# taz.de -- Hamburger Cum-Ex-Skandal: Reden ist Gold
       
       > Hamburgs Finanzsenator Dressel (SPD) quasselt sich durch den
       > Untersuchungsausschuss im Steuerskandal. Warburg-Bank scheitert mit
       > Verfassungsklage.
       
 (IMG) Bild: Musste sich zum Cum-Ex-Skandal erlären: Finanzsenator Andreas Dressel (SPD)
       
       Hamburg taz | Finanzsenator Andreas Dressel hat im Untersuchungsausschuss
       der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-Ex-Steuerskandal die gegenteilige
       Strategie von Olaf Scholz verfolgt (beide SPD). Während der frühere
       Bürgermeister und heutige Bundeskanzler vor dem Ausschuss extrem
       kontrolliert sprach und sich im Wesentlichen auf Erinnerungslücken berief,
       gab Dressel ausführlich Auskunft und stieg bisweilen in juristische
       Diskussionen ein.
       
       Wie Scholz wies auch Dressel darauf hin, dass dem Steuerzahler kein Schaden
       entstanden sei und jeder Steuercent eingetrieben werde. Dabei nutzte er die
       Gelegenheit, auf eine brandaktuelle Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts aufmerksam zu machen. Das wies am Freitag eine
       Verfassungsbeschwerde der Hamburger Warburg-Bank gegen die Einziehung von
       176 Millionen Euro durch den Fiskus wegen Steuerhinterziehung ab.
       
       Das höchste deutsche Gericht erklärte die rückwirkende Einziehung des
       illegal erworbenen Geldes für zulässig, obwohl die Forderung nach früher
       geltendem Recht verjährt war. Wegen überragender Belange des Gemeinwohls
       sei die Rückwirkung ausnahmsweise zulässig und mit dem Grundgesetz
       vereinbar, [1][begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung].
       
       Bei den [2][Cum-Ex-Geschäften ging es allein darum, sich auf Kosten des
       Steuerzahlers zu bereichern]. Dazu wurden große Aktienpakete um den
       Dividendenstichtag herum mehrfach hin und her gehandelt, um zu
       verschleiern, wer Kapitalertragssteuer bezahlt hatte und sie sich erstatten
       lassen konnte.
       
       ## Griff in die Staatskasse
       
       Im Endeffekt erstatteten die Finanzämter einmal bezahlte Steuern mehrfach.
       Durch die Geschäfte entstand nach Schätzung eines Rechercheverbundes unter
       Führung des Investigativ-Portals „correctiv“ allein in Deutschland ein
       Schaden von fast 36 Milliarden Euro.
       
       Der Untersuchungsausschuss befasst sich mit der Frage, [3][ob der Hamburger
       Senat die Steuerverwaltung in den Jahren 2016 und 2017 dazu gedrängt hat,
       die Warburg Bank zu verschonen]. Finanzsenator war damals der heutige
       Bürgermeister Tschentscher, Bürgermeister der heutige Bundeskanzler Olaf
       Scholz (SPD). Zur Rede stand, ob das Finanzamt die Rückforderung zu Unrecht
       erstatteter Steuern aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen sollte. Es ging
       allein in diesen beiden Jahren um 90 Millionen Euro.
       
       Dressel, der erst im März 2018 den heutigen Bürgermeister Peter
       Tschentscher als Finanzsenator ablöste, hat mit diesen beiden
       Entscheidungen nicht direkt etwas zu tun, wohl aber mit dem schließlich
       ergangenen Steuerbescheid und mit der anrüchigen Annahme von
       Warburg-Spenden durch die SPD, sowie mit dem [4][Eingreifen der
       Steuerverwaltung in den Bürgerschaftswahlkampf] Anfang 2020. Deren Leiter
       Ernst Stoll hatte eine Art Ehrenerklärung abgegeben, in der er den Vorwurf
       zurückwies, die Steuerverwaltung würde auf politischen Druck hin agieren.
       
       Die Abgeordneten interessierten sich für eine „tatsächliche Verständigung“,
       mit der Warburg-Bank, die die Hamburger Steuerverwaltung erwog. Dabei hätte
       die Bank nur 68 von insgesamt 176 Millionen Euro Steuerschaden bezahlen
       müssen; weitere Klagen wären obsolet gewesen.
       
       ## Macht der Fiskus Deals?
       
       Die Leiterin des Finanzamtes für Großunternehmen habe ausweislich einer
       Mail vom September 2019 einen entsprechenden Vorschlag entworfen, sagte der
       CDU-Abgeordnete Richard Seelmaecker. Das widerspreche der Ehrenerklärung
       Stolls, nach der die Steuerverwaltung keine Vergleiche mit
       Steuerpflichtigen schließe.
       
       Dressel konterte, bei einer tatsächliche Verständigung gehe es darum,
       gemeinsam einen Sachverhalt festzustellen. Das sei etwas anderes als ein
       Vergleich. Zudem sei entscheidend, von wem der Entwurf gekommen sei, in
       diesem Fall von der Bank, was dem Wortlaut von Stolls Erklärung nicht
       widerspreche. Denn dort stehe: „die Verwaltung reagiert auf etwaige Anträge
       des Steuerpflichtigen“.
       
       Mit dieser feinsinnigen, mit Finanzsenator Dressel abgestimmten Erklärung
       habe Stoll die Öffentlichkeit in die Irre geführt, kritisierte der
       Linken-Abgeordnete Norbert Hackbusch: „Die Erklärung erweckt einen falschen
       Anschein.“ Sie tue so, als ob die Vorwürfe falsch seien, dabei sei es aber
       nur um die Wortwahl gegangen.
       
       Dressel versicherte, es sei überhaupt nur sondiert worden, ob eine
       Verständigung Sinn ergeben könnte, um dem Fiskus einen bestimmten Betrag
       ohne unwägbare Rechtsstreitigkeiten zu sichern. Durch die parallel laufende
       juristische Aufarbeitung, sprich diverse klärende Gerichtsurteile, habe
       sich das als „totes Gleis“ erwiesen, das dann auch abgeklemmt worden sei.
       Im Frühjahr 2020 erging schließlich der Bescheid zur Rückforderung.
       
       ## Lediglich informiert
       
       Über die Frage, ob die Rückforderung der erstatteten Steuern die Existenz
       der Warburg-Bank gefährden könnte, habe er sich nur informieren lassen, um
       die Folgen des Worst Case für die Stadt bedenken und den Bürgermeister
       entsprechend vorwarnen zu können. Für die „Primärentscheidung“ habe das
       keine Rolle gespielt. Verschiedenen Mitarbeiter der Finanzverwaltung hatten
       im Ausschuss angegeben, sie hätten eine Insolvenz der Bank und sich daraus
       ergebende Schadenersatzforderugen an die Stadt befürchtet.
       
       Mit Blick auf die Spenden von Warburg-Tocherfirmen an den SPD-Kreisverband
       Mitte wiederholte Dressel seine bereits öffentlich getroffene Aussage, „mit
       dem Wissen von heute“ hätte der geschäftsführende SPD-Parteivorstand dieses
       Geld nicht angenommen. Dressel war Mitglied in dem Gremium, gab aber an,
       sich an die entsprechende Sitzung nicht zu erinnern.
       
       Das ordentlich verbuchte Geld wurde von Firmen, die ohne Recherche nicht
       als Warburg-Töchter erkennbar waren, im zeitlichen Zusammenhang mit dem
       Steuerverfahren gespendet. Der damalige Vorsitzende des Kreisverbandes
       Johannes Kahrs setzte sich für die Banker ein. Das Verfahren, mit dem
       Spenden überprüft werden, sei inzwischen verbessert worden, versicherte
       Dressel.
       
       30 Apr 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rk20220407_2bvr219421.html
 (DIR) [2] /Cum-Ex-Steuerraub/!5825357
 (DIR) [3] /Cum-Ex-Steuerraub/!5833685
 (DIR) [4] /Linken-Politiker-ueber-Cum-Ex-Affaere/!5662945
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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