# taz.de -- Umstrittene Pipeline Nord Stream 2: Das Gas könnte bald fließen
       
       > Zwar sind noch nicht alle Vorgaben für die umstrittene Pipeline Nord
       > Stream 2 erfüllt. Aber etwaige Bußgelder dürften den Start kaum
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: Von hier soll das Gas kommen: Startpunkt der Pipeline durch die Ostsee bei St. Petersburg
       
       Berlin taz | Die umstrittene Erdgaspipeline Nord Stream 2 steht offenbar
       kurz vor der Inbetriebnahme. Wie der Betreiber mitteilte, wurde am Montag
       der erste der zwei Leitungsstränge, der durch die Ostsee von Russland nach
       Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern verläuft, erstmals mit Gas gefüllt. „Dies
       ist eine Voraussetzung für spätere technische Tests“, schreibt das
       Unternehmen. Angaben dazu, wann tatsächlich Gas nach Deutschland geliefert
       wird, machte Nord Stream 2 nicht. Man werde „zu gegebener Zeit über weitere
       technische Schritte informieren“, hieß es lediglich.
       
       Formal darf die Erdgaslieferung noch nicht aufgenommen werden, [1][weil
       Nord Stream 2 noch nicht die Voraussetzungen der EU-Gasrichtlinie erfüllt].
       Diese verlangt, dass eine Entflechtung von Gasproduktion und
       Pipelinebetrieb gewährleistet sein muss und ein diskriminierungsfreier
       Zugang gewährt wird. Beides muss in Deutschland die Bundesnetzagentur
       bestätigen.
       
       Die Behörde habe das Unternehmen am Montag aufgefordert, „umgehend Auskunft
       zu erteilen und gegebenenfalls Nachweise zu erbringen, dass im Rahmen eines
       Betriebs der Verbindungsleitung alle regulatorischen Vorgaben erfüllt und
       eingehalten werden“, teilte einer ihrer Sprecher der taz mit. Zudem muss
       das Bundeswirtschaftsministerium zuvor noch prüfen, ob die Pipeline die
       Versorgungssicherheit anderer Länder gefährdet.
       
       Die Netzagentur fürchtet aber offenbar, dass Nord Stream 2 schon in Betrieb
       genommen wird, bevor die Voraussetzungen vorliegen. Es sei „nicht
       auszuschließen, dass in Kürze eine Inbetriebnahme eines Stranges der
       Verbindungsleitung erfolgen wird“, erklärt sie – und droht für diesen Fall
       „die unmittelbare Einleitung von Aufsichts- bzw. Missbrauchsverfahren gegen
       die Nord Stream 2 AG“ an.
       
       Doch ob sich das Unternehmen davon abschrecken lässt, ist fraglich. Als
       mögliches Bußgeld für einen Betrieb ohne Zertifizierung nennt das
       Energiewirtschaftsgesetz bis zu eine Million Euro oder das Dreifache „des
       durch die Zuwiderhandlung erzielten Mehrerlöses“. Doch weil auch die
       Nichtnutzung der Pipeline mit Kosten verbunden ist, könnte es sein, dass
       Nord Stream dieses Risiko eingeht. Erst nach längerem Verstoß und
       vermutlich einem Rechtsstreit könnten auch Zwangsgelder drohen oder der
       Betrieb untersagt werden.
       
       Unterdessen wehrt sich Nord Stream 2 weiter dagegen, dass die
       EU-Gasrichtlinie überhaupt auf die Pipeline angewendet wird. Das
       Unternehmen hält das für ungerechtfertigt, weil die Leitung bereits gebaut
       wurde, als die Richtlinie in Kraft trat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf
       hatte einen Antrag auf Freistellung allerdings im August zurückgewiesen.
       Dagegen hat das Unternehmen am Dienstag Rechtsbeschwerde beim
       Bundesgerichtshof eingelegt.
       
       5 Oct 2021
       
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