# taz.de -- 24-Stunden-Pflege zu Hause: Häusliche Notgemeinschaft
       
       > Mindestlohn für die 24-Stunden-Pflege ist nicht die Lösung. Es braucht
       > neue Regeln, die BetreuerInnen, aber auch Pflegehaushalten gerecht
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Angehörige werden oft durch Betreuungskräfte aus dem Ausland versorgt – doch die Schwarzarbeit boomt
       
       Die Jubelrufe zum Urteil lösen in manchen Pflegehaushalten Beklemmungen
       aus. Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass in einen Privathaushalt
       entsandte [1][ausländische Betreuungskräfte] Anspruch auf gesetzlichen
       Mindestlohn haben – auch für den „Bereitschaftsdienst“. Als
       Bereitschaftsdienst gilt, wenn die Betreuungskraft im Haushalt mitwohnt und
       dabei rund um die Uhr verfügbar ist.
       
       Im Klartext bedeutet das, dass die im Haushalt mitwohnende Betreuungskraft
       bei einer nahezu 24-Stunden-Bereitschaft zum Stundenlohn von 9,60 Euro auf
       einen Bruttolohn von fast 7.000 Euro im Monat kommen müsste. Das kann kaum
       ein Pflegebedürftiger bezahlen.
       
       Als „wegweisend und richtig“ bezeichnete Bundesarbeitsminister Hubertus
       Heil (SPD) das Urteil. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem
       „Paukenschlag“ gegen „ausbeuterische Geschäftsmodelle“.
       
       Wer eine durch einen Schlaganfall gezeichnete Mutter oder einen Vater hat,
       die zu Hause durch eine Betreuerin aus dem EU-Ausland versorgt wird,
       bekommt bei diesen Lobreden Schweißausbrüche. Schätzungsweise mehr als
       300.000 pflegebedürftige Menschen werden von ausländischen HelferInnen zu
       Hause betreut. Dabei spielt das Lohngefälle zwischen den EU-Ländern
       Richtung Osten eine Rolle. Es stimmt aber nicht, dass es sich hier immer um
       schlimmste Ausbeutungsverhältnisse handelt. Die häusliche Betreuung ist
       vielmehr eine Notgemeinschaft der Schwachen.
       
       Die mitwohnenden Betreuerinnen können durchaus selbst bestimmen, ob und wie
       sie arbeiten möchten. Die Frauen (und wenige Männer) bleiben in der Regel
       ein bis drei Monate und gehen dann wieder im sogenannten Wechselmodell für
       eine Weile [2][in die Heimat zurück.] Dabei macht es einen Unterschied, ob
       die BetreuerInnen aus einem EU-Land kommen oder als Illegale ohne
       Arbeitsvisum aus einem Drittstaat.
       
       Die Situationen vor Ort sind zudem sehr unterschiedlich: Es gibt
       SchlaganfallpatientInnen, die nachts durchschlafen. Sie brauchen jemanden
       im Haus, der beim Waschen, beim Anziehen, beim Toilettengang, beim Essen
       hilft, vielleicht einen Spaziergang macht. Hat die Betreuerin dann
       Sozialversicherungsschutz im Herkunftsland, hat sie, wie heute von
       Vermittlungsagenturen verlangt, ein eigenes Zimmer mit WLAN-Anschluss zum
       Skypen mit der eigenen Familie, jeden Tag etwas Freizeit ohne Bereitschaft,
       jede Woche mindestens einen Tag frei und nach acht Wochen wieder eine lange
       Pause in der Heimat, helfen die Angehörigen der Pflegebedürftigen mit, dann
       ist der Deal okay für alle Beteiligten.
       
       Oft aber läuft es anders: Verwirrte SeniorInnen, die nachts umherirren, und
       Familien, die eine billige Putzfrau und Köchin suchen und sich vor Ort
       nicht blicken lassen, Betreuerinnen, die ohne Vernetzung und ohne Sprach-
       und Vorkenntnisse in einen solchen Haushalt geraten sind. Eine baldige
       Abreise können sich jedoch nur Betreuerinnen aus einem EU-Land leisten, die
       Deutsch sprechen und sich ihre KundInnen aussuchen können. Wer aus
       Drittstaaten wie der Ukraine kommt und illegal in Deutschland arbeitet, hat
       es hingegen schwerer.
       
       Heikel ist die Care-Arbeit dennoch für alle: Die Abgrenzung von Arbeits-
       und Ruhezeiten ist ein Problem, auch die hohen Summen, die
       Zeitarbeitsfirmen und Vermittlungsagenturen verlangen. Bei einem
       Unternehmen, das freiberufliche Pflegerinnen vermittelt, werden 2.500 Euro
       im Monat vom KundInnen verlangt, die oder der Pflegende bekommt nur 1.600
       Euro und muss davon noch die Alterssicherung und einen Teil des
       Krankenversicherungsschutzes bezahlen. 90 Prozent der
       Beschäftigungsverhältnisse, schätzen Experten, seien ohnehin Schwarzarbeit
       mit den verschiedensten Konstruktionen vom scheinbaren Minijob bis zu
       direkter Barzahlung.
       
       ## Sonderstatus für selbständige BetreuerInnen
       
       Man kann diese Care-Arbeit insgesamt verdammen. Aber das globale
       Jobnomadentum nimmt zu und der Bedarf an Hilfskräften in Haushalten ebenso,
       bedingt durch die Demografie und die doppelte Erwerbstätigkeit in vielen
       Familien, die noch dazu fern der alten Eltern leben. Hunderttausende
       [3][Pflegebedürftige] in Heimen zu betreuen, die ja auch 2.000 Euro
       Eigenanteil verlangen, wäre zudem wegen des Heimplatzmangels gar nicht
       machbar.
       
       Es wäre mutig, einen politischen Regulierungsversuch zu wagen, der
       Pflegenden und Pflegehaushalten einen Mindestschutz gewährt und die
       Aktivitäten der teuren Vermittlungsagenturen zumindest teilweise
       überflüssig macht. In einem [4][Gutachten schlug der Arbeitsrechtsexperte
       Gregor Thüsing] von der Universität Bonn vor, für die BetreuerInnen per
       Gesetz einen Sonderstatus zu schaffen. Als „Selbstständige“, aber mit
       Sozialversicherungsschutz, zumindest Rentenversicherungspflicht. In Polen
       und Österreich gibt es bereits Konstruktionen der „arbeitnehmerähnlichen
       Selbstständigen“ für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Agenturen
       vermitteln in Deutschland bereits viele „Selbstständige“ aus dem EU-Ausland
       in Pflegehaushalte, für sie gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts
       nicht.
       
       Ein Gesetz über einen arbeitnehmerähnlichen Selbstständigenstatus könnte
       Bestimmungen zu Ruhezeiten und Beschäftigungsperioden in einem Haushalt
       beinhalten. Die Pflegebedürftigen sollten für das Honorar dieser
       Betreuerinnen auch die Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch
       nehmen können.
       
       Ein solcher Vorstoß wäre sicher umstritten. Die Politik verschließt daher
       lieber die Augen, und die Schwarzarbeit boomt. Man kann aber nicht nur auf
       die Einhaltung von Normen pochen und in der Realität dann Tausende von
       Betroffenen, Pflegehaushalten und potenziellen Betreuungskräfte im
       Graubereich allein lassen. Neue Normen für bestimmte Situationen – dafür
       braucht es politischen Mut: die Bereitschaft, sich mit vielen Seiten
       anzulegen.
       
       9 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mindestlohn-fuer-Osteuropaeerinnen/!5777821
 (DIR) [2] https://www.vhbp.de/fileadmin/user_upload/201026_VHBP_-_Standard_Rechtskonformit%C3%A4t_BihG_see.pdf
 (DIR) [3] /Pflegereform-kommt/!5772401
 (DIR) [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Gutachten_Thuesing_Teil_1_-_Rechtskonforme_Betreuung_in_den_eigenen_vier_Waenden.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
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