# taz.de -- Regierung verharmlost Afghanistan-Lage: Gefährlich geschönt
       
       > Das Auswärtige Amt verharmlost in seinem Bericht den Vormarsch der
       > Taliban. Die taz konnte das unter Verschluss gehaltene Dokument einsehen.
       
 (IMG) Bild: Ein Soldat der afghanischen Armee in der Provinz Kandahar
       
       Berlin taz | Das hat die Bundesregierung schlau angestellt. [1][Nachdem die
       afghanische Regierung am 8. Juli wegen der größten Taliban-Offensive seit
       2001 alle Abschiebungen in ihr Land abgesagt hatte], hieß es aus Berlin:
       Man werde die „Bitte“ Afghanistans prüfen. [2][Eine Änderung der
       Abschiebepraxis in das Land sei aber nicht geplant.] Auf Grundlage eines
       neuen Afghanistan-Lageberichts des Auswärtigen Amtes (AA) solle entschieden
       werden, „wie es weitergeht“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am
       12. Juli. Recherchen der taz zeigen nun, dass der Lagebericht ein
       geschöntes Bild der Sicherheitslage in dem Land zeichnet und damit
       Abschiebungen nach Afghanistan erleichtern könnte.
       
       Am Montag teilte das AA mit, der Bericht sei „an die Empfänger“ – das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die in Asylsachen
       entscheidenden Verwaltungsgerichte und die Innenbehörden der Länder –
       versandt worden. „Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage“,
       wie diese sperrig-offiziell heißen, seien Verschlusssachen, deshalb könne
       er über Details „keine Auskunft geben“, sagte ein Sprecher des AA.
       
       Die taz hat den Bericht vorliegen, und eine Analyse der 26 Seiten zeigt,
       dass das AA an mehreren Stellen veraltete oder falsche Behauptungen
       aufstellt, die die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan beschönigen.
       Andere Auszüge widersprechen [3][einer viel zitierten Studie von Friederike
       Stahlmann von Mai 2021, die die Diakonie Deutschland über Afghanistan in
       Auftrag gegeben hatte.]
       
       Auf den ersten Blick fällt auf, dass der AA-Bericht in Teilen bereits
       veraltet ist. Angegeben ist „Stand Mai“, ob Anfang oder Ende des Monats,
       bleibt offen. Das ist im Fall Afghanistans aber relevant, denn Anfang Mai
       begann dort die große Taliban-Offensive. [4][Die Aufständischen nahmen
       seither etwa 200 von 388 Distrikten des Landes ein], rund 15 konnten die
       Regierungstruppen wieder zurückerobern. Anfang Mai hingegen kontrollierten
       die Taliban nur 32 Distrikte.
       
       Bodenkämpfe sind die größte Gefahr für Zivilist:innen in Afghanistan.
       [5][Dass dies „wie schon im Vorjahr“ immer noch so sei, bestätigen die
       Vereinten Nationen in ihrem Zivilopferbericht für das erste Quartal 2021.]
       Dies unterschlägt das AA in seinem Bericht.
       
       Die Behörde schreibt auf Seite 4 ihres Dokuments, es gebe „starke regionale
       Unterschiede“ in der Sicherheitslage und hinreichend sichere Gebiete für
       Abschiebungen. Doch tatsächlich blieben nur wenige, meist periphere
       Regionen von der Taliban-Offensive und den damit verbundenen Kämpfen
       verschont.
       
       Die Taliban starteten selbst in drei von vier bislang verschonten Provinzen
       – Daikundi, Chost und Kunar – Angriffe. [6][Auch in einigen Gebieten der
       Provinz um die Hauptstadt Kabul tauchten ihre Spezialtruppen, „rote
       Einheiten“ genannt, auf.] Hier wurde die Bevölkerung aufgerufen, die Häuser
       nicht zu verlassen, und das sind Anzeichen für bevorstehende Kämpfe, wie
       die Ereignisse in anderen Provinzen zeigten.
       
       „Abgesehen von temporären Straßensperren und akuten Kampfhandlungen
       bestehen keine dauerhaften Bewegungsbeschränkungen“ für Verfolgte und
       Bedrohte, schreibt das AA auf Seite 16 des Berichts. Statt in Deutschland
       Asyl zu suchen, sei es ihnen „grundsätzlich möglich“, „in die größeren
       Städte auszuweichen“. Das ist stark übertrieben: Tatsächlich
       kontrollieren die Taliban seit dem Abzug Hunderter Regierungsposten die
       meisten Überlandstraßen und damit auch die Bewegungsfreiheit der
       Afghan:innen fast nach Belieben.
       
       ## Das AA lässt einen UN-Bericht unerwähnt
       
       Sie suchen vor allem nach Mitarbeitern der bedrängten, nach Meinung einiger
       Analysten sogar kurz vor dem Sturz stehenden Regierung. Auch Angehörige der
       gebildeten Schichten versuchen deshalb derzeit, aus dem Land zu fliehen.
       Sie könnten demnächst eine wichtige neue Gruppe von Asylantragstellern
       werden. Zwar verkündeten die Taliban für sie eine Amnestie, aber nur wenn
       sie ihre Regierungsjobs freiwillig verließen. Immerhin merkt das AA an, die
       Absorptionsfähigkeit der afghanischen Großstädte sei „durch die hohe Zahl
       der Binnenvertriebenen und Rückkehrer bereits stark beansprucht“.
       
       Das AA hebt hervor, dass im Jahr 2020 weniger zivile Kriegsopfer zu
       beklagen waren als im Jahr davor. Es erwähnt aber nicht, dass laut erstem
       UNO-Quartalsbericht 2021 „das außerordentliche Niveau an Schaden“, den der
       Krieg Zivilist:innen insgesamt zufüge, „unverändert“ blieb und in
       diesem Quartal sogar noch „signifikant höher“ als im Vergleichszeitraum
       war. Dem AA dürfte zudem bekannt sein, dass die Zahl der bewaffneten
       Auseinandersetzungen seit Mitte 2020 fast dauerhaft und oft um ein
       Vielfaches höher war als seit 2014, dem Ende der Nato-Kampfmission Isaf.
       
       Im Bericht hingegen steht auf Seite 6, die Taliban „versuchen“, ihren
       Einfluss „zu konsolidieren und auszuweiten“, und dass der westliche
       Truppenabzug ihre Bewegungsfreiheit vergrößert. Das ist nur ein schwacher
       Abglanz der Realität, denn die Taliban stehen vor den Toren der Städte mit
       den Flughäfen, auf denen auch die Abschiebeflieger landen.
       
       ## Informationen aus dem Vorjahr
       
       Zur Gesamtlage verwenden die AA-Autor:innen beschönigende Textbausteine aus
       Vorgängerberichten. Dass Afghanistan sich „weiterhin in einer schwierigen
       Aufbauphase mit einer volatilen Sicherheitslage“ befinde (Seite 4) ist eine
       maßlose Untertreibung: Afghanistan ist weltweit Kriegsland Nummer 1. Auf
       Seite 15 steht, dass es nach dem ursprünglich ausgehandelten Abzugsdatum
       für die westlichen Truppen, dem 30. April 2021, zu einem „weiteren
       Gewaltanstieg und erhöhtem Druck der Taliban“ gekommen sei. Hinter Sätzen
       wie diesem bleibt die akute Negativdynamik verborgen.
       
       Dass nach dem US-Abkommen mit den Taliban vom Februar 2020 „keine“ ihnen
       „zuzuschreibenden Angriffe von besonderer strategischer und medialer
       Bedeutung“ zu verzeichnen gewesen seien (Seite 5), ist eine Information aus
       dem Vorjahr. Die Voraussage, es sei „möglich, dass sich der Trend der
       Ausweitung des Einflussgebiets der Taliban in den nächsten Monaten
       beschleunigen wird“, ist hingegen eine längst eingetretene Tatsache.
       
       Im Juni hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg die deutsche
       Rechtsprechung, Flüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren, wenn die
       Zahl der zivilen Opfer pro Kopf der Bevölkerung in ihrer engeren
       Heimatregion eine bestimmte Quote übersteigt, für nicht vereinbar mit
       europäischem Asylrecht erklärt. Pro Asyl hatte errechnet, [7][dass mit
       dieser sogenannten Gefahrendichte selbst Dresdner:innen während der
       alliierten Luftangriffe 1945 keinen Schutz erhalten hätten.] Laut EuGH darf
       der Schutz von Kriegsflüchtlingen also nicht an der Kampfintensität
       festgemacht werden.
       
       ## Den deutschen Behörden wird etwas vorgemacht
       
       Der Bericht widerspricht der ausführlichsten Studie zu diesem Thema, die
       die Diakonie in Auftrag gegeben hatte und der zufolge aus Deutschland
       abgeschobene Afghanen dort gezielt bedroht und angegriffen wurden. Dem AA
       seien „keine Fälle“ davon bekannt, schreibt die Behörde auf Seite 24. Offen
       bleibt, ob es überhaupt nachgeforscht hat – in der Vergangenheit war
       erklärt worden, das sei nicht nötig, denn ab Übernahme am Kabuler Flughafen
       seien die afghanischen Behörden für diese Menschen verantwortlich.
       
       Den deutschen Abschiebebehörden wird gleichzeitig die Existenz eines
       Systems an Aufbauhilfen und Therapien für Abgeschobene vorgegaukelt, das
       tatsächlich höchst unzureichend ist. Der Bericht blendet auch die Realität
       eines nicht nur wegen der anhaltenden Coronakrise in die Knie gegangenen
       Gesundheitssystems aus. In der Städten mag es „ein ausreichendes Netz von
       Krankenhäusern und Kliniken“ geben, aber die meisten sind privat und für
       Abgeschobene unerschwinglich.
       
       Insgesamt erfüllt der Bericht nicht den von Regierungssprecher Seibert
       angegebenen Zweck, Entscheidungen zur Abschiebung „auf der Basis einer
       immer wieder aktualisierten, sehr genauen Beobachtung der Lage“ treffen zu
       können. Er beschreibt die Lage vor fast zwei Monaten und manchmal die des
       Vorjahrs, und das ist nicht so aktuell wie nötig und möglich. Er ermöglicht
       es Asylrichtern aber herauszulesen, dass die Lage in Afghanistan zwar
       schwierig, aber so schlimm auch wieder nicht sei – besonders jenen, die
       keine unabhängigen Quellen zu ihrer Urteilsfindung heranziehen.
       
       23 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Gewalt-in-Afghanistan/!5781587
 (DIR) [5] https://unama.unmissions.org/civilian-casualties-hit-new-high-2015
 (DIR) [6] /Bundeswehr-Abzug-aus-Afghanistan/!5779297
 (DIR) [7] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2016/08/PROASYL_Afghanistan_Broschuere_Jul16.pdf
       
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