# taz.de -- Waffenschiebering angeklagt: Rechtsextreme vor Gericht
       
       > Reichsbürger:innen und mutmaßliche Rechtsextremist:innen sollen
       > mit Pistolen, Schnellfeuergewehren und Pumpguns gehandelt haben.
       
 (IMG) Bild: Wegen Waffenhandels angeklagt: Mutmaßliche Rechtsextreme und Reichsbürger:innen
       
       Berlin taz | Die Waffen stammten aus Kroatien, als Codenamen benutzten sie
       Bezeichnungen von Kfz-Teilen, etwa „Mofagetriebe“ oder „langes Getriebe mit
       manueller Pumpe“. Verkauft wurden die Pistolen und Gewehre dann mutmaßlich
       in Deutschland: von einem Waffenhandelsring mit klar rechtsextremen
       Bezügen. Gegen acht Personen in diesem Fall hat die
       Generalstaatsanwaltschaft München nun Anklage erhoben. Das sei bereits
       Anfang September erfolgt, wie Oberstaatsanwalt Florian Weinzierl der taz
       bestätigte. Den Angeschuldigten werden Verstöße gegen das
       Kriegswaffenkontrollgesetz beziehungsweise das Waffengesetz vorgeworfen.
       
       Laut Staatsanwaltschaft waren alle acht Personen Anhänger:innen der
       rechtsextremen Szene. Mindestens drei von ihnen sind den Ermittlungen
       zufolge „Anhänger der [1][Reichsbürgerideologie]“. Auch eine [2][ehemalige
       Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro des bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten
       Petr Bystron ist unter den Angeschuldigten]. Insgesamt hat die Bayerische
       Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus in dem Komplex
       gegen 17 Beschuldigte ermittelt. Vier Ermittlungsverfahren wurden
       abgetrennt und ebenso abgeschlossen, die anderen laufen noch.
       
       Die beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzen nach wie vor in
       Untersuchungshaft. Sie sollen von 2015 bis 2018 Schusswaffen vom Balkan in
       die Bundesrepublik Deutschland gebracht haben, um diese hier zu verkaufen.
       Es handele sich dabei vor allem um Pistolen unterschiedlicher Hersteller,
       eine Uzi-Maschinenpistole, Sturmgewehre vom Typ AK-47 und Pumpguns. Um wie
       viele Waffen es geht, wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. Klar
       ist aber: Nicht alle davon konnten sichergestellt werden. Die weiteren
       Angeschuldigten sollen beim Verkauf der Waffen beteiligt gewesen sein oder
       welche gekauft haben. Sie waren laut Staatsanwaltschaft aber nicht so sehr
       eingebunden, dass die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Bildung einer
       kriminellen Vereinigung vorliegen.
       
       Einer der beiden Hauptangeschuldigten ist Alexander R., 49, ein ehemaliger
       Zollbeamter aus München. Wie taz-Recherchen Anfang des Jahres ergeben
       hatten, war er früher [3][bei der NPD aktiv und hat sich seit 2016
       systematisch mit vielen rechtsextremen Organisationen vernetzt], unter
       anderem mit der [4][Identitären Bewegung] und der [5][Europäischen Aktion],
       und trat auch in die AfD ein.
       
       ## „Für nationale volksbewusste Deutsche und Europäer“
       
       In einem internen Dokument schrieb Alexander R., dass es ihm darum gehe,
       „zielorientiert und effizient Kräfte zu bündeln und Parallelstrukturen zu
       schaffen für nationale volksbewusste Deutsche und Europäer.“ Es gab
       internen Unterlagen zufolge auch Pläne, deutsche Siedlungen in Ungarn,
       Russland und Kroatien aufzubauen, als Rückzugsort „fernab von
       Gender-Mainstreaming und geschichtlicher Indoktrinierung“. Auch von
       Kampftrainings und Sicherheitsunternehmen war die Rede.
       
       Ursprünglich hatten die Ermittler:innen den Verdacht, dass die
       Beschuldigten mit den Erlösen zumindest teilweise die „Patriotischen
       Alternative“ finanzieren wollten. Nach taz-Recherchen waren mehrere der
       Beschuldigte treibende Kräfte beim Aufbau eines bayerischen Landesverbandes
       der Organisation, die zunächst in Hessen als eine Art Förderverein zur
       Unterstützung des [6][rechtsextremen „Flügels“ der AfD um Björn Höcke]
       entstanden war. „Im Rahmen der Ermittlungen haben sich schließlich keine
       Anhaltspunkte für eine geplante Verwendung der Erlöse zum Aufbau eines
       Landesverbands der von Ihnen genannten Gruppierung ergeben“, teilt
       Oberstaatsanwalt Weinzierl nun mit.
       
       Das Landgericht München I prüft derzeit, ob es die Hauptverhandlung in dem
       Verfahren eröffnet. Der Anwalt von Alexander R. reagierte bislang nicht auf
       eine taz-Anfrage.
       
       18 Nov 2021
       
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