# taz.de -- Überschwemmung in Deutschland: Ohne Versicherung
       
       > Die Landesjustizminister prüfen nach der Flutkatastrophe die Einführung
       > einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren. Die Versicherer sind
       > dagegen.
       
 (IMG) Bild: Viele Flutopfer sind nicht ausreichend versichert: Totalschaden eines Hauses Altenahr
       
       Berlin taz | Als Reaktion auf die [1][immensen Schäden infolge der
       Flutkatastrophe] im Westen und Süden Deutschlands prüfen die
       Justizminister:innen der Länder eine Pflichtversicherung für
       Naturgefahren. Das kündigte der NRW-Justizminister Peter Biesenbach an. Der
       Christdemokrat ist zurzeit Vorsitzender der Konferenz der
       Landesjustizminister:innen.
       
       Etliche Hausbesitzer:innen, deren Gebäude den Fluten zum Opfer gefallen
       ist, haben keinen Versicherungsschutz. Das Problem: Obwohl viele Eigentümer
       von etwas anderem ausgehen, ist eine Gebäudepolice keine
       Allgefahrenversicherung. Sie ersetzt nur Schäden, die durch Ursachen
       entstehen, die im Vertrag aufgelistet sind. Überschwemmung, Starkregen oder
       Erdrutsche sind nicht Bestandteil einer Standardversicherung. Für diese und
       weitere Naturgefahren wie den Einsturz eines Dachs durch Schneedruck ist
       ein Zusatzschutz nötig, die sogenannte Elementarschadenversicherung. Die
       hat bundesweit aber nicht einmal jedeR zweiteE, in Rheinland-Pfalz sind es
       unter 40 Prozent.
       
       Die Landesjustizminister:innen haben nach Überflutungen immer
       wieder über eine Pflichtversicherung diskutiert, zuletzt 2017. „Bei den
       näheren Prüfungen waren die verfassungsrechtlichen Bedenken schwerwiegender
       als die Argumente, die dafür sprachen, einer solche Zwangsverpflichtung
       zuzustimmen“, sagte Biesenbach der taz. Mit einer Pflicht würde der Staat
       in die Vertragsfreiheit der Versicherer eingreifen – die sich gegen den
       Annahmezwang wehren. „Ob diese dramatischen und verheerenden Ereignisse
       jetzt ausreichen, die Diskussion zu einem anderen Ergebnis zu bringen, wird
       sich zeigen“, sagte Biesenbach. „Ich werde das Bundesjustizministerium
       bitten, uns hierzu für die Konferenz der Justizministerinnen und
       Justizminister einen aktuellen Bericht dazu zu übermitteln, ob es die
       Situation nun anders einschätzt.“ Am Wochenende hatte sich die
       rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin [2][Malu Dreyer (SPD)] für eine
       Pflichtversicherung ausgesprochen. Sachsen, Baden-Württemberg und andere
       Länder haben das bereits in der Vergangenheit befürwortet.
       
       Neu ist die Idee nicht. Bis 1994 mussten etwa in Baden-Württemberg
       Gebäudebesitzer:innen einen Elementarschutz haben. Heute haben dort
       noch mehr als 90 Prozent der Häuslebauer:innen diese Versicherung. In
       der Schweiz ist die Absicherung längst obligatorisch.
       
       ## Viele bekommen keinen Schutz
       
       In Deutschland dagegen haben die Versicherer 22,1 Millionen Adressen in
       vier Kategorien für [3][Überflutungsrisiken] eingestuft. Von der Einordnung
       hängt ab, ob Kund:innen Versicherungsschutz bekommen und wie hoch die
       Beiträge sind. Danach sind 98.000 Adressen in der Kategorie 4 mit
       mindestens einem Hochwasser in zehn Jahren nach Angaben des
       Branchenverbands GDV derzeit nicht versicherbar – wären es nach baulichen
       Maßnahmen aber möglicherweise. Wer eine von 237.000 Adressen der Kategorie
       3 hat, muss mit mindestens einem Hochwasser innerhalb von zehn bis 100
       Jahren und einer entsprechend hohen Prämie rechnen. Die übrigen Adressen
       befinden sich in den Kategorien 2 und 1. Dort ist ein Hochwasser extrem
       selten oder gar nicht zu erwarten – und der Versicherungsschutz
       unproblematisch. In welche Kategorie die Überflutungsgebiete in Bayern, NRW
       und Sachsen fallen, kann der GDV nicht sagen.
       
       Die Branche ist „grundsätzlich“ gegen eine Pflichtversicherung, teilte der
       GDV auf Anfrage mit. Eine Pflichtversicherung nehme jeden Anreiz für
       Prävention – mehr Schäden und letztlich unbezahlbare Prämien wären die
       Folge, heißt es.
       
       ## Verbraucherschützer:innen für Pflicht
       
       Dieses Argument nicht nachvollziehen kann Andrea Heyer von der
       Verbraucherzentrale Sachsen. Angesichts des großen Leids, das Überflutungen
       verursachen, werde niemand sehenden Auges auf Prävention verzichten. „Wir
       treten seit der Elbeflut von 2002 für eine gesetzlich verankerte
       Versicherungspflicht ein“, sagte sie. Ereignisse wie Starkregen, ein
       Erdrutsch oder Schneedruck könnten Hausbesitzer:innen überall treffen.
       Mit einer Versicherungspflicht wäre der Schutz auch für Anlieger in der
       Kategorie drei und vier bezahlbar, auch wenn die übrigen möglicherweise
       etwas mehr bezahlen müssen. „In der Schweiz, in der es sowohl eine
       Pflichtversicherung wie auch eine Versicherungspflicht gibt, liegt die
       durchschnittliche Prämie für den Elementarschutz bei gut 100 Euro im Jahr“,
       sagte sie.
       
       Die Ministerpräsident:innen haben 2017 beschlossen, dass nur noch
       Flutopfer staatliche Soforthilfen erhalten, die keinen Versicherungsvertrag
       erhalten haben oder ihn nicht finanzieren könnten. Was das für die jetzigen
       Flutopfer bedeutet, ist noch unklar. Heyer hält es angesichts der nahenden
       Bundestagswahlen für wahrscheinlich, dass der Beschluss nicht angewandt
       wird. Eine dauerhafte Lösung sei das aber nicht: „Auf staatliche Zuschüsse,
       die oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind und zinsgünstige
       Darlehen, die sich nicht jeder leisten kann, gibt es keinen
       Rechtsanspruch“, sagte sie. Auf eine Versicherungsleistung auf Basis eines
       Vertrages, mit der ein Wohngebäude wiederaufgebaut werden kann, aber schon.
       
       19 Jul 2021
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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