# taz.de -- Bestattungs-Eklat in Berlin: Kirche lässt Nazi liegen
       
       > Die Landeskirche hat entschieden: Der Musikwissenschaftler Max
       > Friedlaender erhält einen neuen Gedenkort auf dem Südwestkirchhof in
       > Stahnsdorf.
       
 (IMG) Bild: Friedlaenders Grabstein auf dem Stahnsdorfer Südwestkirchhof
       
       Berlin taz | Mehr als einen Monat nach [1][der umstrittenen Beisetzung
       eines Neonazis auf dem Südwestkirchhof] im brandenburgischen Stahnsdorf hat
       die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
       am Freitag mitgeteilt, wie sie mit dem Vorfall umgehen will. Die Bestattung
       in der ehemaligen Grabstätte eines Musikwissenschaftlers jüdischer Herkunft
       hatte für großen Aufruhr gesorgt.
       
       Der Bischof der Landeskirche, Christian Stäblein, erklärte nun, man werde
       den Grabstein von Max Friedlaender „an zentraler Stelle auf dem Kirchhof“
       neu aufstellen und dem 1934 Gestorbenen „ein ehrendes Gedenken bewahren“.
       Von einer Umbettung des Holocaustleugners Henry Hafenmayer werde man jedoch
       absehen.
       
       Laut Stäblein soll ein „Gedenkort“ mit Friedlaenders Grabstein und einer
       Stele Leben und Werk des Wissenschaftlers würdigen, der 1852 in einer
       jüdischen Familie geboren wurde und später zum Protestantismus
       konvertierte. Zuständig für die historische Aufarbeitung soll das Moses
       Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (MMZ) in Potsdam sein.
       
       Dies sei ebenso wie die Entscheidung, auf eine Urnenumbettung zu
       verzichten, „in enger Abstimmung mit den Nachfahren“ geschehen. Er sei
       „dankbar für ihr klares Votum und den gemeinsamen Austausch“, so der
       Bischof, der nach Bekanntwerden des Falls von einem „entsetzlicher Fehler“
       und einem „Versagen unserer Kirche“ gesprochen hatte.
       
       Die rechtsextremen Gesinnungsgenossen des im August gestorbenen Henry
       Hafenmayers hatten offenbar gezielt die ehemalige Grabstätte eines Menschen
       jüdischer Herkunft ausgesucht. Sterbliche Überreste Friedlaenders waren
       laut EKBO dort nicht mehr vorhanden; allerdings werden historische
       Grabsteine auf dem Großfriedhof am Berliner Stadtrand aus
       Denkmalschutzgründen erhalten. Wieso die Friedhofsleitung den ersten
       Versuch der Neonazis, Hafenmayer an zentraler Stelle auf dem
       Südwestkirchhof zu bestatten unter Verweis auf dessen politische
       Ausrichtung ablehnte, bei der ehemaligen Friedlaender-Grabstätte aber keine
       Einwände erhob, bleibt weiterhin offen.
       
       ## Strafanzeige ist anhängig
       
       Eine Strafanzeige wegen Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens
       Verstorbener und Volksverhetzung liegt der Staatsanwaltschaft vor: Berlins
       Antisemitismusbeauftragter Samuel Salzborn hatte sie im Oktober erstattet.
       Auch wie es damit weitergeht, ist unklar. Eine Anfrage der taz vor mehreren
       Tagen ließ die Justizpressestelle bislang unbeantwortet.
       
       Die Nachfahren Friedlaenders veröffentlichten am Freitag ebenfalls eine
       Stellungnahme. Darin heißt es, der geplante Gedenkort solle Friedlaenders
       bedeutende Leistung als Musikwissenschaftler angemessen würdigen, zu der
       insbesondere die Erforschung des Lebens von Franz Schubert gehöre. Auf ihre
       Initiative hin werde außerdem in Berlin Anfang 2022 ein „Stolperstein“ für
       Max Friedlaenders 1943 in Auschwitz ermordete Nichte Käte Friedlaender
       verlegt – an ihrem letzten „Wohnort“, einem von den Nazis eingerichteten
       „Judenhaus“.
       
       Laut taz-Recherchen hätte die Entfernung der Urne des Neonazis aus der
       Grabstätte die Kirchenleitung vor massive Probleme gestellt. Zum „Schutz
       der Totenruhe“ kann eine sogenannte Ausbettung gemäß dem kircheneigenen
       Friedhofsgesetz nur auf Antrag der Nutzungs- oder Totenfürsorgeberechtigten
       vorgenommen werden. Im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach
       der Bestattung ist auch das nur nach richterlicher Anordnung zulässig.
       
       19 Nov 2021
       
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       beigesetzt.