# taz.de -- Spionagesoftware „Pegasus“: BKA kaufte Spähsoftware bei NSO
       
       > Die umstrittene Spionagesoftware wird offenbar auch in Deutschland von
       > Sicherheitsbehörden genutzt. Die Opposition ist entsetzt.
       
 (IMG) Bild: Ein Gebäude der israelischen NSO Group in der Nähe der Stadt Sapir
       
       Berlin taz | Für Konstantin von Notz bahnt sich ein Skandal an. „Pegasus
       ist der Traum aller Diktaturen und ein Alptraum für den Rechtsstaat“, sagt
       der Grünen-Innenexperte. „Unter den Überwachungsinstrumenten ist das die
       Neutronenbombe.“ Wenn nun auch das Bundeskriminalamt (BKA) die
       Ausspähsoftware angeschafft habe, stellten sich „schwerwiegende rechtliche
       Fragen“. Wer genehmigte den Kauf? Warum geschah dies am Parlament vorbei?
       War der Bundesbeauftragte für Datenschutz involviert? „Diese Fragen muss
       die Bundesregierung beantworten“, fordert von Notz. „Und zwar jetzt.“
       
       Auch der FDP-Innenexperten Benjamin Strasser hat „große Zweifel“, ob bei
       der Software „Zugriffe auf hochsensible Daten von anderen Stellen abseits
       der Bundesbehörden ausgeschlossen werden können“. Es müsse die
       „Beschaffungspraxis in den Sicherheitsbehörden kritisch hinterfragt
       werden“.
       
       Zuvor war der Innenausschuss des Bundestags in einer als geheim
       eingestuften Sondersitzung nach taz-Informationen darüber informiert
       worden, dass das BKA tatsächlich eine Version der berüchtigten Spähsoftware
       Pegasus von der israelischen NSO Group gekauft hat. Laut des
       Rechercheverbunds von Zeit und anderen geschah dies bereits Ende 2019. Das
       BKA soll das Programm nach Kenntnis der taz seit März nutzen können und in
       einer mittleren einstellige Zahl an Fällen auch bereits eingesetzt haben.
       
       Schon im Juli war aufgeflogen, dass Geheimdienste und Polizeibehörden
       weltweit mit Pegasus die gesamte Kommunikation auf Smartphones überwachen
       können, dazu auch Kameras oder Mikrofone aktivieren und Standorte abrufen.
       Auf einer Zielliste sollen rund rund 50.000 Nummern gestanden haben, die zu
       Menschenrechtsaktivist:innen oder Journalist:innen, [1][aber auch
       Regierungsmitgliedern führten]. NSO bestreitet das: Nur Kriminelle und
       Terroristen würden mit Pegasus überwacht.
       
       ## Angebot von NSO schon 2017
       
       Das BKA soll offenbar nur eine eingeschränkte Version des Programms
       erworben haben, um so rechtliche Vorgaben einzuhalten. Offen bleibt, was
       das heißt, wie oft Pegasus bisher hierzulande eingesetzt wurde und gegen
       wen. Das BKA und das Bundesinnenministerium ließen Anfragen dazu offen –
       sie äußern sich dazu grundsätzlich nicht, „zum Schutz der
       nachrichtendienstlichen und polizeilichen Arbeitsweisen“. Auch der
       Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, dessen Haus
       datenschutzrechtliche Vorgänge beim BKA prüft, schwieg „aus Gründen des
       Geheimschutzes“ zu dem Vorgang.
       
       NSO soll Pegasus schon 2017 dem BKA angeboten haben. Die Behörde soll
       damals aber noch wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt haben. In Deutschland
       darf die Polizei Handys und Computer seit 2017 bei einem Verdacht schwerer
       Straftaten und [2][in bestimmten Grenzen überwachen und verschlüsselte
       Kommunikation mitlesen.] Das BKA entwickelte dafür auch selbst einen
       Staatstrojaner, der bisher aber kaum eingesetzt worden sein soll.
       
       FDP-Mann Strasser erneuerte seine Kritik an der Praxis: „Der Einsatz von
       Staatstrojanern durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken bleibt ein
       Sicherheitsrisiko für unser Land. Die Bundesregierung muss das endlich
       einsehen.“ Nötig sei vielmehr eine „umsetzbare und agile
       Cybersicherheitsstrategie des Bundes“.
       
       7 Sep 2021
       
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