# taz.de -- Diskussion um „deutsche Staatsräson“: Schutz für Israel problematisch?
       
       > Die geplante Ampelkoalition will eine streitbare Formulierung in den
       > Koalitionsvertrag aufnehmen: Ein Framing, das näherer Prüfung nicht
       > standhält.
       
 (IMG) Bild: Palästinensischer Demonstrant vor israelischen Soldaten in Beita
       
       Ein kraftvolles Eintreten für die sichere Existenz Israels ist zweifellos
       eine gewichtige Verpflichtung deutscher Politik. Doch sie als Teil der
       deutschen Staatsräson zu bezeichnen, wie es die kommende Ampelkoalition in
       ihrem Sondierungspapier formuliert, ist ein rein politisches Framing,
       welches einer näheren Prüfung nicht standhält.
       
       Der moderne Staat besitzt einem Ausspruch des Soziologen Max Weber zufolge
       das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit. Das ist auch gut so, denn
       auf diese Weise verhindern wir, Opfer von Bürgerkriegen und marodierender
       Warlords zu werden. Die Gründe (les „raisons“) für diesen staatlichen
       Machtanspruch liegen in der Garantie der inneren Sicherheit.
       
       Wegen seiner Ausrichtung auf die bloße Effizienz staatlicher Machtausübung
       ist der Begriff problematisch. Wenn man ihn trotzdem revitalisiert, muss
       man wissen, wie weit er trägt und wo seine Grenzen liegen. Seine reine
       Funktionslogik wird allmählich in langen Verfassungskämpfen durch
       rechtliche Bindungen überwunden. Aus der monarchischen wird die durch
       Grundrechte und Rechtsstaat eingehegte Volkssouveränität, und unser
       heutiges Grundgesetz verpflichtet die deutsche Staatsgewalt über den
       inneren Frieden hinaus, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Dem kommt sie im
       Rahmen der UNO und ihrer Charta nach. Das heißt aber, dass die Sicherheit
       von Israel und Palästina gleichermaßen zur Verpflichtung deutscher Politik
       gehört.
       
       Wenn man an dem leicht antiquierten Begriff der Staatsräson festhalten
       will, muss man ihn also gegen sein überholtes Verständnis und seinen
       Missbrauch als politisches Narrativ schützen. In Deutschland haben Juden
       und Israelis gegenüber antisemitischen und rassistischen Angriffen einen
       Anspruch auf wirksamen Schutz durch deutsche Staatsorgane. Diese
       Staatsräson schützt aber nicht den Staat Israel. Für die Sicherheit von
       dessen Bevölkerung zu sorgen ist die Räson des israelischen Staates, der
       das auch so in seiner Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1948 zum
       Ausdruck gebracht hat.
       
       22 Oct 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lothar Zechlin
       
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