# taz.de -- „Freie Sachsen“ im Corona-Protest: Rechte, die eine Partei sein wollen
       
       > Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ mobilisieren maßgeblich zu
       > Coronaprotesten und gründeten sich als Partei. Um sich vor einem Verbot
       > zu schützen?
       
 (IMG) Bild: Polizeieinsatz bei Coronademonstration in Dresden: die „Freien Sachsen“ heizen die Proteste an
       
       Berlin/Dresden taz | Es ist so wie mit den „Spaziergängen“ der
       Coronaleugner:innen, die in der Realität oft unangemeldete und damit
       illegale Aufmärsche sind. In Sachsen hat sich die rechtsextreme
       Gruppierung, die maßgeblich zu diesen oft in Gewalt ausartenden Protesten
       mobilisiert, zur Partei erklärt. Doch haben die „[1][Freien Sachsen]“
       überhaupt vor, jemals bei der Bundestagswahl oder wenigstens einer
       Landtagswahl anzutreten? Daran gibt es berechtigte Zweifel.
       
       Die Frage kann dann bedeutsam werden, wenn über das Verbot einer
       politischen Vereinigung diskutiert wird – bei Parteien ist das deutlich
       schwerer als bei anderen Organisationen.
       
       Die „Freien Sachsen“ gründeten sich [2][im Februar 2021 als Partei]. In
       ihrer Satzung heißt es zwar, man nehme an „öffentlichen Wahlen und am
       Parteienwettbewerb“ teil. Gleichzeitig erklärte sich die Gruppe aber als
       „Sammlungsbewegung“, die „patriotischen Initiativen“ und Aktivisten ein
       Dach bieten wolle.
       
       ## Der Bundestag sieht Klärungsbedarf
       
       Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck erhielt vom Referat
       Parteienfinanzierung des Bundestages nun die Auskunft, dass die „Freien
       Sachsen“ zwar in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters aufgenommen
       und somit „vorerst als Partei angesehen“ werden. Einen Rechenschaftsbericht
       muss die erst im Februar 2021 gründete Vereinigung frühestens zum 30.
       September 2022 einreichen.
       
       „Aktuell nicht einzuschätzen“ sei indes, ob die „Freien Sachsen“ über
       „hinreichend gefestigte Strukturen“ verfügen, um „ausreichende Gewähr für
       die Ernsthaftigkeit“ des Ziels einer Vertretung des Volkes im Bundestag
       oder einem Landtag zu bieten, heißt es in dem Vermerk. Über die formalen
       Anforderungen wie Wahlteilnahme oder Rechenschaftsbericht hinaus prüft der
       Bundestag nicht, ob die Partei-Eigenschaft tatsächlich gegeben ist oder ob
       eine Partei die demokratische Grundordnung beeinträchtigen will.
       
       Für Beck ist die Situation unbefriedigend. Er sieht Handlungsbedarf beim
       Wahlausschuss, der Bundestagspräsidentin als Parteienfinanzierungsbehörde
       und den Finanzämtern. Durch die neue [3][Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot] seien Parteien mit
       verfassungswidriger Ausrichtung „relativ gut vor Verboten geschützt“, so
       der Grüne zur taz. Vereine mit gleicher Ausrichtung könnten über das
       Vereinsgesetz einfacher verboten werden.
       
       Beck sieht einen „Anreiz für Mitglieder aus verbotenen Parteien wie
       Kameradschaften, sich in Scheinparteien zusammenzuschließen und nur pro
       forma an Wahlen teilzunehmen, um an dem privilegierten Parteienstatus mit
       Schutz vor Verbot und steuerrechtlichen Privilegien teilzuhaben“.
       
       ## Vorbild: die Neonazi-Partei III. Weg
       
       So hat es etwa die Neonazi-Kleinpartei „[4][Der III. Weg]“ gemacht, die
       sich auf Strukturen des verbotenen „Freien Netzes Süd“ stützte. Sie gab
       über Jahre verspätet ihre Rechenschaftsberichte ab, beteiligte sich dann
       2021, acht Jahre nach ihrer Gründung, zum ersten Mal an der Bundestagswahl.
       Mit mickrigem Resultat: 7.832 Zweitstimmen, 0,0 Prozent.
       
       Ähnlich wie Beck schätzt auch die Rechtsextremismusexpertin der sächsischen
       Linkenfraktion, Kerstin Köditz, das Problem ein: „Aus meiner Sicht sind die
       ‚Freien Sachsen‘ keine Partei, obwohl sie sich so nennen.“ Vorbereitungen
       für die Teilnahme an einer Wahl im Land oder im Bund seien nicht zu
       erkennen. Wenigstens im Moment arbeite die Gruppe nicht auf eine
       parlamentarische Repräsentanz hin, „sondern auf Straßenpräsenz“.
       
       Und weil es am „tatsächlichen parteitypischen Agieren“ fehle, müsse auch
       ein Verbot der verfassungsfeindlichen Gruppe geprüft werden. Und das
       zeitnah, verlangt Köditz. Weil die „Freien Sachsen“ ausschließlich in
       Sachsen aktiv sind, sollte aus ihrer Sicht eine Verfügung des
       Landesinnenministers Roland Wöller (CDU) genügen.
       
       16 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Rechtsradikale-Kleinstpartei-III-Weg/!5803324
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Meisner
       
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