# taz.de -- Platzverteilung auf der Straße: Pop-up-Radwege sind möglich
       
       > Ein Gutachten zeigt: Kommunen könnten viel mehr öffentlichen Raum
       > zugunsten von Radler:innen und Fußgänger:innen umverteilen.
       
 (IMG) Bild: Alles ist möglich: Pop-Up-Radweg in Berlin
       
       Berlin taz | Städte und Länder haben viel mehr rechtlichen Spielraum,
       öffentlichen Raum zugunsten von Radler:innen und Fußgänger:innen
       umzuverteilen, als sie bislang nutzen. Temporäre Radwege, die sogenannten
       Pop-up-Bikelanes, können von Kommunen rechtssicher angelegt werden.
       
       Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das an diesem Dienstag
       veröffentlicht werden soll und der taz vorab vorlag. Es heißt [1][„Zur
       Möglichkeit einer gerechten Flächenverteilung in Innenstädten“,] erstellt
       haben es die Bielefelder Rechtswissenschaftler:innen Melanie Engels
       und Andreas Fisahn im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
       
       Die meisten Städte tun sich grundsätzlich schwer damit, neue Radwege oder
       reine Fußgänger:innenbereiche auszuweisen und im Gegenzug Platz für
       Autofahrer:innen zu verknappen. In der Coronakrise sind an etlichen
       Orten temporäre Radwege entstanden, weil der Radverkehr stark zunahm.
       [2][In vielen Kommunen dauern die Diskussionen darüber aber noch an,] weil
       sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung dagegen sperren. Sie
       verweisen dabei oft auf die Rechtslage. „Wir wollen mit dem Gutachten
       Städte dazu ermuntern, vorhandene Spielräume auch zu nutzen“, sagt Mario
       Candeias, Direktor des Instituts für Gesellschaftsanalyse der
       Rosa-Luxemburg-Stiftung, die der Linkspartei nahesteht.
       
       Die Pop-up-Radwege in der Coronakrise haben gezeigt, dass sich mithilfe von
       Baken oder Pollern auch ohne langwierige Umbauten schnell mehr Raum
       zugunsten von Radler:innen schaffen lässt. Und das stehe im Einklang mit
       den erlaubten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, stellen die
       Gutachter:innen der Rosa-Luxemburg-Stiftung fest. Schließlich werde nur
       ein Teil der Straße für den Autoverkehr gesperrt.
       
       ## Kassiert in nächster Instanz
       
       Letztinstanzliche Urteile gibt es dazu noch nicht. Gegen die Berliner
       Pop-up-Radwege hatte ein AfD-Politiker geklagt. In der ersten Instanz hatte
       der Kläger mit dem Hinweis Recht bekommen, der Senat habe die Gefahrenlage
       im Verkehr – mit der die Einrichtung gerechtfertigt werden muss – nicht
       belegt.
       
       Nachdem der Senat das nachgeholt hatte, hatte die nächste Instanz
       signalisiert, dass sie das Urteil kassieren würde, worauf der AfD-Politiker
       die Klage zurückgezogen hatte. Nach Auffassung der Gutachter:innen muss
       aber gar keine besondere Gefahrenlage bestehen. Es bedürfe „lediglich eines
       Nachweises, dass die erstrebten Wirkungen nicht auch ohne diese Maßnahmen
       erreicht werden könnten“.
       
       Bei der Neuverteilung von öffentlichem Raum gibt es durchaus erhebliche
       Hürden und Verbesserungsbedarf, zeigt das Gutachten. Autofreie Straßen zum
       Beispiel lässt das Bundesrecht nicht ohne Weiteres zu, jede einzelne Straße
       muss geprüft und die Änderung begründet werden. „Der Begriff Straße
       bedeutet so gut wie immer zugleich Automobilverkehr“, schreiben die
       Autor:innen.
       
       ## Länder haben Gestaltungsspielraum
       
       Für große Gebiete Maßnahmen zugunsten von Fußgänger:innen und
       Radler:innen zu erlassen, ist auf Grundlage des Bundesrechts für
       Kommunen schwierig. Denn die geforderten Voraussetzungen müssen für jede
       einzelne Straße vorliegen, so die Gutachter:innen, „zumindest solange der
       Gemeingebrauch immer als gleichbedeutend mit Automobilverkehr interpretiert
       wird“. Sie plädieren für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die aber
       nur über die Bundesebene erfolgen kann.
       
       Trotzdem ist großflächiges Vorgehen in Städten schon heute möglich, wenn es
       politisch gewollt ist. Denn die Länder haben mit ihren Straßen- und
       Wegegesetzen erheblichen Gestaltungsspielraum – was insbesondere den
       Stadtstaaten große Möglichkeiten eröffnet. „Wünschenswert wäre eine wohl
       insgesamt radikale Hinwendung zu einem Präventionsstaat, der Krisen schon
       weit im Vorfeld antizipieren kann und nicht erst dann aktiv wird, wenn eine
       konkrete Gefahr besteht“, heißt es in dem Gutachten.
       
       Mit ihrer Rechtsauffassung sind die Gutachter:innen der
       Rosa-Luxemburg-Stiftung nicht allein. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits
       [3][vor einigen Monaten ein Gutachten veröffentlicht], nach dem
       Pop-up-Radwege rechtlich zulässig sind. Darin stellen auch die Berliner
       Rechtsanwält:innen Remo Klinger und Silvia Ernst fest, dass Städte
       Maßnahmen für eine Verkehrswende rechtssicher anordnen und schnell umsetzen
       können.
       
       3 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.rosalux.de/publikation/id/44725
 (DIR) [2] /Pop-up-Fahrradwege-auf-dem-Vormarsch/!5759413
 (DIR) [3] https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Rechtsgutachten_Pop-up.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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