# taz.de -- Innenminister schwächt AfD-Gutachten ab: Seehofers persönlicher AfD-Report
       
       > Horst Seehofer ließ als Innenminister offenbar ein Gutachten vom
       > Verfassungsschutz, ob die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist,
       > abmildern.
       
 (IMG) Bild: Horst Seehofer im September 2020, damals noch Bundesinnenminister
       
       München taz | Nein, er wolle sich ganz bestimmt nicht einmischen,
       versicherte Horst Seehofer am Rande einer Beratungsrunde der
       EU-Innenminister. Die Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz künftig als
       Verdachtsfall geführt werden solle, dürfe keine politische sein, so der
       damalige Bundesinnenminister. „Es soll eine rein fachliche Beurteilung
       sein.“ Eine solche Entscheidung habe schließlich weitreichende Konsequenzen
       gerade in einem Jahr mit neun Wahlen. „Da ist besondere Sorgfalt in der
       juristischen Prüfung angesagt.“
       
       Vor ziemlich genau einem Jahr war das. Doch wie weit Seehofers
       Nichteinmischungswille tatsächlich reichte, darauf werfen jetzt Recherchen
       der Süddeutschen Zeitung ein neues Licht. Denn sie legen nahe, dass der
       CSU-Politiker ein Gutachten des Verfassungsschutzes noch einmal
       überarbeiten ließ – mit dem Ergebnis, dass Passagen des Schriftstücks
       abgemildert wurden – vor allem solche, in denen der rechtsradikalen Partei
       politische Aussagen vorgehalten wurden, die so oder ähnlich auch von
       Politikern der CSU getätigt wurden.
       
       Demnach traf sich Seehofer am 19. Januar 2021 in Berlin mit
       Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang. Die Runde war klein und geheim,
       nur Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Innenministerium, war noch dabei.
       Tags zuvor habe das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Ministerium bereits
       sein Gutachten zustellen lassen. 800 Seiten, die Arbeit von Monaten. Das
       Schriftstück trug schon Haldenwangs Unterschrift, schließlich habe man die
       Freigabe des Ministeriums lediglich für eine Formalie gehalten.
       
       Doch dann, schreibt die Süddeutsche Zeitung, habe sich Seehofer doch
       „eingebracht“. Interne Dokumente belegten dies. Die Folge: Das Gutachten
       wurde noch einmal überarbeitet und am 22. Februar in neuer Fassung
       vorgelegt. Diese soll sich zwar nicht grundlegend von der ersten
       unterschieden haben, aber die Zeitung, die beide Variante vergleichen
       konnte, entdeckte doch ein paar auffällige Unterschiede.
       
       ## Aussagen zum Islam abgeschwächt
       
       Beispiel sind etwa angeführte AfD-Aussagen über den Islam oder die
       Migration. „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ – den Satz führte das
       ursprüngliche Gutachten gegen die Thüringer AfD als Argument an: „Aus der
       Annahme, der Islam könne grundsätzlich nicht zu Thüringen gehören und dort
       nicht beheimatet sein, folgt, dass auch muslimische Bürgerinnen und Bürger
       nicht zu Thüringen gehören könnten.“ Damit sei eine Grenze überschritten,
       denn es verletze die Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen.
       
       Nun hatte man diesen Satz über den Islam jedoch auch schon aus
       christsozialem Munde gehört, etwa von Seehofer, als er noch CSU-Chef war.
       Im finalen Gutachten heißt es nun, die Aussage sei nur im Kontext mit
       anderen Abwertungen zur Diffamierung geeignet. Ähnliche Abschwächungen
       finden sich beispielsweise bei der Darstellung von extremen Positionen in
       der Debatte über Migration, die Seehofer [1][einst als Mutter aller
       Probleme bezeichnet hatte.]
       
       Nach Ansicht des Verfassungsschutzes reicht aber auch das neue Gutachten
       für eine Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall. Die Partei
       sieht das erwartungsgemäß anders. Das Verwaltungsgericht in Köln hat nun
       über entsprechende Klagen der Partei zu befinden. Ein ursprünglich für
       letzten Sommer angesetzter Termin konnte wegen der Komplexität des
       Verfahrens und der späten Übersendung von Akten nicht eingehalten werden,
       nun soll im März eine Entscheidung fallen. Bis dahin gilt ein im März 2021
       erlassener sogenannter [2][Hängebeschluss, der dem Verfassungsschutz die
       Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall verbietet.]
       
       21 Jan 2022
       
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