# taz.de -- Begleitung im Prozess: Bei den Opfern kommt sie nicht an
       
       > Psychosoziale Beratung bei Gerichtsverfahren wird bislang noch kaum in
       > Anspruch genommen. Rot-Grün-Rot in Bremen will das ändern.
       
 (IMG) Bild: Schicksal im Aktenstapel: Ein Prozess ist häufig eine große Belastung für die Geschädigten
       
       Bremen taz | 1.100 Euro Honorar für einen anspruchsvollen Job, der auch mal
       über vier Jahre hinweg Arbeit machen kann – und bestenfalls eben nur so
       drei Wochen lang? Klingt unattraktiv. Schließlich muss ja auch studiert
       haben, wer psychosoziale Prozessbegleiter:in werden will, außerdem
       über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen und zudem in eine neunmonatige
       Zusatzausbildung investieren. „Ich fühle mich wie eine Reinigungskraft
       bezahlt“, sagt Sandra Koschel, die diesen Job trotzdem schon seit 2017
       macht.
       
       Damals wurde er hierzulande per Gesetz ganz neu geschaffen – doch noch
       immer ist er weithin unbekannt. Die [1][psychosoziale Prozessbegleitung]
       soll Opfern schwerer Straftaten, die nicht selten traumatisiert sind, durch
       den Gerichtsprozess helfen. Es geht dabei nicht um Rechtsberatung, nicht um
       Therapie und auch nicht um die Aufarbeitung des Erlebten – sondern darum,
       den Opfer während des oft jahrelang dauernden Gerichtsverfahrens etwas
       Sicherheit und Orientierung zu geben.
       
       „Ich soll und kann nicht über die Tat reden, aber das tut auch nichts zur
       Sache“, sagt Koschel. „Die meisten sind glücklich, nicht mehr darüber
       sprechen zu müssen.“ Es gehe mehr um die Sorgen und Nöte im Rahmen des
       Prozesses, um das Drumherum, also etwa die Auswirkungen auf die Arbeit, die
       eigene Beziehung oder das Privatleben. „Da bin ich eine Art Bodyguard“,
       sagt Koschel – und eine professionelle Beraterin.
       
       Die Kosten dafür zahlt der Staat – sofern die Prozessbegleiter:innen
       „beigeordnet“ werden, wie Juristen das nennen. Das wiederum passiert nur
       bei „schwerwiegenden“ Gewalttaten, wie Koschel erklärt – meist geht es dann
       um sexualisierte Gewalt, aber auch mal um versuchten Totschlag. Stalking
       oder ein Raubüberfall reichen in der Regel als Grund nicht aus, auch
       häusliche Gewalt nicht, selbst wenn es um lang andauernde Taten geht, um
       Knochenbrüche und Platzwunden.
       
       ## Akzeptanz und Bekanntheit sollen steigen
       
       Die 37-jährige Koschel, eine gelernte Sozialarbeiterin, ist eine von
       insgesamt sechs meist freiberuflichen Prozessbegleiterinnen in Bremen – von
       denen de facto aber nur drei Arbeit haben. Und das auch nur gelegentlich:
       2018 gab es im Land Bremen 22 Beiordnungen, 2019 waren es nur noch 14, im
       vergangenen Jahr 15.
       
       Zum Vergleich: 2020 listet die [2][polizeiliche Kriminalstatistik] allein
       für Bremen 110 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung auf, dazu
       weitere 122 von sexuellen Missbrauch an Kindern und 35 Mord- und
       Totschlagsversuche.
       
       „Ich könnte von der Arbeit nicht leben“, sagt Koschel – und dass sie
       derzeit „ganz wenig“ Aufträge habe. Auch ihre Kollegin Jana Rump berichtet
       nur von etwa fünf bis sechs Anfragen im Jahr. „Wir brauchen mehr
       Bekanntheit, etwa bei Anwälten, Gerichten oder der Polizei“, sagt die
       Psychologin, die sich nur um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
       kümmert. In ihren Fällen ging es bisher ausschließlich um Sexualdelikte.
       Die 35-Jährige ist beim [3][Bremer Kinderschutzbund] angestellt – nur so
       kann sie diese Arbeit überhaupt leisten.
       
       SPD, Grüne und Linke in Bremen wollen die psychosoziale Prozessbegleitung
       nun „vereinfachen, ausbauen und institutionalisieren“, wie es in einem
       Antrag der drei Parlamentsfraktionen an den eignen Senat heißt. „Es ist
       dringend notwendig, die Bekanntheit und Akzeptanz dieses wertvollen
       Instruments weiter zu steigern und um weitere Angebote und Maßnahmen zu
       ergänzen“, heißt es darin, und dass die Unterstützung von Opfern ein
       „zentraler Bestandteil der Landespolitik“ sei.
       
       ## Bedarf muss nachgewiesen werden
       
       Zunächst einmal müssen die Opfer dem Staat aber beweisen, dass sie auch
       wirklich richtig unter der Tat leiden: „Das Problem ist: Die erwachsenen
       Opfer müssen den Bedarf einer psychosozialen Prozessbegleitung erst
       nachweisen“, sagt Rump. Denn nur Kinder und Jugendliche bekommen auf Antrag
       immer eine Prozessbegleitung zugestanden. Für Besuche zu Hause oder am
       Arbeitsplatz des Opfers ist ohnehin kein Geld da; wer begleitet werden
       will, muss schon selbst in Koschels Praxis oder in die Beratungsstelle des
       Kinderschutzbundes kommen.
       
       Für eine Supervision kommt der Staat nicht auf. Auch Fortbildungen für die
       Prozessbegleiter:innen sind im Budget nicht vorgesehen. Das sieht 520
       Euro Honorar für das Ermittlungsverfahren vor, 370 Euro für den
       erstinstanzlichen Prozess, weitere 210 Euro für die Zeit nach dessen
       Abschluss – ganz egal, wie lange die Verfahren am Ende dauern.
       
       In Bremen beginnt gerade eine neue Ausbildung an der Hochschule für
       öffentliche Verwaltung, 17 Plätze kosten dort je 1.700 Euro. Ob da nicht
       vollkommen über Bedarf hinaus ausgebildet wird? „Wir brauchen mehr
       psychosoziale Prozessbegleiter:innen“, sagt Rump – vor allem solche, die
       bei freien Trägern wirtschaftlich abgesichert und dort auch vernetzt sind.
       „Es ist wichtig, dass diejenigen, die das anbieten, möglichst divers sind,
       was Herkunft oder Geschlecht angeht.“ Bisher arbeiten in Bremen nur Frauen
       in diesem Beruf.
       
       13 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.justiz.bremen.de/opferschutz/psychosoziale-prozessbegleitung-18109
 (DIR) [2] https://www.inneres.bremen.de/dokumente/pks-2496
 (DIR) [3] https://www.dksb-bremen.de/startseite/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
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