# taz.de -- Corona im Gesundheitswesen: Pflege-Impfpflicht ab März
       
       > Der Bundestag beschließt die Impfpflicht in Krankenhäusern und
       > Pflegeheimen. Shutdowns in der Gastronomie sind wieder möglich.
       
 (IMG) Bild: ÄrztInnen und PflegerInnen müssen künftig geimpft sein, das ist nun auch Gesetz
       
       Berlin taz | Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege
       gilt ab dem 15. März eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Das hat der
       Bundestag an diesem Freitag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem
       [1][„Gesetz zur Stärkung der Impfprävention]“ kurz darauf zu.
       
       Die Pflicht gilt insbesondere für alle Beschäftigten in Krankenhäusern,
       Arztpraxen und Pflegeheimen. Sie müssen bis zum 15. März nachweisen, dass
       sie geimpft oder genesen sind. Wenn kein derartiger Nachweis und auch kein
       ärztliches Attest vorliegen, muss der Arbeitgeber die entsprechenden
       Mitarbeiter:innen dem Gesundheitsamt melden.
       
       Das Amt setzt dann noch einmal eine Frist, in der die Impfung nachgeholt
       werden kann. Und falls auch das nichts nützt, „kann“ die Behörde den
       Ungeimpften die weitere Beschäftigung untersagen. Diese spezielle
       Impfpflicht wurde mit einem neuen Paragrafen (§ 20a) im
       Infektionsschutzgesetz verankert. Auf Wunsch der FDP soll die Pflicht
       bereits Ende 2022 wieder außer Kraft treten.
       
       Über eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung wird der
       Bundestag erst „im Januar“ diskutieren, kündigte der SPD-Abgeordnete Dirk
       Wiese an. Die CDU/CSU forderte die Bundesregierung auf, einen
       entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, auch wenn es sich um eine
       Gewissensentscheidung der Abgeordneten handelt.
       
       ## Mehr Handlungsmacht für die Länder
       
       Mit Blick auf die wieder hohe Zahl der Covid-Neuinfektionen und eine
       drohende Welle mit der Omikron-Variante räumte der Bundestag den Ländern
       wieder die Möglichkeit ein, die Gastronomie zu schließen. Außerdem stellte
       der Bundestag klar, dass die Länder auch Clubs und Diskotheken dichtmachen
       können sowie Messen und Kongresse verbieten dürfen.
       
       Schul- und Kita-Schließungen sollen aber weiterhin nicht möglich sein,
       betonte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Auch Ausgangssperren und
       Reiseverbote lässt die Ampelkoalition nicht zu. Neben Ärzt:innen können
       künftig auch Apotheker:innen, Zahn- und Tierärzt:innen impfen.
       Voraussetzungen sind eine Schulung, geeignete Räumlichkeiten oder die
       Einbindung in Impfteams.
       
       Länder die, wie [2][Sachsen], weitergehende Maßnahmen schon vor Auslaufen
       der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ am 25. November beschlossen
       hatten, dürfen diese nun bis Ende März beibehalten. Die Übergangsfrist, die
       eigentlich Mitte Dezember ausgelaufen wäre, wurde auf Wunsch der CDU/CSU
       verlängert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schloss weitere
       „Nachschärfungen“ nicht aus.
       
       ## Bonus in Arbeit
       
       Die CDU/CSU kritisierte, dass die ganzen „Reparaturen“ am
       Infektionsschutzgesetz eigentlich unnötig waren. Die Ampel hätte im
       November nur die „epidemische Lage“ verlängern müssen. Wegen der
       Zugeständnisse der Koalition stimmte die Union dem Gesetz dann aber doch
       zu. Nur die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.
       
       Die Linke hatte erfolglos eine sofortige Prämie von 1.000 Euro für die
       Beschäftigten in Pflege und Gesundheitswesen beantragt. Die Ampelkoalition
       versprach aber, ein entsprechendes Gesetz im Januar vorzulegen. Bis dahin
       müsse noch geklärt werden, wer den Pflegebonus bekommen soll.
       
       10 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf
 (DIR) [2] /Corona-in-Sachsen/!5817190/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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