# taz.de -- Nadine Conti über Paare am Arbeitsplatz: Doppelkarriere nicht vorgesehen?
       
       > Das schief gelaufene Bewerbungsverfahren in Georgsmarienhütte zeigt, wie
       > das öffentliche Personalrecht der Realität hinterherhinkt.
       
 (IMG) Bild: Besser dran ohne Mann? Von allzu engen Arbeitsbeziehungen will das Beamtenrecht nichts wissen
       
       Auf den ersten Blick ist dieser Fall in Georgsmarienhütte eine sehr
       spezielle Konstellation. Nirgendwo sind Stellenausschreibungen und
       Besetzungsverfahren so detailliert geregelt wie im öffentlichen Dienst. Es
       ist schon seltsam, wenn ein Verwaltungsausschuss glaubt, ein Verfahren, das
       kurz vor dem Ende steht, mal eben so kippen zu können.
       
       „[1][In der freien Wirtschaft] wäre das nicht passiert“, sagte eine
       Verfahrensbeteiligte. Gemeint war: Da sind die Entscheidungsspielräume
       größer, da hätte man dieses Dilemma frühzeitig abbiegen können. Der Haken
       ist nur: Oft bieten genau diese Entscheidungsspielräume das Einfallstor für
       Diskriminierungen – weil man mit einer Wischiwaschi-Begründung wie „Passt
       nicht ins Team“ alle Personen draußen halten kann, die irgendwie anders
       sind.
       
       Das Interessante an diesem Fall ist etwas anderes. Erstens speist sich ein
       guter Teil der Empörung, die Verwaltungsausschussmitglieder da ventilieren,
       möglicherweise daraus, dass hier eine ungeschriebene Regel verletzt wurde.
       
       „Warum hat die sich überhaupt beworben? Das macht man doch nicht“, sagte
       ein Ratsmitglied. Ein anderer sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das
       würde ja auch den Ehemann Sympathiepunkte kosten. Soll heißen: Das Paar
       hätte den Konflikt wittern und taktvoll abräumen sollen, bevor er überhaupt
       entstand. Das wiederum funktioniert aber natürlich viel, viel besser,
       solange – zweitens – Spitzenpositionen eine eher traditionelle
       Arbeitsteilung voraussetzen.
       
       ## Wer bestimmt denn, wer versetzt werden muss?
       
       Lange Zeit war das so: Wer ein solches Amt besetzt, hat entweder ein
       Privatleben, das nicht der Rede wert ist, oder einen Partner, der
       bereitwillig zurücksteckt und sich um die Familie kümmert. Anders ist die
       Arbeitsbelastung häufig nicht zu stemmen. Langsam ändert sich das. Auch im
       öffentlichen Dienst hat sich herumgesprochen, dass bei vielen
       Nachwuchskräften [2][diese Art von Arbeitskultur] nicht mehr gefragt ist.
       Wenn aber Doppelkarrieren normaler werden, tun sich nun logischerweise auch
       neue Konfliktfelder auf.
       
       Und was wäre denn in diesem Fall nun eigentlich gewesen, wenn sich die
       beiden erst im Job verliebt hätten? Als Kündigungsgrund geht so eine Heirat
       beim Arbeitsgericht erfahrungsgemäß nicht durch. Wer bestimmt dann, ob eine
       Versetzung nötig ist? Und wer gehen muss? Und wohin? Nach welchen
       Kriterien? Der Gehaltsklasse? Dann wissen wir ja schon, welches Geschlecht
       dabei in der Regel den Kürzeren zieht.
       
       Oder sollte man Leuten vielleicht grundsätzlich erst einmal zutrauen, dass
       sie es schaffen, sich halbwegs professionell zu verhalten und ihren
       Privatkram draußen zu lassen? Und sich Regelungen überlegen, für den Fall,
       dass dies ersichtlich nicht der Fall ist? Immerhin werden ja selbst
       Powerpaare in der Regel nicht schalten und walten können, wie sie wollen,
       da gibt es immer Vorgesetzte, Kollegen, Kontrollinstanzen.
       
       Das sind alles Fragen, die sich nicht mal eben ad hoc beantworten lassen.
       Probleme und Konflikte, für die Lösungen und gesicherte Verfahren erst
       gefunden werden müssen. Aber so funktioniert Weiterentwicklung nun einmal.
       
       12 Dec 2021
       
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