# taz.de -- Diskussion um Rentenbesteuerung: Die Mahnungen überhört
       
       > Der Bundesfinanzhof fordert schnelle Änderungen beim
       > Einkommenssteuergesetz, damit Renten nicht doppelt besteuert werden.
       
 (IMG) Bild: Jutta Förster, vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, während der Urteilsverkündung
       
       Der Rüffel der Richter trifft den Finanzminister von 2004: Hans Eichel
       (SPD). Die damalige rot-grüne Mehrheit hat bei der Umstellung der
       Rentenbesteuerung getrickst, um Kosten zu sparen. Nun fordert der
       Bundesfinanzhof (BFH) eine schnelle Änderung im Einkommensteuergesetz,
       bevor eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung eintritt.
       
       Die Kritik der Richter:innen kommt gar nicht überraschend. Schon 2004,
       als der Bundestag das Alterseinkünftegesetz beschloss, hat der Verband
       Deutscher Rentenversicherungträger genau auf diesen Punkt hingewiesen: Der
       jährliche Grundfreibetrag für das Existenzminimum darf nicht benutzt
       werden, um die Kosten der Systemumstellung künstlich herunterzurechnen. Das
       Existenzminimum ist steuerfrei, weil hier die Leistungsfähigkeit keine
       Steuerzahlung zulässt. Es ist nicht steuerfrei, um eine Doppelbesteuerung
       zu vermeiden.
       
       Es wird eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Bundestags sein, die
       Rentenbesteuerung und vor allem die Übergangsregelung nachzubessern.
       Profitieren werden vor allem diejenigen, die von einer Doppelbesteuerung am
       ehesten betroffen wären: selbstständige, unverheiratete Männer und all
       diejenigen, die erst in den nächsten Jahren in Rente gehen.
       
       Die anstehende Reform der Rentenbesteuerung ist kein Mittel gegen
       [1][Altersarmut]. Denn wer weniger als 9.744 Euro pro Jahr [2][Rente]
       erhält, zahlt schon derzeit keine Steuern. Wer keine Steuern zahlt, kann
       aber auch nicht bei der Steuer entlastet werden.
       
       Wenn die Linke nun ankündigt, die Rentenbesteuerung im Wahlkampf zum Thema
       zu machen, hat das mit dem BFH-Urteil wenig zu tun. Die Linke will vielmehr
       den Grundfreibetrag von 9.744 Euro auf 14.400 Euro jährlich erhöhen. Nutzen
       würde das nur denjenigen, die auf ihre Renten Steuern zahlen müssen –
       profitieren würden also auch die richtig gut verdienenden Rentner:innen
       mit Aktienpaketen und Mietshäusern. Wer gezielt arme Rentner:innen
       fördern will, muss ihre Grundsicherung erhöhen, statt Steuerfreibeträge
       anzuheben.
       
       31 May 2021
       
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