# taz.de -- Mehr Schutz für Presse auf Demos: Debatte über Strafbarkeitslücke
> Hessens Justizministerin möchte, dass die gewaltlose Behinderung von
> Journalist:innen strafbar wird. Doch ihre Forderung ist politisch
> umstritten.
(IMG) Bild: Fordert Strafen für „Störung der Tätigkeit der Presse“: Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
Die Justizminister:innen der Länder wollen die Presse [1][besser vor
Übergriffen schützen]. Auch gewaltfreie Störungen der Berichterstattung
sollen strafbar werden. Eine neue Strafnorm müsste der Bundestag
beschließen.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen hält die Lage der Pressefreiheit in
Deutschland nicht mehr für „gut“, sondern nur noch für „zufriedenstellend“.
Die Herabstufung erfolgte im April, weil sich die Zahl gewalttätiger
Angriffe auf Journalisten im Jahr 2020 auf 65 verfünffacht hat. Vorfälle
gab es vor allem auf oder am Rande von Querdenken-Kundgebungen.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) schlug deshalb einen neuen
Strafparagrafen gegen die „Störung der Tätigkeit der Presse“ vor. Er soll
vor allem Strafbarkeitslücken schließen. [2][Körperliche Angriffe,
Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen] von Journalist:innen sind
heute schon nach dem allgemeinen Strafrecht strafbar. Kühne-Hörmann will
zusätzlich aber auch unbefugte gewaltlose Behinderungen der Presse
bestrafen.
## Lärm gehört zur Demo dazu
Als Beispiel nannte sie Demonstrant:innen, die sich mit Trillerpfeifen
neben ein Rundfunk-Team stellen, um ein Interview zu stören. Strafbar soll
es nach hessischer Vorstellung auch sein, wenn Fahnen oder Transparente so
vor Kameras gehalten werden, dass keine Bild-Berichterstattung mehr möglich
ist. „Denkbar wäre auch, dass einem Journalisten das Mikrofon entrissen
wird, der Täter dann wegläuft und das Mikrofon versteckt“, warb die
Ministerin für ihre Initiative. Einen entsprechenden Fall hat es aber wohl
noch nicht gegeben.
Bei der Justizministerkonferenz (Jumiko), die an diesem Donnerstag zu Ende
ging, bekam ihre Initiative neun Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei
Enthaltungen. Die Kritiker:innen kamen aus dem grün-roten Lager und
machen sich vor allem Sorgen um [3][die Rechte von Demonstrierenden]. Der
Lärm von Trillerpfeifen gehöre auf Kundgebungen dazu.
Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) reagierte zurückhaltend. „Wir
sehen derzeit keine Strafbarkeitslücken im Gesetz“, sagte DJV-Sprecher
Hendrik Zörner. „Viel wichtiger wäre, dass die Polizei zuverlässig
eingreift, wenn Journalisten auf Kundgebungen körperlich angegriffen
werden.“ Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verwies auf
die bestehenden Strafvorschriften, die „konsequent angewandt“ werden
müssten.
17 Jun 2021
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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