# taz.de -- Autonome in Venezuela: Asyl für zwei deutsche Linke
       
       > In Deutschland wird den beiden Männern vorgeworfen, 1995 einen Anschlag
       > auf einen Abschiebeknast geplant zu haben. In Venezuela sind sie nun
       > politische Flüchtlinge.
       
 (IMG) Bild: Thomas Walter und Peter Krauth 2017
       
       Oaxaca taz | Venezuela hat zwei deutsche Linke, die seit 27 Jahren von der
       Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines gescheiterten Anschlags verfolgt
       werden, als politische Flüchtlinge anerkannt. Die vorgebrachten Gründe für
       ein Asyl seien subjektiv und objektiv gegeben, schrieb die
       Flüchtlingskommission (Conare) in ihrer Bewilligung, die den Geflüchteten
       Thomas Walter und Peter Krauth jetzt zugesandt wurde. Die beiden haben nun
       ein Bleiberecht in dem Land und können sich frei bewegen. Für ihren
       Mitstreiter Bernd Heidbreder kam die Entscheidung zu spät. [1][Der
       60-Jährige ist vergangenes Jahr an einem Krebsleiden gestorben].
       
       Walter, Krauth und Heidbreder mussten 1995 aus Deutschland flüchten, weil
       die BAW ihnen vorwarf, [2][dass sie ein in Bau befindliches
       Abschiebgefängnis in Berlin-Grünau in die Luft sprengen wollten]. Die
       Aktion der militanten Gruppe „K.O.M.I.T.E.E“ sollte sich gegen die deutsche
       Flüchtlingspolitik richten. Sie scheiterte, weil Polizisten das Tatfahrzeug
       mitsamt Sprengstoff entdeckten. Gemäß den üblichen juristischen Standards
       wäre der Tatvorwurf nach 20 Jahren verjährt gewesen. Die BAW änderte jedoch
       den Vorwurf, sodass die Männer mittlerweile wegen der „Verabredung“ einer
       Straftat verfolgt werden. Damit verlängerte sich die Verjährungsfrist im
       Nachhinein auf 40 Jahre.
       
       Die Drei lebten zunächst mehrere Jahre illegal in Venezuela. Nachdem
       Heidbreder dann 2014 aufgrund eines internationalen Haftbefehls
       festgenommen wurde und zwei Jahre in Haft saß, stellten er und später auch
       Walter und Krauth [3][einen Antrag auf Anerkennung als politische
       Flüchtlinge]. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Asylverfahren
       nicht länger als 90 Tage dauern darf, brauchte die Conare fünf Jahre, um
       ihren Beschluss zu fassen. Dennoch stellen die beiden jetzt in einer
       Erklärung klar: „Man muss kein erklärter Anhänger der venezolanischen
       Regierung sein, um dieser Entscheidung trotzdem Respekt zu zollen.“ Sie vor
       der politischen Verfolgung eines der reichsten Länder der Welt zu schützen,
       sei „nichts weniger als mutig“.
       
       Gemeinsam mit Freundinnen und Freunden in Deutschland sowie ihren
       Anwältinnen haben die drei Männer dafür gekämpft, dass die BAW die
       rechtsübliche Verjährung von 20 Jahren akzeptiert, anstatt mit juristischen
       Spitzfindigkeiten an der Verfolgung festzuhalten. In dem erfolgreichen
       Kinofilm „Gegen den Strom“ des Dokumentarfilmers Sobo Swobodnik stellte
       Walter die lange Geschichte von Flucht und Leben in der Illegalität dar und
       kritisierte die Verfolgungswut der BAW.
       
       Letztlich lehnten aber sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerden der
       Beschuldigten ab. „Wir akzeptieren diese absurde Auslegung von Paragraphen
       nicht, die lediglich den persönlichen Rachegelüsten rechtslastiger Fahnder
       dient“, erklärten Walter und Krauth. Das Verfahren müsse eingestellt
       werden.
       
       28 Jan 2022
       
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 (DIR) Wolf-Dieter Vogel
       
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