# taz.de -- EuGH über Regenbogenfamilien: Urteil stärkt queere Familien
       
       > Der Europäische Gerichtshof bekräftigt die Rechte von
       > gleichgeschlechtlichen Elternteilen. Verbände sprechen von einem
       > richtungsweisenden Urteil.
       
 (IMG) Bild: Fröhliche Regenbogenfamilie in einer Kinderzeichnung
       
       Luxemburg dpa | Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Familien mit
       zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in einem wegweisenden Urteil
       gestärkt. In dem Fall eines Mädchens mit zwei Müttern entschied das Gericht
       am Dienstag, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind
       und Eltern auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse. Dabei
       verwiesen die Richter vor allem auf das Recht des betroffenen Mädchens,
       sich frei in der EU bewegen zu können.
       
       „Die Entscheidung ist für [1][Regenbogenfamilien] europaweit von
       Bedeutung“, sagte die Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann vom Lesben- und
       Schwulenverband in Deutschland. „Ein ähnlicher Fall könnte auch in
       Deutschland auftreten.“ Der europäische Dachverband der Lesben-, Schwulen-,
       Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga sprach von einem
       richtungsweisenden Urteil.
       
       Konkret geht es um zwei verheiratete Frauen, eine Bulgarin und eine Britin,
       die in Spanien leben und dort eine Tochter bekommen haben. In der
       spanischen Geburtsurkunde werden beide Frauen als Mütter des Kindes
       aufgeführt. Doch die bulgarischen Behörden lehnten einen Antrag für eine
       bulgarische Geburtsurkunde des Mädchens ab, und wollten wissen, wer die
       leibliche Mutter sei. Die Angabe zweier Elternteile weiblichen Geschlechts
       laufe der öffentlichen Ordnung des Landes zuwider.
       
       Ohne bulgarische Geburtsurkunde bekommt das Mädchen jedoch keinen
       bulgarischen Personalausweis oder Reisepass und kann sich somit nicht frei
       in der EU bewegen. Seine Rechte als EU-Bürger wären eingeschränkt.
       
       Da das Mädchen die spanische Staatsbürgerschaft nicht bekommen konnte,
       drohte die Staatenlosigkeit. Dem Verband Ilga zufolge kann das Mädchen
       Spanien ohne Dokumente nicht verlassen, zudem ist sein Zugang zu Bildung
       oder medizinischer Versorgung eingeschränkt. Die Mutter mit bulgarischer
       Nationalität klagte gegen die Entscheidung. Das zuständige Gericht rief den
       EuGH an und ging davon aus, dass das Kind die bulgarische
       Staatsangehörigkeit hat.
       
       ## Ähnlicher Fall in Deutschland möglich
       
       Der EuGH entschied nun, dass Bulgarien dazu verpflichtet ist, dem Mädchen
       einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne zuvor eine
       Geburtsurkunde der eigenen Behörden zu verlangen. Bulgarien und auch die
       anderen EU-Staaten müssten die spanische Geburtsurkunde anerkennen.
       
       Rechtsanwältin Lünsmann betonte, das Urteil [2][zwinge Bulgarien nicht]
       dazu, gleichgeschlechtliche Elternschaft anzuerkennen, aber es müsse die
       spanische Geburtsurkunde anerkennen. Auch in anderen EU-Ländern wie Polen
       oder Ungarn werde die gleichgeschlechtliche Ehe nicht akzeptiert.
       
       In Deutschland dürfen [3][gleichgeschlechtliche Paare heiraten], doch
       Lünsmann zufolge, die Fachanwältin für Familienrecht ist, könnte ein
       ähnlicher Fall hier dennoch auftreten. „Nach deutschen Recht gilt nur die
       leibliche Mutter als Mutter. Die andere Mutter müsste das Kind adoptieren.“
       Sollte das Paar in einem ähnlich gelagerten Fall also nicht angeben, wer
       die leibliche Mutter ist, würden die deutschen Behörden keine
       Geburtsurkunde und somit auch keinen Pass ausstellen.
       
       Die [4][neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP] möchte das jedoch
       ändern. In ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Wenn ein Kind in die Ehe
       zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des
       Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Man wolle dafür eintreten,
       „dass Regenbogenfamilien und in der EU geschlossene gleichgeschlechtliche
       Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen
       anerkannt werden“.
       
       Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das Problem bereits
       benannt. Die CDU-Politikerin sagte im September 2020, sie werde sich für
       die gegenseitige Anerkennung familiärer Beziehungen in der EU einsetzen.
       „Wenn Sie in einem Land Vater oder Mutter sind, sind Sie in jedem Land
       Vater oder Mutter.“
       
       14 Dec 2021
       
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