# taz.de -- Geldsegen für AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Mehr wehrhafte Demokratie wagen
       
       > Die Forscher Leggewie und Meyer fürchten, staatliche Finanzierung der
       > AfD-Stiftung sei nicht zu verhindern. Sie fordern eine neue
       > Demokratieförderung.
       
 (IMG) Bild: Freude am Wahlabend: der AfD Spitzenkandidat Tino Chrupalla (rechts), Beatrix von Storch, Joana Cotar und Jörg Meuthen
       
       Berlin taz | Die Politikwissenschaftler Claus Leggewie und Erik Meyer
       kommen in einem der taz vorliegenden Positionspapier zum Schluss, dass es
       rechtlich schwierig sein dürfte, der parteinahen Sitftung der AfD
       staatliche Fördermittel vorzuenthalten. Der [1][Desiderius
       Erasmus-Stiftung] stehen nach geltender Praxis mit dem Wiedereinzug der AfD
       in den Bundestag Fördermittel in Millionenhöhe zu – wie auch den anderen
       parteinahen Stiftungen. Eine [2][zivilgesellschaftliche Initiative fordert]
       deswegen derzeit, der AfD per Stiftungsgesetz mit einer Art Demokratie-Tüv
       das Geld vorzuenthalten.
       
       Ein entsprechender Gesetzesvorschlag von Volker Beck (Grüne) verstößt laut
       Leggewie und Meyer allerdings gegen das Prinzip der Programmautonomie und
       der Chancengleichheit aller politischen Parteien. Mit ihrem Papier schalten
       sich die Wissenschaftler von der Uni Gießen in die Debatte um die
       Finanzierung der Erasmus-Stiftung ein. Statt auf einen rechtlich schwer zu
       begründenden Ausschluss zu setzen, fordern sie, mit einem Stiftungsgesetz
       Demokratieförderung neu zu rahmen und die Qualität der Bildungsarbeit aller
       politischen Stiftungen künftig nach klaren Kriterien zu überprüfen.
       
       Die Auseinandersetzung mit der „Neuen Rechten“ muss laut Leggewie und Meyer
       politisch-argumentativ geführt werden – solange die AfD und einzelne
       Vertreter nicht strafbare Delikte wie Volksverhetzung oder gezielte
       Desinformation begehen. „Das ist kein Persilschein für antidemokratische
       Agitation, sondern ein konsequent demokratischer Umgang mit der
       Meinungsfreiheit, der auch mit Gegnern der repräsentativen Demokratie geübt
       werden muss“, heißt es.
       
       Darüber, wie Demokratieförderung in diesem Sinne aussehen soll, müsse in
       den nun beginnenden Koalitionsverhandlungen diskutiert werden – sie riefen
       auch Fachkolleg*innen aus der politischen Bildung dazu auf, sich an der
       Debatte zu beteiligen.
       
       ## Verfassungsfeindlichkeit nicht nachgewiesen
       
       Die AfD-nahe Erasmus-Stiftung rechnet mit rund 8 Millionen Euro im ersten
       Jahr und mit einem zweistelligen Millionenbetrag ab dem zweiten Förderjahr.
       Sie will damit unter anderem ein Stipendienprogramm aufsetzen sowie
       „Bildungsangebote“ an Schulen und Unis durchführen.
       
       Die breit aufgestellte zivilgesellschaftliche Initiative „Stiftungstrick
       der AfD“ befürchtet hierdurch staatlich finanzierte extrem rechte
       Kaderbildung und einen „Marsch durch die Institutionen“ der Neuen Rechten.
       Der von der Initiative geforderte [3][Demokratie-Tüv] soll die
       AfD-Stiftung ausschließen, in dem er eine Förderung an die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Extremismusdoktrin knüpft.
       
       Leggewie und Meyer stimmen zwar in der inhaltlichen Bewertung von
       Erasmus-Stiftung und der AfD über deren antidemokratische Ziele weitgehend
       überein. Sie sehen aber nicht zuletzt ein Stiftungsgesetz auf Grundlage der
       Extremismusdoktrin als zum Scheitern verurteilt: „Der AfD-Stiftung
       Globalzuweisungen unter Berufung auf ihre vermeintlich gegen die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten politischen Ziele zu
       verweigern, wäre evident verfassungswidrig.“
       
       Vor allem könne ein solcher Ausschluss sich nicht auf geheimdienstliche
       Überwachung stützen, zumal eine Verfassungsfeindlichkeit erst nachgewiesen
       werden müsse und noch nicht viel über die konkrete Arbeit der formell
       unabhängigen Stiftung bekannt sei.
       
       ## Bundesverfassungsgericht legte sich ein Ei
       
       Auf Rückfrage der taz, wie eine neue wehrhafte Demokratieförderung konkret
       aussehen könne, sagte Leggewie: „Wir brauchen praktische Förderung
       demokratischer Instrumente. Wir diskutieren schon länger über Bürgerräte
       und Zukunftsräte, solchen Initiativen fehlt allerdings die finanzielle
       Infrastruktur.“ Natürlich seien auch Projekte zur Abwehr von Gefahren
       wichtig, ebenso müsse man aber die Demokratie einüben, indem man „vitale
       Kräfte unterstützt, Demokratie zu erproben, Innovation einzubringen und
       politische Vorschläge auch außerhalb von Parteien zu diskutieren“, so
       Leggewie. „Man muss mehr Experimente einer konsultativen Demokratie
       unterstützen.“
       
       Mit ihrem Verständnis von politischer Bildung schließen Leggewie und Meyer
       sich den Schlussfolgerungen aus den mitunter [4][alarmierenden
       Mitte-Studien] der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung an. Man dürfe
       politische Bildung nicht als Extremismusprävention wie eine Feuerwehr
       einsetzen. Man bräuchte hingegen eine „zivilgesellschaftliche
       Demokratisierung der Demokratie als adäquate Antwort auf akute Gefahren
       einer identitären Schließung der offenen Gesellschaft“, wie es heißt.
       
       Die Mitte-Studien beschäftigen sich seit 2006 mit Verbreitung und
       Entwicklung rechtsextremer, menschenfeindlicher und antidemokratischer
       Einstellungen auch in der Mitte der Gesellschaft. Bei Leggewie und Meyer
       heißt es nun: „Würde sich Demokratieförderung auf Abwehr beschränken, wäre
       das so, als würde man gegen Extremwetter nur Deiche bauen und Dächer
       stützen, anstatt die Ursachen des Klimawandels selbst zu bekämpfen.“
       
       Ausschließen könne man die AfD letztlich nur über ein Verbotsverfahren. Wie
       schwierig das sei, zeige aber das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die
       NPD. Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte dieses Verfahren daran,
       dass die Partei zu schwach war, um wirklich eine demokratische Bedrohung
       darzustellen. Offen sei aber, so heißt es nun bei Leggewie und Meyer, „was
       gilt (…), wenn eine Partei sich so fest im parlamentarischen System mit
       rund zehn Prozent gesamtdeutscher (…) Zustimmung etabliert hat“.
       
       Leggewie sagt auf Rückfrage der taz: „Mit dem NPD-Urteil hat sich das
       Bundesverfassungsgericht ein Ei gelegt“. „jetzt müssten sie sagen, die AfD
       müssen wir verbieten, weil sie nicht schwach ist. Es ist aber sinnlos, eine
       Partei zu verbieten, die zehn Prozent hat“, so seine Einschätzung.
       
       Ihr politisches Positionspapier auf den Punkt bringt auch ein dem Fazit
       voran gestelltes Zitat des sozialistisch geprägten Verfassungstheoretikers
       Otto Kirchheimer voran. Es lautet: „Die Tätigkeit einer revolutionären
       Partei in einem demokratischen System hat einige Paradoxe an sich. Darin,
       daß sie existiert, verkörpert sich das eigentliche Wesen einer freien
       Gesellschaft.“
       
       30 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Studie-ueber-rechtsextreme-Einstellungen/!5777677
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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