# taz.de -- Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Kaspersky verliert in Karlsruhe
       
       > Die Virenschutz-Firma klagte gegen die Warnung, es könne von Russland für
       > Cyber-Attacken genutzt werden. Karlsruhe lehnte die Beschwerde ab.
       
 (IMG) Bild: Deutsche Behörden dürfen weiterhin vor der Antiviren-Software warnen
       
       Karlsruhe taz | Deutsche Behörden dürfen weiter vor der Antiviren-Software
       von Kaspersky warnen, dass diese von russischen Geheimdiensten missbraucht
       werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine
       Verfassungsbeschwerde von Kaspersky ab, weil das Unternehmen den Rechtsweg
       noch nicht ausgeschöpft habe.
       
       Kaspersky bezeichnet sich selbst als „weltweit führenden Anbieter von
       Cybersicherheit“. Die Virenschutz-Software von Kaspersky läuft auch in
       Deutschland auf Millionen Computern von Privatpersonen und Unternehmen. Der
       Marktanteil wird auf zehn Prozent geschätzt. Es war deshalb ein harter
       Schlag, als das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik
       (BSI) Mitte März mit Blick auf den Ukraine-Krieg vor Kaspersky warnte.
       „Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky sollte durch alternative
       Produkte ersetzt werden“, hieß es in aller Deutlichkeit.
       
       Dagegen klagte Kaspersky. Man sei ein privates Unternehmen und völlig
       unabhängig vom russischen Staat. Der Sitz sei inzwischen in London und die
       Rechenzentren von Kaspersky arbeiteten in Zürich. Man gebe Einsicht in den
       Quellcode der eigenen Software und sei zu jeder Kooperation mit dem BSI
       bereit. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster lehnten im April die Eilanträge von
       Kaspersky ab.
       
       Es bestünden „hinreichende Anhaltspunkte“ für die Gefahr, dass die
       russische Regierung russische Softwareunternehmen zur Durchführung eines
       [1][Cyberangriffs auf westliche Ziele] instrumentalisieren wird. Russland
       rechne Deutschland zu den „unfreundlichen Staaten“. Eine
       Virenschutz-Software, so das OVG, könne wirkungsvoll für Sabotage-Aktionen
       missbraucht werden, weil sie aufgrund ihrer Funktionsweise tiefen Zugriff
       auf die eigentlich zu schützenden Computer habe.
       
       ## Deutschland auch im Fokus russischer Cyber-Attacken
       
       Wegen der ständigen Updates könnten der Virenschutz-Software jederzeit neue
       Funktionen hinzugefügt werden, ohne dass die Anwender dies merken. Da
       Russland bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine auch
       [2][Cyber-Attacken] ausführt, hielt es das OVG für plausibel, dass solche
       [3][Angriffe auch gegen Staaten] gerichtet werden, die wie Deutschland die
       Ukraine unterstützen. Besonders gefährdet seien Unternehmen und
       Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Transport,
       Finanzen, Medien und Rüstung.
       
       Dabei könne gerade auch Kaspersky von russischen Stellen für Cyber-Angriffe
       missbraucht werden. Die operative Konzernzentrale sei nach wie vor in
       Moskau, so das OVG, dort arbeiteten rund 2.000 Beschäftigte, auch führende
       Entwickler, für Kaspersky. Es sei bekannt, dass Russland dortige
       Unternehmen durch Drohungen und Verhaftungen von Mitarbeitern unter Druck
       setzen könne. Außerdem sei es technisch durchaus möglich, von der Moskauer
       Zentrale auf die Kaspersky-Rechenzentren in der Schweiz zuzugreifen.
       
       Gegen diese Eil-Entscheidung des OVG Münster hatte Kaspersky sofort in
       Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, verbunden mit einem Eil-Antrag.
       Deshalb kam nun auch die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts relativ
       schnell. Kaspersky müsse vor dem Gang nach Karlsruhe erst das
       Hauptsache-Verfahren bei den Verwaltungsgerichten vollständig durchlaufen,
       so die Karlsruher Begründung.Gerade in einem komplexen Fall wie diesem sei
       es wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage eines
       rechtlich und technisch weitgehend aufgeklärten Sachverhalts entscheiden
       kann. Dies könnte zwar Jahre dauern, doch das sei Kaspersky zuzumuten. Das
       Unternehmen habe nicht dargelegt, dass ihm irreparable Schäden drohen und
       zum bisherigen Umsatzrückgang widersprüchliche Angaben gemacht.
       
       10 Jun 2022
       
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