# taz.de -- Kirchliches Arbeitsrecht: Von wegen interkulturell
       
       > Bremer Erzieher*innen sollen interkulturelle Kompetenzen vermitteln. Beim
       > größten freien Kita-Träger, der evangelischen Kirche, arbeiten nur
       > Christ*innen.
       
 (IMG) Bild: In den Kindertagesstätten der Bremischen Evangelischen Kirche sollen nur Christ*innen arbeiten
       
       Bremen taz | Erzieher*innen sollen interkulturelle Kompetenzen vermitteln,
       findet der Bremer Senat. Ihnen komme in diesem Zusammenhang sogar „eine
       entscheidende Rolle“ zu, schreibt er in einer aktuellen Antwort auf eine
       Anfrage der SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft. Darin heißt es:
       Die Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten vermittelten „Kindern schon
       früh unterschiedliche Sichtweisen und Wertvorstellungen von den jeweiligen
       Kulturen und Lebensweisen“ und trügen „maßgeblich dazu bei, diese zu
       respektieren und als eine Bereicherung wertzuschätzen sowie diese als
       selbstverständlich und alltäglich zu akzeptieren“.
       
       Beim größten freien Träger in Bremen, dem Landesverband evangelischer
       Kindertagesstätten in Bremen, können die wenigsten Erzieher*innen den
       Kindern allerdings als lebendes Vorbild für Interkulturalität dienen. Denn
       die Auswahl ist auf Christ*innen beschränkt.
       
       [1][Wie berichtet], stellte der Landesverband früher ausschließlich
       pädagogische Fachkräfte ein, die Mitglied einer der beiden christlichen
       Kirchen sind. Seit diesem Jahr ist die Formulierung in den
       Stellenausschreibungen allerdings etwas weicher. Der Hintergrund ist eine
       Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Jetzt heißt es: „Wir erwarten,
       dass Sie sich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren und für die
       glaubwürdige Erfüllung dieses kirchlichen Auftrags eintreten.“
       
       Der Leiter des Landesverbandes, Carsten Schlepper, schließt nicht aus, dass
       im Einzelfall auch mal eine Muslima oder ein Konfessionsloser eingestellt
       werden könnte. „Wenn es das Konzept einer Kita hergibt, weil die sich
       vielleicht in einem Stadtteil befindet, der geprägt ist durch andere
       Kulturen und viele Kinder aus muslimischen Familien den Kindergarten
       besuchen.“ Auch werde das Thema Islam schon lange im Landesverband
       diskutiert, sagt er. Grundsätzlich aber halte der Landesverband als Teil
       der Bremischen Evangelischen Kirche daran fest, dass seine
       Mitarbeiter*innen Kirchenmitglieder sein müssen, sagt Schlepper.
       
       Das habe auch damit zu tun, die Sonderstellung des kirchlichen
       Arbeitsrechts nicht gefährden zu wollen. „Wenn wir von dem Grundsatz
       regelmäßig abweichen würden, würden wir das arbeitsrechtliche Tor
       sperrangelweit öffnen.“ Die Kirchen dürfen nicht nur Mitarbeiter*innen
       aufgrund ihres Glaubens einstellen beziehungsweise ihnen nach einer
       Verletzung religiöser Pflichten kündigen. Sie können außerdem die
       Mitarbeiter*innenrechte beschneiden. Es gibt keine Betriebs- oder
       Personalräte oder ein Streikrecht.
       
       ## Mehr Geld für Qualifikation
       
       Schlepper räumt ein, dass es angesichts des Fachkräftemangels leichter
       wäre, unabhängig vom Glauben einzustellen. 30 Stellen seien derzeit
       unbesetzt, in jeder zweiten Kita fehle damit durchschnittlich eine
       Erzieherin oder ein Erzieher, hatte er vergangene Woche dem Evangelischen
       Pressedienst gesagt und mit einer Forderung verknüpft: Der Senat solle mehr
       Geld für die Qualifikation von Quereinsteiger*innen bereitstellen.
       
       An interkulturellen Kompetenzen fehle es den Mitarbeiter*innen seines
       Landesverbands allerdings nicht, findet Schlepper. Zum einen gebe es
       pädagogische Fachkräfte mit einem Migrationshintergrund, zum anderen
       fördere gerade sein Träger die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft
       und eigenen Vorurteilen – eine der Voraussetzungen für eine interkulturelle
       Kompetenz. „Ich sage mal, wir bringen jede und jeden dazu, sich damit zu
       beschäftigen.“ Damit meint er die obligatorische religionspädagogische
       Zusatzausbildung, die tatsächlich einen hohen Selbsterfahrungsanteil
       beinhaltet.
       
       Auch Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) hat keine Bedenken. „Wir sehen
       kein Hindernis für die interkulturelle Bildung bei konfessionellen
       Trägern“, schreibt ihre Sprecherin. „Letztlich kommt es auf die
       Professionalität der Fachkräfte an. Von daher ist es für uns nicht
       relevant, welche Religionszugehörigkeit jemand hat. Wichtig ist, dass
       er/sie sich seiner/ihrer Vorurteile bewusst ist, um die eigene
       Subjektivität kontrollieren zu können.“
       
       22 Feb 2019
       
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