# taz.de -- Urteil über Bremer Kitabeiträge: Wer hat, der muss auch zahlen
       
       > Vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert: Besser verdienende Familie
       > war gegen die soziale Staffelung der Bremer Kitagebühren vorgegangen.
       
 (IMG) Bild: Teilen fällt Kleinkindern schwer. In der Kita müssen auch die Eltern Solidarität oft erst lernen
       
       BREMEN taz | [1][Die armen Eltern]! „Die Kosten des Verfahrens tragen die
       Antragsteller zu 1. bis 8. als Gesamtschuldner“, heißt es [2][im Urteil des
       Oberverwaltungsgerichts] (OVG) zu einer Normenkontrollklage bezüglich der
       Kitagebühren.
       
       Gegen deren soziale Staffelung waren Eltern aus dem Umfeld des
       Gesamtelternbeirats der katholischen Kirche und der damaligen Zentralen
       Elternvertretung (ZEV) zu Felde – und vor Gericht gezogen. Im Sinne des
       Gesetzes Gutverdiener-Eltern, darauf kommt es hier an. Sie allein waren
       betroffen, also klageberechtigt.
       
       Acht Familien mit einem Jahreseinkommen von jeweils über 95.000 Euro
       witterten in der 2016 beschlossenen Neuordnung eine Diskriminierung und
       eine unfaire Benachteiligung. Zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht
       schon in der mündlichen Verhandlung am 17. Juni unmissverständlich
       klargestellt hatte.
       
       Jetzt liegt die Begründung des Urteils vor (2 D 243/17). Als Rechtsmittel
       wäre nur eine Beschwerde zulässig, auch wieder beim OVG. Kosten würde die
       auch verursachen.
       
       ## Behörde hat gut getüftelt
       
       „Wir fühlen uns in unserem Handeln bestätigt“, kommentierte die Sprecherin
       der Kinderbehörde Annette Kemp die Entscheidung. Die Mitarbeitenden des
       Ressorts hätten „getüftelt, [3][hart und akribisch dafür gearbeitet, eine
       gerechtere Beitragsordnung zu schaffen]“, schilderte sie die Entstehung des
       beklagten Regelwerks. „Das ist offenbar gelungen.“
       
       Damit spielte sie auch auf die Vorgeschichte an. Ende Oktober 2014 war
       [4][die Vorgängerregelung kassiert worden]. Sie war noch in der
       Zuständigkeit von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) etabliert worden.
       Zu ihren gröbsten Rechtsfehlern hatte einerseits gehört, dass die massive
       Beitragserhöhung mitten im Kitajahr erfolgte.
       
       Andererseits sah die Regelung für finanziell Schwache, die keine Beiträge
       hätten aufbringen können, einen Beitrag vor, von dem sie sich jeweils
       regelhaft per Antrag inklusive „einer konkret-individuellen
       Zumutbarkeitsprüfung“ hätten befreien lassen müssen. Also: Wer arm ist,
       sollte sich wenigstens auch nackig machen, um keine unzumutbaren Lasten
       aufgebürdet zu bekommen.
       
       Das OVG stoppte die Schikane. Die Kosten der Panne für Bremen: rund 30
       Millionen Euro. Nach der Wahl 2015 und dem neuen Ressortzuschnitt war es
       dann der Job von Claudia Bogedan (SPD), für eine Neuordnung zu sorgen.
       
       Dafür sei „eine komplett neue Tabelle entworfen“ worden, informierte Kemp.
       Deren Ziel: zwischen niedrigen, mittleren und hohen Einkommen besser
       unterscheiden und die Beiträge angemessen gestalten zu können –
       einschließlich einer „stärkeren Berücksichtigung der wirtschaftlichen
       Leistungsfähigkeit insbesondere der höheren Einkommensgruppen“, wie Kemp
       erläutert.
       
       Klar, selbst die katholische Soziallehre sieht vor, [5][dass Leistungen auf
       die verschiedenen Glieder je nach ihrer Leistungsfähigkeit zu verteilen
       sind.] Aber wer will heute schon mit einem halben Mantel rumlaufen: Die
       Gebührenordnung gefährde in ihrer Staffelung den „sozialen Frieden“, weil
       durch sie eine Minderheit die anfallenden Beitragskosten auffangen müsse,
       befanden ZEV und Katholikeneltern und launchten umgehend eine
       Onlinepetition.
       
       Ein Blick auf diese lohnt, um die Beweggründe für die Klage
       nachzuvollziehen – und die mitunter besorgniserregenden
       Gerechtigkeitsvorstellungen, die ihr zugrunde liegen: „Die Mittel, die mir
       zur Verfügung stehen, wurden mir von niemandem geschenkt, sondern ich
       arbeite viel und hart dafür“, ergießt sich ein namentlich genannter
       Unterstützer in die Kommentarspalten.
       
       Er habe es satt, „auch die Eltern zu finanzieren, die eine Selbstversorgung
       ablehnen“, stellt er klar. „Es ist so schon schlimm genug, dass ich meiner
       Tochter eine private Schule finanzieren muss, wenn ich nicht will, dass sie
       an einer staatlichen Schule zu derselben Gruppe Arbeitsunwilliger
       herangezogen wird, für die mit der neuen Beitragsordnung noch mehr
       Annehmlichkeiten geschaffen werden sollen“, lamentiert er.
       
       Eine andere Stimme findet es „einfach eine Unverschämtheit, so viel Geld
       für die Betreuung unserer Kinder zu verlangen“, auch wenn der Höchstsatz
       von 430 Euro pro Monat 320 Euro unter den Kosten eines Kitaplatzes in
       Bremen liegt. Ein Mann bringt schließlich noch ein besonders schlüssiges
       Argument: „Sollte es so kommen, wie es geplant ist“, schildert er seine
       Nöte, „dann muss meine Frau zu Hause bleiben.“
       
       ## Regel nicht frauenfeindlich
       
       Tatsächlich war von [6][Kläger*innenseite der Versuch unternommen
       worden], die Beitragserhöhung für Besserverdienende als frauenfeindlich
       darzustellen. Weil: Naja.
       
       Das OVG dazu: „Die Frage, ob es sich angesichts des Kostenbeitrages
       ‚lohnt‘, das Kind in die Betreuung zu geben, um in dieser Zeit
       Erwerbseinkommen zu erzielen, oder es lieber selbst zu betreuen, stellt
       sich für Mütter und Väter in gleichem Maße.“ Es sei denn, die
       Diskriminierung liegt jenseits der regulierbaren Öffentlichkeit, im
       Privaten.
       
       Das, was von den Kläger*innen hingegen als besonders schreiende
       Ungerechtigkeit gebrandmarkt wurde, war, dass jemand, der mehr verdient,
       mehr zahlen muss: „Soziale Gerechtigkeit finde ich gut und wichtig, aber
       nicht zu Lasten der Besserverdienenden“, hatte ein Petitionsunterstützer
       die Denkweise bündig zusammengefasst.
       
       Rechtlich ist sie ein Irrweg. Denn dem OVG zufolge wäre genau die
       Gleichbehandlung von Ungleichem ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des
       Grundgesetzes.
       
       Dem wiederum gehorche das Kitagesetz von 2016, gerade weil „die
       Beitragssätze an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
       Beitragsschuldner ausgerichtet“ sind, wie das Urteil lobt. Auch, wenn die
       Beitragsordnung [7][nur für Kinder unter drei Jahren noch] von Bedeutung
       ist.
       
       1 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Eltern/!t5013156
 (DIR) [2] https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen72.c.21880.de&asl=bremen72.c.11265.de
 (DIR) [3] /Rechenspiele/!5353990
 (DIR) [4] /Kita-Gebuehren-in-Bremen/!5258914
 (DIR) [5] https://de.wikipedia.org/wiki/Baugesetze_der_Gesellschaft
 (DIR) [6] /Hoehere-Kitagebuehren-fuer-Gutverdiener/!5362206
 (DIR) [7] /Beitragsfreie-Kitas-in-Bremen/!5488353
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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