# taz.de -- Werbetracking bei Onlinemedien: Daten „zum Wucherpreis“
       
       > Eine österreichische NGO hat Beschwerde gegen Medien wie „Spiegel.de“
       > eingelegt. Sie sagt: Die Zustimmung zu Werbetracking sei nicht
       > freiwillig.
       
 (IMG) Bild: NGO hat Beschwerde eingereicht: das „Spiegel“-Verlagshaus in Hamburg
       
       Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb hat gegen fünf deutsche
       Onlineportale wie spiegel.de Beschwerde erhoben. Die Leser:innen würden
       gezwungen, ihre Daten „zum Wucherpreis“ zurückzukaufen, lautet der
       eigenwillige Vorwurf. Erfolg wird die Beschwerde wohl kaum haben.
       
       Noyb steht für „none of your business“ (geht dich nichts an) und ist die
       Organisation des Wiener Aktivisten [1][Max Schrems], der schon mehrfach
       erfolgreich gegen Facebook geklagt hat.
       
       Diesmal wendet sich Noyb gegen journalistische Onlinemedien, die sogenannte
       Cookie-Pay-Walls einsetzen. Zum Beispiel bei spiegel.de werden neue
       Nutzer:innen alsbald vor die Alternative gestellt, entweder der Werbung
       und dem „üblichen Tracking“ zuzustimmen oder ein „Pur-Abo“ für 4,99 Euro
       pro Monat abzuschließen. Mit diesem Abo könne man spiegel.de „ganz ohne
       Werbetracking und praktisch werbefrei“ lesen, so der Verlag.
       
       Mit Werbetracking ist gemeint, dass spiegel.de und seine Partner
       registrieren, für welche Artikel und Themen sich jemand interessiert.
       Daraus wird ein persönliches Profil mit personalisierter Werbung erstellt.
       Bei spiegel.de werden 190 Partnerunternehmen aufgezählt, die aber wiederum
       mit weiteren Partnern zusammenarbeiten. Die gesamte Kette des Datenhandels
       sei vermutlich nicht einmal für den Spiegel überschaubar, vermuten die
       Datenschützer:innen.
       
       Noyb geht davon aus, dass Leser:innen, die trotzdem dem Datentracking bei
       spiegel.de zustimmen, das nicht freiwillig tun. Und ohne freiwillige
       Einwilligung sei das Datentracking illegal. Die Organisation hat daher bei
       der Hamburger Datenschutzbehörde, die für den Spiegel zuständig ist, Mitte
       August eine Beschwerde eingereicht. Entsprechende Beschwerden betreffen
       zeit.de, faz.net, heise.de und t-online.de. Die Eingaben gingen hier an die
       Behörden in Hamburg, Hessen, Niedersachsen und NRW. Die
       Datenschutzbeauftragten sollen jeweils die Praxis unterbinden und
       abschreckende Strafen verhängen.
       
       Doch warum soll die Zustimmung zum Datentracking nicht freiwillig sein?
       Noyb listet in seiner 36-seitigen Spiegel.de-Beschwerde mehrere Gründe auf.
       So nutze der Spiegel ein „Ungleichgewicht“ aus, das aus seiner Position als
       marktbeherrschendes Leitmedium folge. Das ist gewagt. Denn beim
       „Ungleichgewicht der Macht“ ging es bisher vor allem um Einwilligungen
       gegenüber Behörden und Arbeitgeber:innen, nicht gegenüber Onlinemedien.
       
       ## „Spiegel“ reagierte fast schon defensiv
       
       Auch das Argument, bei Verweigerung der Einwilligung drohten „beträchtliche
       Nachteile“, ist erstaunlich. Noyb bezeichnet den Preis eines Pur-Abos für
       4,99 Euro pro Monat als „wucherisch“. Sie argumentieren so, als würde die
       Summe nur dafür bezahlt, dass die Daten der Leser:innen nicht verhökert
       werden. Die eigentliche Gegenleistung des Spiegels für den Abo-Preis
       besteht aber in einem journalistischen Angebot, das einer Tageszeitung
       entspricht und für monatlich 5 Euro sehr günstig wäre.
       
       Der Spiegel reagierte in einer ersten Stellungnahme fast schon defensiv.
       Die Tracking-Zustimmung sei zwar sicher freiwillig, aber man überlege
       durchaus, das Pur-Abo zu verbilligen. Das Modell sei jung und die Preise
       noch „ein Stück weit experimentell“.
       
       Am erfolgsträchtigsten könnte der [2][Noyb]-Hinweis auf das Kopplungsverbot
       der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein. Damit ist gemeint, dass beim
       Abschluss eines Vertrags nicht die Zustimmung zu einer Datennutzung
       verlangt werden darf, die für die Abwicklung des Geschäfts nicht
       erforderlich ist. Bei spiegel.de heißt das laut Noyb: Für das Lesen des
       journalistischen Angebots ist das Werbetracking nicht erforderlich, deshalb
       kann auch hierzu keine Zustimmung verlangt werden.
       
       Noyb bestreitet, dass das Tracking für die Finanzierung von spiegel.de
       relevant sei. Der größte Teil der Einnahmen aus personalisierter Werbung
       bleibe bei anderen Firmen; beim Spiegel wären das 190 Partnerunternehmen,
       denen die Leserdaten zur Verfügung gestellt werden. Doch beim
       Kopplungsverbot ist rechtlich vieles noch ungeklärt. Außerdem sind laut
       DSGVO Ausnahmen möglich. Vielleicht helfen die Noyb-Beschwerden bei der
       Klärung von Zweifelsfragen.
       
       Was Noyb nicht erwähnt: In Österreich hat die Datenschutzbehörde 2018
       entschieden, dass das „Pay oder Okay“-Modell des Onlinemediums standard.at
       zulässig ist. Die Zustimmung von Leser:innen zum [3][Tracking] sei
       freiwillig, wenn als Alternative ein Pur-Abo für 6 Euro im Monat angeboten
       wird.
       
       Das sei „keine unverhältnismäßig teure Alternative“, so die österreichische
       Datenschutzbehörde. Es drohe deshalb „bei weitem kein wesentlicher
       Nachteil“, wenn Leser:innen keine Einwilligung zum Tracking geben.
       
       25 Aug 2021
       
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