# taz.de -- Geldwäsche bekämpfen: Dicke Bündel nur noch im Film
       
       > EU-Kommission will Barzahlungen über 10.000 Euro untersagen. Deutsche
       > Verbraucherschützer sehen das kritisch.
       
 (IMG) Bild: Wohin mit den ganzen Scheinen?
       
       Berlin taz | Um illegale Geldwäsche zu erschweren, will die EU-Kommission
       wohl 10.000 Euro als Obergrenze für die meisten Barzahlungen festlegen.
       Sollten die kommenden Verhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und
       Regierungen diese Regelung bestätigen, müsste auch Deutschland sie
       einführen. Die Obergrenze ist hierzulande umstritten.
       
       Der Vorschlag ist Teil eines Gesetzespakets gegen Geldwäsche, das
       EU-Kommissionsvize Valdis Drombovskis und Kapitalmarkt-Kommissarin Mairead
       McGuinness am Dienstag nach Redaktionsschluss vorstellen sollten. Dazu
       gehört die Einrichtung der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA, die entweder
       in Frankfurt am Main oder in Paris sitzen soll. Beide Städte und ihre
       Lobbys plädierten für den Zuschlag. Im Paket steht auch, dass Banken
       künftig ab Bareinzahlungen von 10.000 Euro auf Konten die Finanzaufsicht
       informieren müssen. [1][Außerdem sollen Dienstleister für Kryptowährungen]
       und Crowdfunding in die Anti-Geldwäsche-Regulierung einbezogen werden.
       
       Als Geldwäsche wird die Einspeisung kriminell erworbener Mittel in den
       sichtbaren Wirtschaftskreislauf bezeichnet – [2][etwa als Einzahlung von
       Drogengeld auf Bankkonten] oder Bar-Investition in Immobilien. Schätzungen
       der Polizeibehörde Europol zufolge belaufen sich die illegalen
       Transaktionen auf Hunderte Milliarden Euro jährlich.
       
       In Artikel 59 des Entwurfs der EU-Regulierung hieß es: „Händler und
       Dienstleister sollen nur Barzahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro
       leisten oder annehmen.“ Auch beim Kauf von Autos, Wohnungen, Kunst, Schmuck
       oder Edelmetallen würde diese Grenze gelten. Höhere Beträge müssten von
       Konto zu Konto überwiesen werden, wodurch sie Spuren bei den
       Finanzinstituten hinterlassen. Ausgenommen sind allerdings Zahlungen
       zwischen Privatleuten zu nicht geschäftlichen Zwecken, etwa Geschenke.
       
       Im Leben der meisten Menschen spielen Barzahlungen über 10.000 Euro keine
       Rolle. Trotzdem scheinen viele Leute diese grundsätzliche Möglichkeit zu
       schätzen, weil sie anonym erfolgt und vom Staat kaum zu kontrollieren ist.
       Klaus Müller, Chef des Verbandes der Verbraucherzentralen, warnte davor,
       „das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher“
       zu öffnen.
       
       Der Bundesverband der privaten Banken (BdB) begrüßte das Regulierungspaket
       grundsätzlich. „Es ist gut und wichtig, dass die EU wichtige Themen der
       Geldwäsche einheitlich regelt“, sagte Geschäftsführer Andreas Krautscheid.
       
       20 Jul 2021
       
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