# taz.de -- Mindestlohn für Osteuropäer:innen: Praktikable Modelle gefragt
       
       > Pfleger:innen steht der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu –
       > das könnte zu noch mehr Schwarzarbeit führen. Legale Arbeit wird teurer.
       
 (IMG) Bild: Sozialverbände müssen nun schnell praktikable und rechtssichere Vertragsmodelle entwickeln
       
       Schon die Werbung sagt, worum es geht: „24 h-Pflege“. Wer sich eine:n
       osteuropäische:n Pfleger:in vermitteln lässt, geht davon aus, dass
       diese:r den Großteil des Tages und auch der Nacht für die Betreuung der
       alten Eltern zur Verfügung steht. Dass im Arbeitsvertrag nur „30 Stunden
       pro Woche“ vorgesehen sind, ist eine offensichtliche Lüge.
       
       Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nun entschieden, [1][dass die
       tatsächlich erwartete und geleistete Arbeitszeit zu honorieren ist] –
       inklusive Bereitschaftszeiten. Vor allem Letzteres war umstritten. Für
       diese Zeiten ist nun auch der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro
       zu bezahlen. Ein:e osteuropäische:r Pfleger:in schlägt dann nicht
       mehr mit brutto rund 2.000 Euro zu Buche, sondern mit mehr als dem
       Dreifachen.
       
       Das macht eine legale Beschäftigung von osteuropäischen Pfleger:innen
       natürlich weder einfacher noch attraktiver. Schon heute, so wird geschätzt,
       wird nur ein Fünftel der Helfer:innen mit offiziellen Verträgen
       beschäftigt. Weithin überwiegt die Schwarzarbeit – mit allen Folgen einer
       fehlenden sozialen Absicherung und fehlenden Unfallschutzes.
       
       [2][Der mithilfe des DGB erreichte Erfolg einer bulgarischen Klägerin beim
       Bundesarbeitsgericht] könnte also nach hinten losgehen und zu noch mehr
       Schwarzarbeit führen. Der Weg aus der Grauzone der Verträge mit
       Pseudoarbeitszeiten, die nicht ernst gemeint sind, führt also nicht
       zwingend zu soliden und angemessen bezahlten Arbeitsverhältnissen.
       
       In dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ging es nur um die
       Bezahlung. Das Arbeitszeitrecht hat aber auch eine Schutzfunktion. Auch gut
       bezahlte Beschäftigte brauchen Pausen und dürfen in der Regel nicht mehr
       als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Mit der Praxis der Pflege im Haushalt
       hat auch das wenig zu tun. Pfleger:innen steht der Mindestlohn auch für
       Bereitschaftszeiten zu – das könnte zu noch mehr Schwarzarbeit führen.
       Legale Arbeit wird teurer.
       
       Politik und Sozialverbände müssen nun schnell praktikable und rechtssichere
       Modelle für die Verträge mit osteuropäischen Pfleger:innen entwickeln.
       Für die alternde Gesellschaft in Deutschland wird das auf jeden Fall teurer
       werden.
       
       24 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundesarbeitsgericht-zu-Mindestlohn/!5777773
 (DIR) [2] https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=25345&pos=0&anz=16&titel=Gesetzlicher_Mindestlohn_f%FCr_entsandte_ausl%E4ndische_Betreuungskr%E4fte_in_Privathaushalten
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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