# taz.de -- Zuckerrübenbauern wollten Pestizid: Keine Zulassung für Bienenkiller
       
       > Der Bund lehnt den Antrag von Zuckerrübenbauern ab, ein von der EU
       > verbotenes Pestizid nutzen zu dürfen. Imker bejubeln das als „Sieg für
       > die Natur“.
       
 (IMG) Bild: Die Bienen und die Imker*innen freuen sich
       
       Berlin taz | Nach Druck von UmweltschützerInnen hat der Bund den [1][Antrag
       von Zuckerrübenbauern] abgelehnt, ein wegen Risiken für Bienen im Freiland
       verbotenes Pestizid nutzen zu dürfen. „Wir haben die Notfallzulassung
       abgelehnt“, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und
       Lebensmittelsicherheit (BVL) am Freitag der taz mit. Die Wirtschaftliche
       Vereinigung Zucker bestätigte, dass das Amt den Antrag des Verbands für die
       Behandlung von Saatgut mit einem Pestizid aus der Gruppe der Neonikotinoide
       zurückgewiesen habe.
       
       Dabei handelt es sich um ein Insektizid mit dem Wirkstoff Thiamethoxam.
       Genau dieses Mittel und sein Abbauprodukt Clothianidin – ebenfalls ein
       Neonikotinoid – haben sich in Teilen Frankens [2][unkontrolliert
       ausgebreitet], nachdem mit dem Stoff ummantelte Zuckerrübensamen ausgesät
       worden waren.
       
       Eigentlich hat die EU 2018 verboten, Thiamethoxam und Clothianidin im
       Freiland auszubringen. Mehrere Studien hatten gezeigt, dass praxisübliche
       Mengen dieser Pestizide Bienen schädigen. Neonikotinoide können ExpertInnen
       zufolge Insekten bereits bei einer niedrigen Dosierung lähmen, töten oder
       das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen. Das
       betrifft nicht nur Bienen, sondern auch andere Insekten und
       Wasserorganismen. Da immer mehr Insektenarten aussterben, wollte die EU das
       nicht länger hinnehmen.
       
       Doch das Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) unterstellte BVL erteilte
       mehrere Notfallzulassungen. Die EU-Pestizidverordnung erlaubt solche
       Ausnahmen, wenn sich eine „Gefahr“ nicht anders abwehren lässt. Die
       „Gefahr“ war in diesem Fall eine Blattlaus, die durch Saugen die Pflanzen
       mit verschiedenen Vergilbungsviren infiziert. Die Blätter verfärben sich
       gelblich, die Photosynthese stockt, und die Rübe verkümmert. Das kann die
       Ernte erheblich schmälern.
       
       ## Biobauern benachteiligt
       
       Doch das BVL urteilte nun, die Voraussetzungen für eine Notfallzulassung
       seien 2022 nicht erfüllt. „Im Gegensatz zum vorigen Jahr zeigen die
       aktuellen Prognosen der Pflanzenschutzdienste der Länder, dass in der
       kommenden Saison nicht mit einer Notfallsituation zu rechnen ist“, so die
       Behörde. 2021 habe es weniger Blattläuse gegeben. Das liege an dem
       Pestizideinsatz in diesem Jahr, aber vor allem am Wetter. Falls 2022
       dennoch an einigen Orten mehr Blattläuse auftreten, könnten
       Notfallzulassungen „für lokale Spritzanwendungen mit anderen
       Pflanzenschutzmittelwirkstoffen beantragt werden.“
       
       Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker klagte dennoch, dass Rübenanbauer
       „für das kommende Jahr nun über keine wirksame Option zur Bekämpfung von
       Blattläusen und damit dem Überträger der virösen Vergilbung“ hätten: „Ohne
       ausreichenden Schutz werden sich hiesige Anbauer in Zukunft gegen die Rübe
       und damit regional produzierten Zucker aus Deutschland entscheiden.“
       
       Imker Matthias Rühl, der gemeinsam mit MitstreiterInnen gegen die
       Notfallzulassung die Ausbreitung von Thiamethoxam in Franken nachgewiesen
       hatte, sagte, der Beschluss des BVL sei ein „Sieg für uns Imker und die
       ganze Natur“. „Das wird ein Signal an die anderen EU-Länder sein.“
       Frankreich etwa könne sich nun nicht mehr auf Deutschlands Notfallzulassung
       berufen und umgekehrt.
       
       Es sei „Quatsch“, dass die Bauern nichts gegen die Viren unternehmen
       könnten. Es gebe eine Rübensorte, die die Krankheit besser überstehe. „Wenn
       die Bauern nicht ständig spritzen würden, würde es mehr Marienkäfer geben,
       die die Blattläuse fressen“, so Rühl.
       
       Biobauern könnten auch ohne Neonikotinoide Zuckerrüben ernten. Derzeit
       würden Zuckerraffinerien die Ökos aber zwingen, die Rüben vier bis fünf
       Wochen vor dem optimalen Zeitpunkt und den konventionellen Betrieben zu
       ernten. Denn so könnten sich die Fabriken sparen, die Maschinen nach einer
       Lieferung konventioneller Rüben zu säubern, damit sie nicht Bio-Ware
       verunreinigen. „Wenn die Rüben länger wachsen könnten, hätten die Biobauern
       auch einen deutlich höheren Ertrag“, betonte Rühl.
       
       12 Nov 2021
       
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 (DIR) Jost Maurin
       
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