# taz.de -- Mehr Schutz für Presse auf Demos: Debatte über Strafbarkeitslücke
       
       > Hessens Justizministerin möchte, dass die gewaltlose Behinderung von
       > Journalist:innen strafbar wird. Doch ihre Forderung ist politisch
       > umstritten.
       
 (IMG) Bild: Fordert Strafen für „Störung der Tätigkeit der Presse“: Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
       
       Die Justizminister:innen der Länder wollen die Presse [1][besser vor
       Übergriffen schützen]. Auch gewaltfreie Störungen der Berichterstattung
       sollen strafbar werden. Eine neue Strafnorm müsste der Bundestag
       beschließen.
       
       Die Organisation Reporter ohne Grenzen hält die Lage der Pressefreiheit in
       Deutschland nicht mehr für „gut“, sondern nur noch für „zufriedenstellend“.
       Die Herabstufung erfolgte im April, weil sich die Zahl gewalttätiger
       Angriffe auf Journalisten im Jahr 2020 auf 65 verfünffacht hat. Vorfälle
       gab es vor allem auf oder am Rande von Querdenken-Kundgebungen.
       
       Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) schlug deshalb einen neuen
       Strafparagrafen gegen die „Störung der Tätigkeit der Presse“ vor. Er soll
       vor allem Strafbarkeitslücken schließen. [2][Körperliche Angriffe,
       Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen] von Journalist:innen sind
       heute schon nach dem allgemeinen Strafrecht strafbar. Kühne-Hörmann will
       zusätzlich aber auch unbefugte gewaltlose Behinderungen der Presse
       bestrafen.
       
       ## Lärm gehört zur Demo dazu
       
       Als Beispiel nannte sie Demonstrant:innen, die sich mit Trillerpfeifen
       neben ein Rundfunk-Team stellen, um ein Interview zu stören. Strafbar soll
       es nach hessischer Vorstellung auch sein, wenn Fahnen oder Transparente so
       vor Kameras gehalten werden, dass keine Bild-Berichterstattung mehr möglich
       ist. „Denkbar wäre auch, dass einem Journalisten das Mikrofon entrissen
       wird, der Täter dann wegläuft und das Mikrofon versteckt“, warb die
       Ministerin für ihre Initiative. Einen entsprechenden Fall hat es aber wohl
       noch nicht gegeben.
       
       Bei der Justizministerkonferenz (Jumiko), die an diesem Donnerstag zu Ende
       ging, bekam ihre Initiative neun Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei
       Enthaltungen. Die Kritiker:innen kamen aus dem grün-roten Lager und
       machen sich vor allem Sorgen um [3][die Rechte von Demonstrierenden]. Der
       Lärm von Trillerpfeifen gehöre auf Kundgebungen dazu.
       
       Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) reagierte zurückhaltend. „Wir
       sehen derzeit keine Strafbarkeitslücken im Gesetz“, sagte DJV-Sprecher
       Hendrik Zörner. „Viel wichtiger wäre, dass die Polizei zuverlässig
       eingreift, wenn Journalisten auf Kundgebungen körperlich angegriffen
       werden.“ Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verwies auf
       die bestehenden Strafvorschriften, die „konsequent angewandt“ werden
       müssten.
       
       17 Jun 2021
       
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