# taz.de -- Adorno-Vorlesungen: Theologisierung von Rassismus
       
       > Um „Eugenische Phantasmen. Behinderung, Macht, Moral“ ging es diesmal an
       > der Universität Frankfurt. Referiert hat Historikerin Dagmar Herzog.
       
 (IMG) Bild: Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein: Mahntafel für die 13720 „Euthanasie“-Opfer, die hier ermordet wurden
       
       Die diesjährigen Adorno-Vorlesungen hielt vom 23. bis 25. Juni die in New
       York lehrende [1][Historikerin Dagmar Herzog.] Sie referierte über
       „Eugenische Phantasmen. Behinderung, Macht, Moral“ – ein Thema, das in der
       deutschen Erinnerungskultur eine geringe Rolle spielt und in der
       Wissenschaft fast nur von Außenseitern und Quereinsteigern behandelt wurde.
       
       Wichtig waren dabei die Arbeiten des Frankfurter Theologen und Journalisten
       Ernst Klee (1942–2005), der 1983 unter dem Titel „Euthanasie im NS-Staat.
       Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“ das Standardwerk zur mörderischen
       Praxis der Nationalsozialisten und ihrer Komplizen unter Ärzten,
       Psychiatern und Juristen vorlegte. Der Dammbruch erfolgte 1920, lange vor
       Hitlers Herrschaft.
       
       Damals veröffentlichten der [2][Leipziger Juraprofessor und
       Reichsgerichtspräsident Karl Binding] und der [3][Freiburger
       Nervenklinikdirektor Alfred Hoche] eine 62 Seiten starke Broschüre mit dem
       Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre
       Form“.
       
       Die Schrift lieferte die Argumente in der Debatte über unheilbar Kranke und
       geistig Behinderte, in der Diktion der beiden Autoren „Blödsinnige“, die
       von einer Kommission aus zwei Ärzten und einem Juristen zur Tötung
       freigegeben werden konnten. Das Kriterium der Arbeitsfähigkeit, d. h.
       „Brauchbarenauslese“, spielte im mörderischen, pimär ökonomisch, aber mit
       dem Begriff „Volksgesundheit“ auch rassistisch unterlegten Kalkül, dem rund
       300.000 Menschen zum Opfer fielen, eine Schlüsselrolle.
       
       ## Der Staat darf töten
       
       Weil Binding die christliche Religion wegen ihrer Ablehnung des
       assistierten Suizids scharf angegriffen hatte, fühlten sich Theologen zu
       Antworten herausgefordert. Im Bemühen, Gegenargumente gegen Hoche und
       Binding zu finden, landeten die Kirchenmänner beim Opportunismus gegenüber
       den mörderischen Thesen, die ein Heidelberger Theologieprofessor in den
       Satz fasste: „Christen dürfen nicht töten, ein Staat aber schon.“
       
       So wurde lange vor 1933 ein Paradigmenwechsel eingeleitet, aus dem sich die
       „abgrundtiefe Hilflosigkeit“ (D. Herzog) der Pfarrer und Anstaltsdirektoren
       bei der späteren Umsetzung des NS-Mordprogramms erklärt.
       
       Im Protestantismus gedieh so eine anpassungswillige „Theo-Biopolitik“, die
       die Tötung Behinderter zwar ablehnte, aber im Namen eines „sexuellen
       Konservatismus“ oder aus rassistischem Wahn von „Erb- und Volksgesundheit“
       für die Zwangssterilisierung Behinderter plädierte. Selbst die angesehene
       Bodelschwingh’sche Anstalt Bethel reihte sich mit einem „Sterilisationstag“
       ein ins verbrecherische Tun.
       
       Die „Theologisierung von Rassenlehre und Eugenik“ wurde zum Bestandteil des
       deutsch-protestantischen Christentums, das Eugenik mit Euthanasie
       verknüpfte. Nachwirkungen davon sind auch nach 1945 zu registrieren. So
       rechtfertigten Juristen den Mord an Kranken noch 1952 als „Volkshilfe, um
       das Volk zu veredeln“.
       
       ## Behindertenpolitik in der DDR
       
       [4][Fritz Bauer] scheiterte in Hessen mit dem Vorhaben, die
       Verantwortlichen für die 70.000 Opfer der mörderischen T4-Aktion vor
       Gericht zu bringen. 1980 lebten noch rund 88.000 Zwangssterilisierte, denen
       man Entschädigung und Anerkennung des erlittenen Unrechts verweigerte. Erst
       1988 wurden die Urteile als NS-Unrecht anerkannt.
       
       Die Behindertenpolitik in der DDR hatte zwar mit katastrophalen Missständen
       als Folge der Mangelwirtschaft zu kämpfen. An drei Beispielen demonstrierte
       Herzog jedoch, wie das kompromisslose Engagement Einzelner für Behinderte
       etwa mit dem Konzept der „Förderpflege“ Kliniken und Heime aus
       Verwahranstalten in humane Einrichtungen verwandelte.
       
       Das beruhte auf der Überwindung des „alltäglichen Mörderdenkens“ (F.
       Fühmann), das sich im Horizont der religiös inspirierten Ideen von
       „Erlösung“ und „Gnadentod“ für Schwerstkranke bewegt.
       
       Den genuinen Zusammenhang von „Pflegepolitik und Erinnerungspolitik“ machte
       Herzog subtil wie beeindruckend deutlich. Wo Erinnerungspolitik um religiös
       besetzte Metaphern wie „Gnadentod“, „Erlösung“, „Shoah“ oder „Holocaust“
       zentriert ist, besteht die Gefahr, dass andere Opfer marginalisiert oder
       dem Vergessen überantwortet werden wie die Opfer der NS-Morde an
       Behinderten.
       
       28 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
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