# taz.de -- Diskussion um Impfregister: Vorbild Österreich?
       
       > Das Nachbarland erfasst, wer gegen Covid-19 geimpft ist und wer nicht.
       > Das erleichtert eine Impfpflicht. In Deutschland beginnt die Diskussion
       > jetzt auch.
       
 (IMG) Bild: Österreich geht voran mit dem Impfregister. Eingang zu einem Impfzentrum in Wien
       
       FREIBURG taz | Österreich geht voran. Dort wird schon ganz konkret über die
       Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht beraten, während deren
       Einführung in Deutschland noch offen ist. Ein Grund hierfür könnte sein,
       dass Österreich deutlich besser gerüstet ist. Denn im Nachbarland gibt es
       bereits seit Jahren ein zentrales Impfregister. In Deutschland hat die
       Diskussion [1][über ein Impfregister] dagegen gerade erst begonnen.
       
       Wie die österreichische Impfpflicht wohl aussehen wird, zeigt ein
       Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Danach
       sollen alle Österreicher:innen über 14 Jahre regelmäßig gegen Covid-19
       geimpft werden. Nach derzeitigem Stand von Pandemie und Forschung werden
       drei Impfungen pro Person vorgeschrieben, wobei der Impfzyklus nach einem
       Jahr neu beginnt. Erster Impfstichtag soll der 15. Februar sein. Ende
       Januar 2024 soll die Impfpflicht wieder außer Kraft treten.
       
       Alle drei Monate sollen Melderegister und Impfregister abgeglichen werden,
       so der Wiener Gesetzentwurf. Wer keinen Eintrag im Impfregister hat,
       bekommt nun von der Bezirksverwaltung eine briefliche Aufforderung, sich
       impfen zu lassen oder eine vorhandene Impfung im Register eintragen zu
       lassen. Wer keine Impfung nachweist, muss im vereinfachten Verfahren 600
       Euro bezahlen – alle drei Monate neu. Wer Widerspruch einlegt, muss mit bis
       zu 3.600 Euro Geldstrafe rechnen. Wer sich bis zum nächsten Stichtag doch
       noch impfen lässt, bekommt die Strafe erlassen.
       
       Die Summen sind moderat, harte Impfgegner:innen werden sie
       zähneknirschend zahlen und sich so quasi freikaufen. Eine Zwangsimpfung ist
       dabei genauso ausgeschlossen wie die Umwandlung von unbezahlten Geldstrafen
       in Freiheitsstrafen.
       
       ## Datenschutz und Angst vor Bürokratie
       
       In Deutschland gibt es bisher kein Impfregister – weder zentral noch
       dezentral. Eine Durchsetzung der Impfpflicht wie in Österreich wäre daher
       nicht möglich. Denkbar wären nur wenig effiziente Stichprobenkontrollen der
       Polizei.
       
       Bisher gibt es in Deutschland nur das sogenannte Impf-Monitoring. Danach
       melden Impfzentren und Ärzte ihre Impfungen an das Robert Koch-Institut,
       damit dieses täglich die Impfquote ermitteln kann. Mit einem Impfregister
       hat dies aber nichts zu tun, denn hier werden nur Zahlen erfasst, aber
       keine Namen.
       
       In Deutschland wäre es nicht einmal möglich, alle ungeimpften
       Bürger:innen anzuschreiben, um über die Impfung aufzuklären. Denn der
       Staat weiß ja nicht, wer geimpft ist und wer nicht.
       
       Während Österreich sein Impfregister schon 2012 startete, also lange vor
       der Covid-19-Pandemie, versandeten derartige Vorschläge in Deutschland. Die
       einen fürchteten unnötige Bürokratie, die anderen pochten auf den
       Datenschutz. Auch nach Beginn der Pandemie wurde die Diskussion um ein
       Impfregister nicht geführt, weil dies als Vorbereitung [2][für eine
       allgemeine Impfpflicht] gegolten hätte – und eine Impfpflicht hatte die
       Politik ja lange Zeit ausdrücklich ausgeschlossen.
       
       ## Stimmen für Impfregister in Deutschland mehren sich
       
       Inzwischen hat sich die Situation aber geändert. Die Bundesländer haben den
       Bundestag ausdrücklich aufgefordert, eine Impfpflicht einzuführen. Und der
       Bundestag will im Januar darüber zumindest diskutieren.
       
       Nun mehren sich auch die Stimmen, die in Deutschland ein Impfregister
       etablieren wollen. Den Anfang machte Anfang Dezember der Deutsche Städte-
       und Gemeindebund. In dieser Woche hat sich zudem der Deutsche Ethikrat
       geäußert. Neben einer Ausweitung der Impfpflicht hat er auch die Einführung
       eines Impfregisters gefordert, weil es „die Umsetzung von Impfpflichten
       erleichtern würde.“
       
       In der Politik haben sich schon die SPD-Gesundheitspolitikerinnen Martina
       Stamm-Fibich und Bärbel Bas für ein Impfregister ausgesprochen. Letztere
       ist inzwischen immerhin Bundestagspräsidentin. In der CDU/CSU ist der
       Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei vorgeprescht. Er spricht allerdings
       nicht von einem Impfregister, sondern ganz vorsichtig von einer „speziellen
       Art der Datenerfassung“.
       
       Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lässt die Idee derzeit prüfen.
       Komme bei der Prüfung heraus, dass das Register ein
       „Riesen-Bürokratiemonster“ werde, weil es sehr schwer sei, die Impfungen
       der Bürger rückwirkend zu erfassen, dann werde er „wahrscheinlich dagegen
       sein“. Stelle sich heraus, dass das Impfregister nicht viel Mühe macht,
       dann werde er dafür sein, sagte er Bild-TV.
       
       Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann ist eher skeptisch, ob ein
       Impfregister schnell aufgebaut werden kann, denn Deutschland habe die
       Digitalisierung im Gesundheitswesen verschlafen. Die Linke Susanne Ferschl
       lehnt ein Impfregister sogar ab, „denn damit wäre dem Zugriff auf
       medizinische Daten Tür und Tor geöffnet“. Ähnlich argumentiert auch
       SPD-Vize Kevin Kühnert.
       
       Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat allerdings keine
       grundsätzlichen Bedenken gegen ein Impfregister – wenn die Daten
       ausreichend vor Missbrauch gesichert werden.
       
       25 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
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