# taz.de -- Kampf gegen Lichtverschmutzung: Geblendete Nachbarn
       
       > In Hamburg wehren sich Anwohner gegen nächtliche Beleuchtung. Die Chancen
       > sind bei öffentlichen Gebäuden besser als bei privaten.
       
 (IMG) Bild: Stört die Nachbarn, nun soll ein Bewegungsmelder helfen: erleuchtetes Parkhaus einer Berufsschule
       
       Hamburg taz | Der Umweltausschuss im Hamburger Bezirk Wandsbek befasste
       sich kürzlich mit modernen Lichtkonzepten. „Als Negativbeispiel für
       [1][Lichtverschmutzung] wurde uns das Hamburger Rathaus gezeigt. Das
       strahlt viel zu hell in den Himmel“, erinnert Gernot Schultz, Sprecher für
       Umwelt der dortigen Linksfraktion. Drum hatte er offene Ohren, als sich
       Anwohner einer Berufsschule beschwerten.
       
       Schulhof und Parkhaus des erst 2013 gebauten Gebäudes am Barmbeker
       Eulenkamp waren die ganze Nacht beleuchtet, auch am Wochenende. „Das ist
       ein großes Ärgernis für die Anwohnenden und eine Lichtverschmutzung für die
       Umwelt“, sagt Gernot Schultz. Er verfasste einen Antrag für eine
       „bedarfsgerechte Beleuchtung“, den die Bezirksversammlung im April
       einstimmig verabschiedete.
       
       Verantwortlich ist dort als Eigentümer der [2][Landesbetrieb Immobilien und
       Grundvermögen (LIG)], zuständig mithin die Finanzbehörde, die sich nicht so
       leicht aus der Affäre ziehen kann. „Bei der Beleuchtung handelt es sich
       teilweise um eine Sicherheitsbeleuchtung, welche nachts ständig in Betrieb
       sein muss“, teilt die Behörde mit. Die Beleuchtung habe dazu beigetragen,
       dass es weniger Einbrüche und Vandalismus gebe, deshalb sei sie bereits
       reduziert worden. Lediglich das Parkdeck sei weiter von Hausfriedensbrüchen
       betroffen. Dessen Beleuchtungszeit werde aber verringert, perspektivisch
       sollen Bewegungsmelder angebracht werden.
       
       Etwas geben für so einen Bewegungsmelder würde Jörg. F. Er wohnt idyllisch
       im Hamburger Randstadtteil Rahlstedt – in einem Viertel, in dem zwischen
       alten Bäumen vorwiegend Einfamilienhäuser stehen. Vor ein paar Jahren hat
       er das Dach ausgebaut. Von dort kann er den Nachthimmel sehen. Doch damit
       ist Schluss, seitdem das Mehrfamilienhaus nebenan aufgestockt wurde. Den
       Zugang zum obersten Geschoss gewährleisten zwei gläserne Fahrstuhlschächte,
       die die ganze Nacht beleuchtet sind. „Das ist taghell“, sagt Jörg F. Liegt
       er im Bett, scheine ihm das grelle Licht direkt ins Gesicht.
       
       ## Bezirksamt bei Wohngebäuden nicht zuständig
       
       F. möchte seinen mit viel Aufwand geschaffenen Logenplatz nicht verdunkeln,
       sich nicht nachts per Rollladen in sein Zimmer einsperren. Deshalb nahm er
       Kontakt zu der Firma auf, die das Mehrfamilienhaus betreut. „Ich habe dem
       Eigentümer einen Vor-Ort-Termin angeboten, damit er sich das anguckt“,
       berichtet F. Er habe auch Fotos geschickt, doch ein persönlicher Kontakt
       mit dem Verantwortlichen kam nicht zustande. Einmal sei eine E-Mail
       gekommen, in der es hieß, es sei ein Elektriker beauftragt worden, sagt F.
       Passiert sei jedoch nichts.
       
       F. versteht dieses Verhalten nicht. „Es gibt ja weiß Gott genug technische
       Möglichkeiten“, sagt er. Warum setze die Hausverwaltung nicht wärmeres
       Licht ein oder eben einen Bewegungsmelder?
       
       Die juristische Lage ist bei Wohngebäuden jedoch schwierig. Anders als bei
       Luftschadstoff- oder Lärmemissionen gibt es in Deutschland kein Gesetz, das
       Umweltverschmutzung durch Licht regelt. Die entsprechenden Passagen des
       [3][Bundes-Immissionsschutzgesetzes], des Baugesetzbuchs und der
       Baunutzungsverordnung müssen für jeden Einzelfall extra bewertet werden.
       
       Zuständig sind in Hamburg die Bezirksämter. Die können aber nach Auskunft
       des Bezirksamtes Wandsbek nur tätig werden bei genehmigungsbedürftigen
       Anlagen. Wohngebäude gehörten nicht dazu. Unterm Strich bedeutet das:
       Betroffene müssen klagen.
       
       Vielleicht war es zeitlicher Zufall, aber einen Tag, nachdem die taz in der
       Sache nachfragte, waren zumindest die zwei Fahrstuhlleuchten durch dunklere
       ausgetauscht.
       
       30 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Entwurf-fuer-Insektenschutzgesetz/!5700228
 (DIR) [2] /Hamburger-Finanzrochaden/!5661334
 (DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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