
       Wohnungen und ein Bankkonto eines Duma-Abgeordneten beschlagnahmt. Weil er
       auf der EU-Sanktionsliste steht, durfte er die Wohnungen nicht mehr
       vermieten. Für die Mieter ändert sich durch den staatlichen Zugriff nichts,
       doch der Abgeordnete könnte das Eigentum an den Wohnungen an den Staat
       verlieren, falls der Sanktionsverstoß gerichtlich bestätigt wird.
       
       Die EU-Kommission hat im Mai vorgeschlagen, dass schon das Umgehen von
       Sanktionen in der gesamten EU als Straftat behandelt werden soll. [2][In
       Deutschland] würde das nichts ändern, denn hier hat der Bundestag Ende Mai
       im [3][„Sanktionsdurchsetzungs-Gesetz“] die Strafdrohung für
       Sanktionsverstöße bereits ausgeweitet. Danach macht sich nun auch jede
       Person strafbar, die auf einer EU-Sanktionsliste steht und nicht
       „unverzüglich“ ihr in Deutschland liegendes Vermögen bei den deutschen
       Behörden anmeldet.
       
       Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht könnte laut Außenwirtschaftsgesetz
       bereits dazu führen, dass die verschwiegenen Vermögen vom Staat eingezogen
       (also ersatzlos enteignet) werden können. Rechtsprofessor Kilian Wegner
       sieht hier allerdings Probleme mit der Verhältnismäßigkeit.
       
       ## Wem gehört die Villa? Wem gehört die Yacht?
       
       Das eigentliche Problem der Sanktionen ist aber ein praktisches: Oft ist
       unklar, wem eine Yacht oder eine Villa gehört. Der Oligarch sagt meist, er
       sei nur Mieter. Offizieller Eigentümer ist dann in der Regel eine
       Briefkastenfirma im Ausland, die einer anderen Gesellschaft gehört, zum
       Beispiel aus einem Steuerparadies, das ungern bei Ermittlungen kooperiert.
       So dauerte es mehrere Wochen, bis das Bundeskriminalamt die beiden
       [4][Yachten „Dilbar“] und „Luna“, die in Hamburg liegen, russischen
       Oligarchen oder ihren Verwandten zuordnen konnten. Bis zu fünf
       Gesellschaften waren dazwischengeschaltet.
       
       Wegen solcher praktischer Probleme dürfte sich die politische Diskussion
       bald auf ein anderes Feld verlagern: die Enteignung der russischen
       Devisenreserven im Westen. Hier sind nicht nur die Summen etwa doppelt so
       hoch, auch die rechtlichen und tatsächlichen Probleme sind geringer, weil
       hier keine Privatpersonen betroffen sind. Finanzminister Christian Lindner
       (FDP) erklärte sich jüngst „offen für die Idee“. Das Thema werde auf
       EU-Ebene bereits intensiv diskutiert.
       
       22 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-eu-wiederaufbau-von-der-leyen-reformen-101.html
 (DIR) [2] /Gesetz-zur-Sanktionsdurchsetzung/!5850274
 (DIR) [3] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-SanktionsdurchsetzungsG-I/0-Gesetz.html
 (DIR) [4] https://www.vesselfinder.com/de/vessels/DILBAR-IMO-9661792-MMSI-319094900
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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