# taz.de -- Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht: Dreimal Impfen für alle
       
       > Abgeordnete der Ampel-Koalition legen einen Gesetzentwurf für eine
       > allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Sie soll ab Oktober gelten.
       
 (IMG) Bild: Dreimal Impfen für alle – das fordern die Befürworter:innen einer allgemeinen Impfpflicht
       
       Berlin taz | Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben am Freitagvormittag
       einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Es ist der
       erste fraktionsübergreifende Entwurf, weitere werden in der kommenden Woche
       erwartet. Dem Entwurf zufolge, der der taz vorliegt, sollen alle
       Erwachsenen ab 18 Jahren zum 1. Oktober 2022 verpflichtet werden, eine
       Dreifachimpfung oder eine Genesung nach erfolgter Impfung nachzuweisen.
       Ausgenommen sind Schwangere im ersten Trimester und Menschen, die aus
       gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Die Pflicht soll alle
       drei Monate überprüft werden und bis Ende des Jahres 2023 befristet sein.
       Sie soll dazu beitragen, weitere Lockdowns zu verhindern.
       
       Bevor die Impfpflicht in Kraft tritt, soll ein umfassendes Beratungsangebot
       vorgeschaltet werden. Die Krankenkassen sollen bis Mitte Mai alle
       Versicherten persönlich kontaktieren und über Beratungs- und
       Impfmöglichkeiten informieren. Die Kassen sollen sich dann auch die Impf-
       oder Genesenennachweise vorlegen lassen.
       
       Die Gruppe um die [1][SPD-Abgeordneten, Dirk Wiese, Dagmar Schmidt, den
       Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen] und FDP-Vorstandsmitglied
       [2][Marie-Agnes Strack-Zimmermann] begründet die Notwendigkeit einer
       allgemeinen Impfpflicht hauptsächlich mit drei Argumenten. Diese werde eine
       künftige Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Sie werde das
       Risiko der Entstehung neuer Virusmutationen vermindern. Und sie trage so
       dazu bei, „dass auf anderweitige Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen
       Eingriffe in Grundrechte, wie das Recht auf Bildung, […], die freie
       Ausübung von Kunst und Kultur […] möglichst verzichtet werden kann“. Also
       keine neuen Lockdowns. Wenn möglich.
       
       Diese Hoffnung stützen die Verfasser:innen vor allem auf medizinische
       Argumente. Studien zeigten, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus
       insbesondere vor schweren Verläufen schützten, dass Geimpfte weniger zur
       Ausbreitung des Erregers beitrügen und hohe Impfquoten die
       Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung minimierten, heißt es im
       Entwurf.
       
       ## Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ausreichend
       
       Derzeit sind knapp 85 Prozent der Erwachsenen doppelt geimpft, 64 sind
       geboostert. Das reicht aber laut den Befürworter:innen einer
       allgemeinen Impfpflicht nicht aus, um die Gefahr einer Überlastung des
       Gesundheitswesens im kommenden Herbst und Winter einzudämmen. Es sei nicht
       prognostizierbar, welche Virusvariante dann vorherrschend sein werde,
       „sodass ein perspektivisch unkalkulierbares Risiko besteht“.
       
       Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie das Bundesverfassungsgericht
       in einer Eilentscheidung vom Freitag für rechtmäßig erklärte, hält die
       Gruppe nicht für ausreichend, um die Impfquote in der Gesamtbevölkerung zu
       heben. Auf die Höhe mögliche Bußgelder, die erhoben werden, falls Menschen
       keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, gehen die
       Verfasser:innen des Gesetzentwurfs nicht näher ein. Gefängnisstrafen
       sollen aber ausgeschlossen werden.
       
       11 Feb 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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